O'Brien: Nachgezeichnetes Foto = Urheberrechtsverletzung?

Hi,

ich habe da mal wieder eine Frage an unsere Juristen:

Wenn ich ein (nicht lizenzfreies) Foto von Hand nachzeichne, d.h. _nicht_ mittels Grafiksoftware verfremde, darf ich diese Zeichnung dann geschäftlich nutzen? Oder ist allein die Bildidee (das Arrangement) schon durch das Urheberrecht geschützt?

Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.

Schönen Sonntag noch!
O'Brien

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Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu fragen!"
  1. Wenn ich ein (nicht lizenzfreies) Foto von Hand nachzeichne, d.h. _nicht_ mittels Grafiksoftware verfremde, darf ich diese Zeichnung dann geschäftlich nutzen? Oder ist allein die Bildidee (das Arrangement) schon durch das Urheberrecht geschützt?

    Bin kein Jurist, habe aber mal einen Prozess in zweiter Instanz vor dem OLG verloren, weil ich Links auf Firmen- Seiten gesetzt habe, die Kunden eines Mitbewerbers waren. Grund: Vollständiges WWW- Verzeichnis meines damaligen Ortes.
    http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGCelle990512

    Trotz Link- Genehmigung der Kunden konnte der Mitbewerber erfolgreich behaupten, ich würde eine hohe eigene Kundenzahl vorgaukeln und SEINE Leistung zu meiner machen. Das Gericht versetzte sich in den dümmsten anzunehmenden User (DAU), der natürlich frei erfunden war.

    Also - du machst die Vorleistung eines anderen relativ bequem zu deiner. Das riecht sehr nach Streit. Stell dir vor, ich fotografiere den Eingang der Deutschen Bank und zeichne dann das dort abgebildete Logo von Hand nach. Glaubst du, ich darf das dann ungestraft geschäftlich nutzen?

    LG Kalle

    1. Hi Kalle,

      Wenn ich ein (nicht lizenzfreies) Foto von Hand nachzeichne, d.h. _nicht_ mittels Grafiksoftware verfremde, darf ich diese Zeichnung dann geschäftlich nutzen? Oder ist allein die Bildidee (das Arrangement) schon durch das Urheberrecht geschützt?

      Also - du machst die Vorleistung eines anderen relativ bequem zu deiner. Das riecht sehr nach Streit. Stell dir vor, ich fotografiere den Eingang der Deutschen Bank und zeichne dann das dort abgebildete Logo von Hand nach. Glaubst du, ich darf das dann ungestraft geschäftlich nutzen?

      selbstverständlich nicht, insbesondere da das Logo mit Sicherheit als Marke angemeldet ist.

      Bezüglich Landkarten hatte ich noch dieses Posting im Hinterkopf und wollte jetzt wissen, ob das prinzipiell auch für Fotoarrangements gilt.

      In diesem speziellen Fall geht es um ein Foto von Anne Geddes, das ein Baby zeigt, das in einer großen Männerhand zusammengekauert liegt. Wenn dieses _Arrangement_ nun zeichnerisch wiedergegeben wird, in einem dem Zeichner eigenen Stil und mit einem nichtidentischen Baby, dann ist zwar die Bildidee übernommen, aber die Ausführung eine komplett andere.

      Ich vermute mal, dass es sich hier um eine rechtliche Grauzone handelt, in der ein Richter hü, der andere Richter hott entscheiden würde, insofern ist der Weg zum Rechtsanwalt (oder eine andere Bildidee) wohl sicherer.

      Schönen Sonntag noch!
      O'Brien

      --
      Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
      1. Hi,

        Also - du machst die Vorleistung eines anderen relativ bequem zu deiner. Das riecht sehr nach Streit. Stell dir vor, ich fotografiere den Eingang der Deutschen Bank und zeichne dann das dort abgebildete Logo von Hand nach. Glaubst du, ich darf das dann ungestraft geschäftlich nutzen?

        selbstverständlich nicht,

        Ach, wenn doch immer alles gleich selbstverständlich wäre in der Juristerei *sigh*

        Aber selbst das Beispiel da oben ist nicht selbstverständlich verboten, ich darf unter bestimmten Umständen das nachgezeichnete Logo der Deutschen Bank geschäftlich verwenden. Auch ohne Lizenznahme o.ä. vertragliche Vereinbarungen. Von diesen Ausnahmen gibt es dann aber auch wieder Ausnahmen, die bewirken, dsa ich genau dsa eben doch wieder nicht darf.
        Verwirrt? ;-)

        insbesondere da das Logo mit Sicherheit als Marke angemeldet ist.

        Auch für Lebensmittel?

        In diesem speziellen Fall geht es um ein Foto von Anne Geddes, das ein Baby zeigt, das in einer großen Männerhand zusammengekauert liegt. Wenn dieses _Arrangement_ nun zeichnerisch wiedergegeben wird, in einem dem Zeichner eigenen Stil und mit einem nichtidentischen Baby, dann ist zwar die Bildidee übernommen, aber die Ausführung eine komplett andere.

        Wenn in diesem Fall nur die Idee übernommen wird, ist das erstmal in Ordnung, so hat sich die Kunst schließlich entwickelt. Klagen kann aber natürlich jeder.
        Ich fang' am besten gleich damit an und beklage die Ideenarmut. Ja, habt ihr denn keine eigenen Ideen? Wofür soll's denn überhaupt sein? Kann man da hilfreich unter die Arme greifen?

        Ich vermute mal, dass es sich hier um eine rechtliche Grauzone handelt, in der ein Richter hü, der andere Richter hott entscheiden würde, insofern ist der Weg zum Rechtsanwalt (oder eine andere Bildidee) wohl sicherer.

        Alleine schon aus Stolz würde ich "eigene Bildidee" auf jeden Fall bevorzugen. Nicht nur, weil man da rechtlich auf der sichereren Seite sitzt.

        so short

        Christoph Zurnieden

    2. Hi!

      Bin kein Jurist, habe aber mal einen Prozess in zweiter Instanz vor dem OLG verloren, weil ich Links auf Firmen- Seiten gesetzt habe, die Kunden eines Mitbewerbers waren. Grund: Vollständiges WWW- Verzeichnis meines damaligen Ortes.
      http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGCelle990512

      Dementsprechend ist die von dem Beklagten vorgenomme-ne Gestaltung seines Informationsdienstes, die dem Benutzer keinerlei Hinweis auf die Internet-Adresse der Klägerin gibt, unbeachtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit von sogenannten Links (Verknüpfungen) im Internet mit anderen Homepages zu verbieten.

      Wenigstens hat das OLG dann nicht auch noch die Zulässigkeit von Links im allgemeinen in Frage gestellt...

      Armes Deutschland!

      Gruß

      Martin

  2. Hallo O'Brien,

    Wenn ich ein (nicht lizenzfreies) Foto von Hand nachzeichne, d.h. _nicht_ mittels Grafiksoftware verfremde, darf ich diese Zeichnung dann geschäftlich nutzen? Oder ist allein die Bildidee (das Arrangement) schon durch das Urheberrecht geschützt?

    Kommt drauf an.

    Ohne genauere Angaben ist eh keine hilfreichere Antwort möglich und wenn du eine Rechstberatung suchst solltest du am besten einen Anwalt deines Vertrauens kontaktieren.

    Schöne Grüße,

    Johannes

    --
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  3. Wenn ich ein (nicht lizenzfreies) Foto von Hand nachzeichne, d.h. _nicht_ mittels Grafiksoftware verfremde, darf ich diese Zeichnung dann geschäftlich nutzen? Oder ist allein die Bildidee (das Arrangement) schon durch das Urheberrecht geschützt?

    was ist eine IDEE ? genießt diese urheberrecht ? was ist auf dem foto ?

    für ein urheberrecht gibts minimalanforderungen. in letzter zeit gabs etliche gerichtsurteile, speziell für software. so sind triviale dinge nicht schützenswert.

    auf einem foto ist üblicherweise ein motiv. so etwas würde ich nicht für schützenswert halten. es sei denn, hinter dem motiv steht eine besondere geistige leistung.

    aber wenn du selbst schon IDEE sagst, erkennst du doch schon eine geistige leistung an.

  4. Hi,

    Wenn ich ein (nicht lizenzfreies) Foto von Hand nachzeichne, d.h. _nicht_ mittels Grafiksoftware verfremde, darf ich diese Zeichnung dann geschäftlich nutzen? Oder ist allein die Bildidee (das Arrangement) schon durch das Urheberrecht geschützt?

    Prinzipiell: Ja.

    "Ideen" sind nur bei Obertrotteln, also mom. in den USA, und auch dort nur bei Software schützbar (ja, die tollen "Softwarepatente").

    Zu berücksichtigen gälte natürlich z.B. noch andere Dinge wie Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht (falls Du vorhast, eine Marke oder eine Person (wieder-)erkennbar abzubilden).

    Gruß, Cybaer (IANAL - und aufgrund des schon berühmten/berüchtigten Nazigesetzes gegen jüdische RAe ist dies natürlich auch keinerlei Rechtsberatung)

    --
    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
    1. Anmerkung:

      Prinzipiell: Ja.

      Gemäß §24 UrhG.

      Der BGH hat entschieden, daß "... die entnommenen Züge des benutzten Werks gegenüber der Eigenart des neugeschaffenen Werks verblassen ... Je ausgeprägter die Individualität des benutzten Werkes ist, desto weniger wird es gegenüber dem neugeschaffenen Werk verblassen. ..."

      D.h. aber auch: jenseits des Marken. und Persönlichkeitsrechts kriegst Du ein Problem, wenn Du einfach nur (realistisch/naturgetreu) nachzeichnest, ohne selbst etwas individueles beizutragen (ich meine, es gibt ja schließlich auch fotorealistische Zeichnungen - ist sogar eine eigene Kunstform).

      Die Idee als solche (z.B. Motivwahl), ist davon aber nicht betroffen. Du kannst die zugrundeliegende Idee nutzen.

      Gruß, Cybaer

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  5. Hi,

    ich zitiere aus einem Posting weiter unten, möchte damit aber einen neuen Thread-Zweig (oder sollte es besser Thread-Twig heißen? ;-) beginnen:

    Wenn in diesem Fall nur die Idee übernommen wird, ist das erstmal in Ordnung, so hat sich die Kunst schließlich entwickelt. Klagen kann aber natürlich jeder.
    Ich fang' am besten gleich damit an und beklage die Ideenarmut. Ja, habt ihr denn keine eigenen Ideen? Wofür soll's denn überhaupt sein? Kann man da hilfreich unter die Arme greifen?

    Der Sinnzusammenhang ist die Tätigkeit einer Hebamme bzw. Babyfürsorgerin. Die "Geborgenheit eines Babys in den Händen eines Erwachsenen" soll mit einer möglichst einfachen und intuitiv erfassbaren Art und Weise dargestellt werden. Eine mögliche Darstellung ist mMn die, die Anne Geddes in ihrem Foto gewählt hat (vgl. Google-Bildersuche, einen direkten Link will ich hier nicht setzen). Der Grundgedanke war nun, auf Basis dieses Arrangements eine Handzeichnung zu erstellen, die die wesentlichen Elemente skizziert.

    Wenn einer von euch eine ebenso gute oder bessere Idee hat, wie man die Anforderung an die Grafik umsetzen kann: Ich bin für jede Anregung dankbar!

    Schönen Sonntag noch!
    O'Brien

    --
    Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
    1. Hi,

      Der Grundgedanke war nun, auf Basis dieses Arrangements eine Handzeichnung zu erstellen, die die wesentlichen Elemente skizziert.

      Ich könnte mir eine stilisierte Strichgrafik wunderbar vorstellen.

      Und "Baby im Arm" ist nun nicht gerade eine weltbewegend neue Darstellung ... =;-)

      Gruß, Cybaer

      --
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    2. Hi,

      Der Sinnzusammenhang ist die Tätigkeit einer Hebamme bzw. Babyfürsorgerin.

      Aha, dafür braucht's also ein Logo, gut.

      Die "Geborgenheit eines Babys in den Händen eines Erwachsenen" soll mit einer möglichst einfachen und intuitiv erfassbaren Art und Weise dargestellt werden.

      Ist das eure ursprüngliche Idee oder entstand die in Kenntnis, bewußt oder unbewußt, des o.n.m.a. Bildes?
      Nein, kein Vorwurf, rein informelle Frage.

      Der Grundgedanke war nun, auf Basis dieses Arrangements eine Handzeichnung zu erstellen, die die wesentlichen Elemente skizziert.

      Es ist nun eigentlich nichts dagegen zu sagen, sich an allgemeiner Bekanntheit anzuhängen. Jedoch würde ich vorschlagen, es besser bei den "alten Meistern" zu probieren. "Maria mit Kind" ist da ein oft verwendetes Motiv und ich kann ich auch entsinnen, das in gleichem oder zumindest ähnlichem Zusammenhang gesehen zu haben (weiß aber nicht mehr wo und bei wem, kann mich auch ganz irren). Ausgeführt in einer Technik ähnlich Matisses Strichzeichnungen (auf http://kuenstlergruppe.userhost.de/grafikunter50/matisseGeruest2.html die unteren beiden Bilder), d.h. auf die Linien des Bildaufbaus reduziert.

      Ein passendes Vorbild wäre da Andrea Mantegna und mit ein wenig Glück ... ah, da ist es: http://reisserbilder.at/index.asp?aid=676. Die Haltung von Händen und Kopf sollte sich sehr gut für oben beschriebene Technik eignen.

      Auch wenn ich dieses Motiv noch nirgendwo benutzt gesehen habe und es auch wirklich nichts ehrenrühriges hat sich bei alten Meistern etwas abzuschauen, so möchte ich doch auf eine eigene Idee drängen. Und hier nach anderer Leute Ideen zu fragen ist ja auch wieder nichts eigenes. Streng genommen ;-)

      Was mir spontan gestern schon eingefallen ist bei meinem Posting ist ein Säugling bei der Tätigkeit, die ihm den Namen gab. Auf Diagonale l.u.->r.o. links das Kind n.r.s. an Brust. Ob mit oder ohne zusätzliche (Säuglings-)Hand müßte probiert werden, da es hier etwas auf die ausführende Technik ankommt. ich dachte an Linolschnitt (nein, das ist nicht nur etwas für die Schule! ;-), daher ohne Hand.

      so short

      Christoph Zurnieden

      1. Hi,

        Was mir spontan gestern schon eingefallen ist bei meinem Posting ist ein Säugling bei der Tätigkeit, die ihm den Namen gab.

        Woran Du auch wieder gleich denkst! =;-)8

        Gruß, Cybaer (SCNR)

        --
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        1. Hi,

          Was mir spontan gestern schon eingefallen ist bei meinem Posting ist ein Säugling bei der Tätigkeit, die ihm den Namen gab.
          Woran Du auch wieder gleich denkst! =;-)8

          Das erwartet man von mir.

          Ebefalls: SCNR ;-)

          so short

          Christoph Zurnieden

      2. Moin,

        Der Sinnzusammenhang ist die Tätigkeit einer Hebamme bzw. Babyfürsorgerin.
        Die "Geborgenheit eines Babys in den Händen eines Erwachsenen" soll mit einer möglichst einfachen und intuitiv erfassbaren Art und Weise dargestellt werden.

        Mal ein anderer Gedanke: Bezahlt/beauftragt wird die Hebamme in der Regel von der Säuglingsmutter. Die hat ihr Liebstes gern und will es beschützen und wird vielleicht unterschwellig eher eifersüchtig sein, wenn sie eine Mutter mit Kind sieht: Könnte es doch die Hebamme mit _ihrem_ Kind sein? Wie wäre es mit einem Gruppenbild: Mutter mit Kind - versorgt behütet, beschützt von einer dritten Person, der Hebamme.

        Viele Grüße

        Swen Wacker

        1. Hi,

          Wie wäre es mit einem Gruppenbild: Mutter mit Kind - versorgt behütet, beschützt von einer dritten Person, der Hebamme.

          Und wo bleibt da der Vater? Ist das nicht diskriminierend? Nicht daß er noch wg. des neuen Anti-Diskriminierungsgesetzes verklagt wird! =;-)

          Gruß, Cybaer

          --
          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!