Klawischnigg: Ein paar Fragen zum Urheberrecht

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Hi there,

darfst Du alles nicht, wobei bei Rechten an Screenshots die Art der Weiterverbreitung aber auch des Programms relevant ist. Sicher nicht darfst Du bspw. mit einem Screenshot aus dem MS-Flugsimulator für die eigene Fluglinie werben,

Das sehe ich anders, da die Darstellung der Flugzeuge auf dem Monitor zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Programmes gehört und Du im Moment des Speilens der _natürliche_ Urheber bist. Die Maschine hat keine Rechtsposition für ihre Elaborate.

Mag ja sein, Tatsache ist, daß Mirkosaft ein solches ausdrücklich verbietet. Ob das nun rechtens ist oder nicht, im EULAsch**** stehts jedenfalls so drinnen...