O'Brien: Nachgezeichnetes Foto = Urheberrechtsverletzung?

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Hi Kalle,

Wenn ich ein (nicht lizenzfreies) Foto von Hand nachzeichne, d.h. _nicht_ mittels Grafiksoftware verfremde, darf ich diese Zeichnung dann geschäftlich nutzen? Oder ist allein die Bildidee (das Arrangement) schon durch das Urheberrecht geschützt?

Also - du machst die Vorleistung eines anderen relativ bequem zu deiner. Das riecht sehr nach Streit. Stell dir vor, ich fotografiere den Eingang der Deutschen Bank und zeichne dann das dort abgebildete Logo von Hand nach. Glaubst du, ich darf das dann ungestraft geschäftlich nutzen?

selbstverständlich nicht, insbesondere da das Logo mit Sicherheit als Marke angemeldet ist.

Bezüglich Landkarten hatte ich noch dieses Posting im Hinterkopf und wollte jetzt wissen, ob das prinzipiell auch für Fotoarrangements gilt.

In diesem speziellen Fall geht es um ein Foto von Anne Geddes, das ein Baby zeigt, das in einer großen Männerhand zusammengekauert liegt. Wenn dieses _Arrangement_ nun zeichnerisch wiedergegeben wird, in einem dem Zeichner eigenen Stil und mit einem nichtidentischen Baby, dann ist zwar die Bildidee übernommen, aber die Ausführung eine komplett andere.

Ich vermute mal, dass es sich hier um eine rechtliche Grauzone handelt, in der ein Richter hü, der andere Richter hott entscheiden würde, insofern ist der Weg zum Rechtsanwalt (oder eine andere Bildidee) wohl sicherer.

Schönen Sonntag noch!
O'Brien

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