Der Martin: Ein paar Fragen zum Urheberrecht

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Hallo Michael,

zunächst eins vorweg: Die folgenden Aussagen sind nur meine laienhafte Meinung und keine juristisch fundierte Aussage.

Ich nehme öfters mal kurze Ausschnitten aus dem Fernsehen auf. Diese werden manchmal in eigene Videos eingearbeitet, die ich dann ins Netz stelle. Darf man das, ohne sich ausdrücklich die Rechte beim jeweiligen Fernsehsender zu holen?

Nach meinem Verständnis nein. Das Mitschneiden von Rundfunk- und Fernsehsendungen zum persönlichen(!) Gebrauch ist zulässig. Aber sobald diese Aufnahmen im Internet wieder auftauchen (auch wenn sie in andere Werke eingebettet sind), ist das eine Veröffentlichung, die eindeutig nicht erlaubt ist.

Darf man eigentlich Screenshots von Programmen und Games weiterverbreiten oder gehören die Rechte an ihnen dem Inhaber der Rechte an der jeweiligen Software?

Das würde ich als Grenzfall sehen. Für Dokumentationszwecke werden ja oft Screenshots veröffentlicht, z.B. um bestimmte Schritte bei der Bedienung eines Programms zu verdeutlichen. Ob das wirklich erlaubt ist, kann ich nicht sagen, aber es wird zumindest allgemein geduldet.

Wie schaut es aus, wenn ich z.B. das Logo [...] oder ein x-beliebiges Bild, das aber urheberrechtlich geschützt ist, z.B. auf ein T-Shirt drucke und damit herumlaufe, mein Auto damit besprühe oder eine Fahne daraus mache und vor meinem Haus aufhänge?

Das dürfte vom Rechteinhaber abhängen, ob der das als willkommene Werbung sieht oder als unerlaubte Verwendung geschützter Markenzeichen. Aber wenn ich mich umschaue und sehe, wie viele z.B. ein Scorpions-Logo auf ihrem Auto haben, oder das "intel inside"-Logo auf ihrem PC, oder eine Ferrari-Fahne aus ihrem Fenster hängen, dann scheinen sich die "Großen" um solche Dinge wohl kaum zu kümmern. Wäre auch verdammt viel Aufwand... ;)

So long,

Martin