Michael der Zweite: Ein paar Fragen zum Urheberrecht

Hallo

Ich habe gleich ein paar verschiedene Fragen zum Urhebererecht.

1. Rechte an TV-Sendungen

Ich nehme öfters mal kurze Ausschnitten aus dem Fernsehen auf. Diese werden manchmal in eigene Videos eingearbeitet, die ich dann ins Netz stelle. Darf man das, ohne sich ausdrücklich die Rechte beim jeweiligen Fernsehsender zu holen?

2. Rechte an Screenshots

Darf man eigentlich Screenshots von Programmen und Games weiterverbreiten oder gehören die Rechte an ihnen dem Inhaber der Rechte an der jeweiligen Software?

3. Urheberrecht bei Aufdruck auf x-beliebige Gegenstände

Wie schaut es aus, wenn ich z.B. das Logo meiner Lieblingsband, -automarke, -prozessorherstellerin, -softwarefirma, -... oder ein x-beliebiges Bild, das aber urheberrechtlich geschützt ist, z.B. auf ein T-Shirt drucke und damit herumlaufe, mein Auto damit besprühe oder eine Fahne daraus mache und vor meinem Haus aufhänge?

Gruss

Michael

  1. Hallo Michael,

    zunächst eins vorweg: Die folgenden Aussagen sind nur meine laienhafte Meinung und keine juristisch fundierte Aussage.

    Ich nehme öfters mal kurze Ausschnitten aus dem Fernsehen auf. Diese werden manchmal in eigene Videos eingearbeitet, die ich dann ins Netz stelle. Darf man das, ohne sich ausdrücklich die Rechte beim jeweiligen Fernsehsender zu holen?

    Nach meinem Verständnis nein. Das Mitschneiden von Rundfunk- und Fernsehsendungen zum persönlichen(!) Gebrauch ist zulässig. Aber sobald diese Aufnahmen im Internet wieder auftauchen (auch wenn sie in andere Werke eingebettet sind), ist das eine Veröffentlichung, die eindeutig nicht erlaubt ist.

    Darf man eigentlich Screenshots von Programmen und Games weiterverbreiten oder gehören die Rechte an ihnen dem Inhaber der Rechte an der jeweiligen Software?

    Das würde ich als Grenzfall sehen. Für Dokumentationszwecke werden ja oft Screenshots veröffentlicht, z.B. um bestimmte Schritte bei der Bedienung eines Programms zu verdeutlichen. Ob das wirklich erlaubt ist, kann ich nicht sagen, aber es wird zumindest allgemein geduldet.

    Wie schaut es aus, wenn ich z.B. das Logo [...] oder ein x-beliebiges Bild, das aber urheberrechtlich geschützt ist, z.B. auf ein T-Shirt drucke und damit herumlaufe, mein Auto damit besprühe oder eine Fahne daraus mache und vor meinem Haus aufhänge?

    Das dürfte vom Rechteinhaber abhängen, ob der das als willkommene Werbung sieht oder als unerlaubte Verwendung geschützter Markenzeichen. Aber wenn ich mich umschaue und sehe, wie viele z.B. ein Scorpions-Logo auf ihrem Auto haben, oder das "intel inside"-Logo auf ihrem PC, oder eine Ferrari-Fahne aus ihrem Fenster hängen, dann scheinen sich die "Großen" um solche Dinge wohl kaum zu kümmern. Wäre auch verdammt viel Aufwand... ;)

    So long,

    Martin

    1. Hi,

      oder als unerlaubte Verwendung geschützter Markenzeichen.

      Intel's Abmahnung bei Domain's die 'inside' verwenden, zeigt's ja, wozu große Unternehmen fähig sind.

      oder das "intel inside"-Logo auf ihrem PC,

      wenn ein Intel drin steckt - die Sticker werden ja von Intel geliefert, eben um diese draufzupapen...

      oder eine Ferrari-Fahne aus ihrem Fenster hängen,

      druckst du dir die selbst? Normalerweise kauft man die sich doch in einem Fanshop oder in Tschechien oder sonst wo ;-)

      dann scheinen sich die "Großen" um solche Dinge wohl kaum zu kümmern. Wäre auch verdammt viel Aufwand... ;)

      das lassen die sich doch von dir bezahlen... Eine Abmahnung bringt ordentlich was in die Kassen...

      E7

      1. Hallo!

        Intel's Abmahnung bei Domain's die 'inside' verwenden, zeigt's ja, wozu große Unternehmen fähig sind.

        Haben die das _wirklich_ getan? - Stinkstiefel. *brummel*

        wenn ein Intel drin steckt - die Sticker werden ja von Intel geliefert, eben um diese draufzupapen...

        Ja und? Das Poster irgendeiner Teenie-Band als Beilage einer CD wird ja auch von der Musikfirma geliefert, um es irgendwo aufzuhängen. Aber wehe, ich hänge es z.B. in Geschäftsräumen (Publikumsverkehr) auf.

        druckst du dir die selbst? Normalerweise kauft man die sich doch in einem Fanshop oder in Tschechien oder sonst wo ;-)

        Ja und? Es ist trotzdem eine öffentliche Zurschaustellung eines Markenzeichens (und der Fanshop in Tschechien, um beim Beispiel zu bleiben, führt bestimmt keine Lizenzgebühren an Ferrari ab). Ich könnte mir das Logo auch irgendwo im Internet suchen und auf einem A2-Plotter auf Folie pinseln. Letztendlich kommt das meiner Ansicht nach auf dasselbe heraus.

        das lassen die sich doch von dir bezahlen... Eine Abmahnung bringt ordentlich was in die Kassen...

        Ich sagte ja auch nicht, dass es sich nicht lohnt. Nur mit der schieren Menge an Abmahnungen, die man da raushauen könnte, wäre ein großes Rudel Rechtsanwä^H^H^H^Hverdreher auf Dauer beschäftigt.

        Ciao,

        Martin

        PS: Was sind 50 Rechtsanwälte auf dem Meeresgrund?
            Ein guter Anfang.   :-P

        1. Hi,

          Haben die das _wirklich_ getan? - Stinkstiefel. *brummel*

          http://www.golem.de/0504/37274.html

          Ja und? Es ist trotzdem eine öffentliche Zurschaustellung eines Markenzeichens (und der Fanshop in Tschechien, um beim Beispiel zu bleiben, führt bestimmt keine Lizenzgebühren an Ferrari ab).

          ok, sagen wir es anders: Ich kauf mir in einem deutschen Fanshop einen Schal vom FC Bayern... Darf ich den dann nur in meinen eigenen 4 Wänden tragen, wenn die Heizung mal ausfällt oder das Holz für den Ofen alle ist?

          Ich könnte mir das Logo auch irgendwo im Internet suchen und auf einem A2-Plotter auf Folie pinseln. Letztendlich kommt das meiner Ansicht nach auf dasselbe heraus.

          mmmhh... das ist natürlich überhaupt nicht lizenziert, und wasserfest? Ich hab leider keinen Plotter zur Verfügung, um die Qualität zu vergleichen ;-)

          Ich sagte ja auch nicht, dass es sich nicht lohnt. Nur mit der schieren Menge an Abmahnungen, die man da raushauen könnte, wäre ein großes Rudel Rechtsanwä^H^H^H^Hverdreher auf Dauer beschäftigt.

          ja und? Microsoft beschäftigt auch ein großes Rudel Frickler äh Programmierer für die Entwicklung von Windows.

          So lange am Ende eine schwarze Zahl rauskommt...

          E7

          1. Hi,

            ok, sagen wir es anders: Ich kauf mir in einem deutschen Fanshop einen Schal vom FC Bayern... Darf ich den dann nur in meinen eigenen 4 Wänden tragen, wenn die Heizung mal ausfällt oder das Holz für den Ofen alle ist?

            Solange der Schal ein original ist, darfst du den sicher öffentlich tragen, weiterverkaufen usw. Dieses Recht erwirbst du mit dem Kauf.
            Das gleiche gilt für Ferrarifahnen, da du sie ja dem Zweck entsperchend verwendest und ein Original von Ferrari zum verkauf zugelassen wurde.

            Wenn du Screenshots von Programmen veröffentlichst, darfst du das dann, wenn klar erkennbar ist, um welches programm es sich handelt und wen der Screenshot keine geschützten Bereiche enthält.

            Ein Screenshot von Photoshop, auf dem eine Fotografie zu sehen ist, bedarf der Erlaubnis des Fotografen.
            Es ist auch nicht erlaubt, z.B. einen Screenshot von Photoshop zu veröffentlichen, und das Programm hinter diesem Screenshot als eine eigene Software zu verkaufen. Wäre ja ne falsche AUssage.

  2. Hi there,

    darfst Du alles nicht, wobei bei Rechten an Screenshots die Art der Weiterverbreitung aber auch des Programms relevant ist. Sicher nicht darfst Du bspw. mit einem Screenshot aus dem MS-Flugsimulator für die eigene Fluglinie werben, bei Demo- oder Lernzwecken siehts anders aus. Punkt 1 und 3 sind aber klar, kannst Du vergessen...

    1. Hello,

      darfst Du alles nicht, wobei bei Rechten an Screenshots die Art der Weiterverbreitung aber auch des Programms relevant ist. Sicher nicht darfst Du bspw. mit einem Screenshot aus dem MS-Flugsimulator für die eigene Fluglinie werben,

      Das sehe ich anders, da die Darstellung der Flugzeuge auf dem Monitor zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Programmes gehört und Du im Moment des Speilens der _natürliche_ Urheber bist. Die Maschine hat keine Rechtsposition für ihre Elaborate.
      Du darfst allerdings nicht das Programm kopieren und zu Werbezwecken für Deine Fluglinie verteilen.

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      1. Hi there,

        darfst Du alles nicht, wobei bei Rechten an Screenshots die Art der Weiterverbreitung aber auch des Programms relevant ist. Sicher nicht darfst Du bspw. mit einem Screenshot aus dem MS-Flugsimulator für die eigene Fluglinie werben,

        Das sehe ich anders, da die Darstellung der Flugzeuge auf dem Monitor zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Programmes gehört und Du im Moment des Speilens der _natürliche_ Urheber bist. Die Maschine hat keine Rechtsposition für ihre Elaborate.

        Mag ja sein, Tatsache ist, daß Mirkosaft ein solches ausdrücklich verbietet. Ob das nun rechtens ist oder nicht, im EULAsch**** stehts jedenfalls so drinnen...

      2. Hi there,

        So, damit das zuvor getätigte Posting nicht meiner persönlichen Meinung aussieht, ein Auszug aus der EULA, wo es unter Punkt 2, "BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. " Paragraph 4 wie folg heisst:

        "URHEBERRECHT. Eigentum und Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des SOFTWAREPRODUKTS liegen bei Microsoft oder deren Lieferanten. Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe des SOFTWAREPRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsbesitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt sein. Dieses EULA räumt Ihnen kein Recht ein, solche Inhalte zu verwenden. Wenn dieses SOFTWAREPRODUKT Dokumentation enthält, die nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird, dürfen Sie eine Kopie dieser elektronischen Dokumentation drucken. Sie sind nicht berechtigt, die das SOFTWAREPRODUKT begleitenden gedruckten Materialien zu vervielfältigen."

        Also, wenn ich das Ernst nehme, darf ich mitnichten mit screenshots irgendwas machen ausser betrachten und wahrscheinlich am besten sofort zu vergessen. Ob das natürlich in der Form in der EU einklagbar ist, ist eine andere Frage...

        1. Hello,

          Also, wenn ich das Ernst nehme, darf ich mitnichten mit screenshots irgendwas machen ausser betrachten und wahrscheinlich am besten sofort zu vergessen. Ob das natürlich in der Form in der EU einklagbar ist, ist eine andere Frage...

          Und ausdrucken dürftest Du den Bildschirm oder deinen Speicherinhalt dann auch nicht?
          Dann hätte ich endlich eine plausible Erklärung fürs Finanzamt, wieso ich denen meine Steuerklärtung nicht schreiben kann. Die werden dann aber sagen, dass ich doch bitte die alte Schreobmaschine nehmen soll für die Anlagen. Ich sage dann, dass der Typenhersteller aber das Urheberrecht an den Lettern hat und ich deren Abbild daher nicht verbreiten darf.

          Ich sage ja: Wir müssen anfangen, uns zu wehren. Micro-Adolf steht kurz für der Weltherrschaft.

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
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          Nur selber lernen macht schlau
  3. Hallo,

    erstmal vermute ich da wenig Spielraum, und hier wäre natürlich die
    Auskunft eines spezialisierten RAs verlässlicher als etwa meine
    Meinungsäusserung.

    1. Rechte an TV-Sendungen

    Vielleicht als kurzes Zitat, u.U. besondere Möglichkeiten im Rahmen
    einer Berichterstattung, oder z.B. als Collage (Kunst), o. Satire?

    1. Rechte an Screenshots

    Kann ich mir auch nur als Zitat, vielleicht entspr. verkleinert dass
    keine andere Nutzung möglich, vorstellen.
    Wobei mir nicht klar ist ab wann ein Screenshot selbst wieder
    schutzwürdig sein könnte.
    Und wer ein Fachbuch über Softwareanwendungen schreibt muß ja auch
    u.U. Screenshots verwenden. Wahrscheinlich wird dann im Buch auf die
    Verwendung von Markenzeichen o.ä. eingegangen?

    1. Urheberrecht bei Aufdruck auf x-beliebige Gegenstände

    Hhmm.. ein Foto von mir mit irgendeiner Fan-Mütze auf dürfte doch
    hoffentlich noch veröffentlicht werden können?

    Grüsse

    Cyx23

    1. Hello,

      Hhmm.. ein Foto von mir mit irgendeiner Fan-Mütze auf dürfte doch
      hoffentlich noch veröffentlicht werden können?

      Wenn Du keine Person des öffentlichen Lebens bist, dann musst Du zustimmen, da dann "das Recht am eigenen Bild" gilt. Das Bild selber darfst Du aber auch nicht verwenden, wenn es der Fotograf nicht gestattet, oder der maßgeblich beteiligte Requisiteur oder Regisseur (als Selbständiger, nicht als Angestellter) querschießt.

      Wenn Du die Fan-Mütze kaufst, und zum Wiederverkauf anbieten willst, darfst Du sie auch fotografieren und veröffentlichen, da das Recht der Verwendung des Logos in Einheit mit der Mütze auf dich übergegangen ist, für den ursprünglichen Rechtsinhabe also abgegolten ist.

      Wenn Du das Logo auf der Mütze aber nun fotografierst und dann fototechnisch auf Deine von Dir gefertigten Lautsprecherboxen kopierst und das dann so verbreitest, ist das ein Verstoß.

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
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      Nur selber lernen macht schlau
      1. Hallo,

        Wenn Du keine Person des öffentlichen Lebens bist, dann musst Du zustimmen, da dann "das Recht am eigenen Bild" gilt. Das Bild selber darfst Du aber auch nicht verwenden, wenn es der Fotograf nicht gestattet, oder der maßgeblich beteiligte Requisiteur oder Regisseur (als Selbständiger, nicht als Angestellter) querschießt.

        die Aspekte meinte ich zwar nicht, ist aber auch interessant.
        Bei Gruppen darf wohl noch veröffentlicht werden, war es
        etwas ab 5 Personen?
        Und wichtig ist wohl auch der Kontext, ein öffenlicher Auftritt
        etwa von einem ganz unbekannten Musiker sollte vmtl. ausreichen um
        zumindest Fotos vom Auftritt machen und veröffentlichen zu dürfen?

        Wenn Du die Fan-Mütze kaufst, und zum Wiederverkauf anbieten willst, darfst Du sie auch fotografieren und veröffentlichen, da das Recht der Verwendung des Logos in Einheit mit der Mütze auf dich übergegangen ist, für den ursprünglichen Rechtsinhabe also abgegolten ist.

        Da war doch mal etwas mit gefälschten Produkten bei ebay, da sind
        wohl Verletzungen irgendwelcher Rechte durch die veröffentlichten Fotos, also nicht nur durch die betr.. Poduktpiraterie, gesehen
        worden.
        Sehr merkwürdig da es sich m.E. um das Foto eines einzelnen
        gebrauchten Teils handelte, und die Fälschung wohl auch nicht
        einfach erkennbar war.

        Wenn Du das Logo auf der Mütze aber nun fotografierst und dann fototechnisch auf Deine von Dir gefertigten Lautsprecherboxen kopierst und das dann so verbreitest, ist das ein Verstoß.

        Was aber wenn ich 2 originale Mützen kaufe und damit 2
        kleine Boxen beziehe?

        Grüsse

        Cyx23

        1. Hello,

          Was aber wenn ich 2 originale Mützen kaufe und damit 2
          kleine Boxen beziehe?

          Guter Witz. ;-)

          Solange Du nicht behauptest, dass die Mützen ausdrücklich für oder wwegen den/des guten Sound/s der Boxen gemacht wurden, sehe ich da gar kein Risiko. Sowas nennt man Trittbrettfahren innder Grauzone. *gg*

          Aber wahrscheinlich hättest Du die Mützen dann sogar ohne die Boxen noch teurer verkaufen können.

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
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  4. Hi,

    allgemein gilt: das Uhrheberrecht liegt bei dem, der die Uhr am Boden liegen sieht ;-)

    Ich nehme öfters mal kurze Ausschnitten aus dem Fernsehen auf. Diese werden manchmal in eigene Videos eingearbeitet, die ich dann ins Netz stelle. Darf man das, ohne sich ausdrücklich die Rechte beim jeweiligen Fernsehsender zu holen?

    Kommt drauf an wie...

    Stefan Raab macht das mit alles und allem, vermutlich holt der sich nicht von jedem Sender die Erlaubnis...

    Im Grundgesetz ist so ein Abschnitt wegen Recht auf Information...

    Das heißt aber nicht, dass du daraus eigene Videos basteln darfst, in denen es so aussieht, als hättest du die ganzen Teile erstellt...

    Darf man eigentlich Screenshots von Programmen und Games weiterverbreiten oder gehören die Rechte an ihnen dem Inhaber der Rechte an der jeweiligen Software?

    Liegen die Rechte an Word-Dateien, die du mit Word erzeugst, bei Microsoft?

    Wie schaut es aus, wenn ich z.B. das Logo meiner Lieblingsband, -automarke, -prozessorherstellerin, -softwarefirma, -... oder ein x-beliebiges Bild, das aber urheberrechtlich geschützt ist, z.B. auf ein T-Shirt drucke und damit herumlaufe, mein Auto damit besprühe oder eine Fahne daraus mache und vor meinem Haus aufhänge?

    sehr schlecht - wenn das ein Anwalt sieht, wirst du vermutlich abgemahnt... Schließe ich zumindest daraus, dass du für alle anderen Verwendungen auch abgemahnt werden kannst.

    Hinweis: Das ist natürlich nur meine Meinung, ich hab natürlich keinerlei Ahnung ;-)

    E7

    1. Hello,

      Liegen die Rechte an Word-Dateien, die du mit Word erzeugst, bei Microsoft?

      Das könnte eines Tages dazu kommen, wenn wir uns weiterhin alles gefallen lassen :-((

      Aber z.Zt. sieht es wohl eher so aus, dass man eine Lizenz zur Nutzung des Programmes hat und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört eben das erstellen von Dateien, oder eben auch von Screenshots von selbsterstellten Werken.

      Urheber wäre ja hier die Maschine und die kann lt. Gesetz eben keine Rechte geltend machen, da das Urheberrecht an natürliche Personen oder bestenfalls Personengemeinschaften gebunden ist.

      Allerdings wird die Grenze zwischen Mensch und Maschine immer weiter verwischt durch Cloonen und Psychopharmaka und Snesoren, die Du in die Birne eingepflanzt bekommst *umpf* Das ist zwar Orwell, aber nicht mehr unmöglich.

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
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      Nur selber lernen macht schlau
      1. Hi,

        Urheber wäre ja hier die Maschine und die kann lt. Gesetz eben keine Rechte geltend machen, da das Urheberrecht an natürliche Personen oder bestenfalls Personengemeinschaften gebunden ist.

        mmmhh... an der Argumentation gibt's nur einen Haken: Wenn ich ein Bild öffne, stellt das im Grunde auch die Maschine dar. Das Anzeigen eines Bildes kann nur geschehen, weil sich vorher einer Gedanken gemacht hat, wie er sein Bild in Pixel kriegt (Scan, Digicam, malen). Die Darstellung der Oberfläche hat sich auch kein Computer überlegt - die genaue, oder zumindest ungefähre (wg. flexiblen Symbolleisten) Darstellung hat sich ganz am Anfang auch ein Programmierer überlegt.

        Wenn man das noch weiter spinnt: Ein Screenshot von einem GPL-Programm würde dadurch unter der GPL stehen, und wenn du den Screenshot in einer Dokumentation verwenden würdest, müsste diese auch unter der GPL stehen (vergleichbar dem Linken einer GPL-Bibliothek)...

        E7

        1. Hello,

          mmmhh... an der Argumentation gibt's nur einen Haken: Wenn ich ein Bild öffne, stellt das im Grunde auch die Maschine dar. Das Anzeigen eines Bildes kann nur geschehen, weil sich vorher einer Gedanken gemacht hat, wie er sein Bild in Pixel kriegt (Scan, Digicam, malen). Die Darstellung der Oberfläche hat sich auch kein Computer überlegt - die genaue, oder zumindest ungefähre (wg. flexiblen Symbolleisten) Darstellung hat sich ganz am Anfang auch ein Programmierer überlegt.

          Für die Nutzugn genau dieser Darstellungen hast Du aber bezahlt.

          Das Nutzungsrecht an deiner Programmkopie ist also auf Dich übergegangen. Nicht jedoch das Vervielfältigungsrecht an dem Werk als solches. Das musst Du sauber trennen.

          Wenn man das noch weiter spinnt: Ein Screenshot von einem GPL-Programm würde dadurch unter der GPL stehen, und wenn du den Screenshot in einer Dokumentation verwenden würdest, müsste diese auch unter der GPL stehen (vergleichbar dem Linken einer GPL-Bibliothek)...

          Eben nicht. Du schaffst ja mit einem Werkzeug, dass zu Deiner freien Verfügung steht (in dem oberen Falle durch Lizenzgebühr, in dem unteren durch die besondere Vertragsgestaltung) ein neues Werk. Dieses Werk gehört nur Dir.

          Auch ein massenhaft gefertigter Dachziegel untgerliegt dem Urheberrecht. Allerdings hast Du für die "freie Nutzung" bezahlt. Was Du damit machst, ist Dein Problem. Du darft nur nicht den Dachziegel selber kopieren. Dass Software nun in gewisser Weise selbstreproduzierend ist, liegt in der Eigenschaft des Werkes selber und gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, es sei denn, du hättest in das Werk selber weiter als lizensiert eingegriffen (also z.B. durch "Knack-Patches").

          Die Verwendung der Bilder ist mit dem ordentlichen Kauf der Software lizensiert worden. Darauf hast Du, zumindest in DE und noch, unbedingten Vertrauensschutz.

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
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