Markus Pitha: Impressumspflicht nun auch in Österreich

Hallo,
wie ich zu meinem Beduaern heute lesen musste, hat auch Österreich beschlossen, die idiotische Impressumspflicht einzuführen. Diese aber wahrscheinlich in einem noch strengeren Ausmaß als man sie in Deutschland hat.
Siehe Artikel auf orf.at
Jetzt meine Fragen dazu:
In Deutschland ist es doch so, dass man ein Impressum nur angeben muss, wenn man eine "gewerbliche" Webseite betreibt. In Österreich wird es aber ab 1. Juli so sein, dass man ein Impressum dann angeben muss, wenn die Webseite zur "Bildung der öffentlichen Meinung" beiträgt.
In wie weit tangiert mich das österreichische Gesetz eigentlich, da ich (als Österreicher) eine Webseite auf einem deutschen Server habe? Muss ich mich in diesem Fall an das deutsche Gesetz halten, da sich meine Webseite doch eigentlich auf einem deutschen Webserver befindet, oder muss ich mich an das österreichische Gesetz halten, weil ich Österreicher bin?

Markus.

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sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:( ie:{ mo:) va:) de:] zu:) fl:( ss:| ls:] js:|
  1. Hi,

    In Deutschland ist es doch so, dass man ein Impressum nur angeben muss, wenn man eine "gewerbliche" Webseite betreibt. In Österreich wird es aber ab 1. Juli so sein, dass man ein Impressum dann angeben muss, wenn die Webseite zur "Bildung der öffentlichen Meinung" beiträgt.

    Im deutschen Gesetz steht nicht von "gewerblich", das ist ein weitverbreitetes Märchen. Die österreichische Formulierung geht IMHO noch nicht einmal so weit wie die deutsche, nach der im Prinzip nur Testseiten kein Impressum brauchen.

    freundliche Grüße
    Ingo

    1. Moin,

      Hi,

      Im deutschen Gesetz steht nicht von "gewerblich", das ist ein weitverbreitetes Märchen. Die österreichische Formulierung geht IMHO noch nicht einmal so weit wie die deutsche, nach der im Prinzip nur Testseiten kein Impressum brauchen.

      Es kommt darauf an nach welchem Gesetz Du Impressumpflichtig wirst.
      Im TDG steht was von "geschäftsmässig".
      Es ist im übrigen ein weitverbreitetes Märchen das private Homepages in jedem Fall ein Impressum benötigen.
      Richtig ist, das private Homepages unter bestimmten Umständen ein Impressum benötigen, nämlich dann wenn diese unter den MDStV fallen.

      TomIRL

      1. Hello,

        steht denn eigentlich irgendwo der Begriff der "Seite" oder das Konstrukt, dass wir unter "Internetangebot" laut Gesetz verstehen, definiert?

        Schließlich habe ich da nirgends "HTTP" gelesen bisher. Ich könnte meine "Seiten" ja auch unter "TSSTP"[1] anbieten. Das können dann aber nur diejenigen lesen, die einen passenden Client haben. Der könnte aber nun durch illegale Raubkopien in der Bunten Republik vagabundieren.

        Ist meine "Seite" dann impressumspflichtig?

        Um das nochmal klarzumachen: mir geht es um diese eklige Schwammigkeit bei den Gesetzen.

        [1] Thomas Schmieder Spezial Transfer Protokol

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau
        1. Tach,

          steht denn eigentlich irgendwo der Begriff der "Seite" oder das Konstrukt, dass wir unter "Internetangebot" laut Gesetz verstehen, definiert?

          In TDG §6 steht: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten..."

          Wobei in TDG §3 der Diensteanbieter, als "jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt;", definiert wird.

          Schließlich habe ich da nirgends "HTTP" gelesen bisher. Ich könnte meine "Seiten" ja auch unter "TSSTP"[1] anbieten. Das können dann aber nur diejenigen lesen, die einen passenden Client haben. Der könnte aber nun durch illegale Raubkopien in der Bunten Republik vagabundieren.
          Ist meine "Seite" dann impressumspflichtig?

          Ich würde sagen, ist impressumspflichtig, da du einen Teledienst anbietest. Teledienste sind (siehe TDG §2) "insbesondere Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze" bzw. "Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch)". Es hinge also nur noch am Wort geschäftsmäßig, und das ist nicht als komerziell zu verstehen, soweit ich weiß, sondern schon eine dauerhafte Nutzbarkeit kann unter geschäftsmäßig fallen

          mfg
          Woodfighter

          1. Hello,

            Schließlich habe ich da nirgends "HTTP" gelesen bisher. Ich könnte meine "Seiten" ja auch unter "TSSTP"[1] anbieten. Das können dann aber nur diejenigen lesen, die einen passenden Client haben. Der könnte aber nun durch illegale Raubkopien in der Bunten Republik vagabundieren.
            Ist meine "Seite" dann impressumspflichtig?

            Ich würde sagen, ist impressumspflichtig, da du einen Teledienst anbietest. Teledienste sind (siehe TDG §2) "insbesondere Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze" bzw. "Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch)". Es hinge also nur noch am Wort geschäftsmäßig, und das ist nicht als komerziell zu verstehen, soweit ich weiß, sondern schon eine dauerhafte Nutzbarkeit kann unter geschäftsmäßig fallen

            Wo kann ich das denn bei IP-Telefonie lesen?
            Vielleicht bekommt der Begriff "Lesen" hier wieder eine ganz technische Bedeutung?

            Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
            Nur selber lernen macht schlau
            1. Tach,

              Wo kann ich das denn bei IP-Telefonie lesen?
              Vielleicht bekommt der Begriff "Lesen" hier wieder eine ganz technische Bedeutung?

              es ist nicht vorgeschrieben, wie du die Informationen vorlegst, sie müssen nur "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Bei IP-Telefonie, wäre das ja per Servicenummer o.ä. erreichbar.

              mfg
              Woodfighter

          2. Moin,

            Es hinge also nur noch am Wort geschäftsmäßig, und das ist nicht als komerziell zu verstehen, soweit ich weiß, sondern schon eine dauerhafte Nutzbarkeit kann unter geschäftsmäßig fallen

            Dauerhafte Nutzung von was?
            Die meisten dieser Begründung (vermutlich auch Deine) berufen sich auf den §3 des TKG was aber IMHO ziemlicher Unfug ist, weil das TKG einen ganz anderen Regelungsrahmen hat und somit nicht ohne weiteres auf eine anderes Gesetz übertragen werden darf.

            Ich halte es mit Siechfred:
            http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/index.htm
            Der schreibt nämlicher richtigerweise:

            "Dass dies gründlich misslungen ist, zeigt ein Blick auf die Erklärung dieses Begriffes, der aus der offiziellen Begründung zum Gesetzesentwurf stammt. Danach ist jemand dann geschäftsmäßiger Anbieter, wenn er mit seinem Webangebot nachhaltig Einnahmen erzielen will."

            Einahme != Gewinn oder Verlust..

            TomIRL

            1. Tach,

              "Dass dies gründlich misslungen ist, zeigt ein Blick auf die Erklärung dieses Begriffes, der aus der offiziellen Begründung zum Gesetzesentwurf stammt. Danach ist jemand dann geschäftsmäßiger Anbieter, wenn er mit seinem Webangebot nachhaltig Einnahmen erzielen will."

              für mich als Laien, stellt sich jetzt noch die Frage, ob diese Begründungen zum Gesetz für die Richter bindend sind, falls ja, dann ist die Sache ja gegessen und ich kann mein Impressum wieder löschen.

              mfg
              Woodfighter

              1. Moin,

                für mich als Laien, stellt sich jetzt noch die Frage, ob diese Begründungen zum Gesetz für die Richter bindend sind, falls ja, dann ist die Sache ja gegessen und ich kann mein Impressum wieder löschen.

                Für Richter sind Gesetze immer bindend!
                Ich versuche ja schon seit langer Zeit mal ein Urteil zu finden in welchem einen Betreiber einer ausschliesslich privaten Homepage in Deutschland zu Schadensersatz (an wen auch immer) oder Strafe verurteilt worden ist, weil er den Impressumspflichten nicht nachkam.
                Vielleicht kann ja einer der mitlesenden ein solches Urteil aus dem Hut zaubern.
                Deshalb halte ich solche Debatte für private Homepages für übertriebene Panikmache.
                Mir ist bekannt, dass einige Anwälte versucht haben damit Geld zu verdienen.
                Das ist ja ihr gutes Recht, auch wenn Sie damit IMHO gegen standesrechtliche Vorschriften verstoßen.

                TomIRL

                1. Tach,

                  Für Richter sind Gesetze immer bindend!

                  das ist mir klar, aber Begründungen zum Gesetz, stehen ja nicht im Gesetz, deswegen frage ich ja. Schließlich werden einige Begriffe direkt im Gesetz erläutert und andere nicht, dafür muß es ja einen Grund geben.

                  Ich versuche ja schon seit langer Zeit mal ein Urteil zu finden in welchem einen Betreiber einer ausschliesslich privaten Homepage in Deutschland zu Schadensersatz (an wen auch immer) oder Strafe verurteilt worden ist, weil er den Impressumspflichten nicht nachkam.

                  Ich bin mir recht sicher, dass es ein solches nicht gibt, ansonsten würde ich mich vermutlich daran erinnern.

                  Deshalb halte ich solche Debatte für private Homepages für übertriebene Panikmache.
                  Mir ist bekannt, dass einige Anwälte versucht haben damit Geld zu verdienen.
                  Das ist ja ihr gutes Recht, auch wenn Sie damit IMHO gegen standesrechtliche Vorschriften verstoßen.

                  Abmahnungen sind halt ein Problem, wenn man dann vor Gericht zieht um sein Recht durchzusetzen, muß man leider in Vorkasse gehen. Da solche Anwälte ja existieren, ist es meiner Meinung nach keine Panikmache, sondern eine Vorsichtsmaßnahme. Sollte irgendwann ein Urteil in die eine oder andere Richtung existieren, hätte man natürlich eine bessere Argumentationsgrundlage.

                  mfg
                  Woodfighter

                  1. Moin,

                    Abmahnungen sind halt ein Problem, wenn man dann vor Gericht zieht um sein Recht durchzusetzen, muß man leider in Vorkasse gehen. Da solche Anwälte ja existieren, ist es meiner Meinung nach keine Panikmache, sondern eine Vorsichtsmaßnahme. Sollte irgendwann ein Urteil in die eine oder andere Richtung existieren, hätte man natürlich eine bessere Argumentationsgrundlage.

                    Moment mal...
                    Abmahnungen sind zwar ein Problem aber...
                    Wer zieht vor Gericht?
                    Der RA der Dich abgemahnt hat bzw. dessen Mandant.
                    Und der geht in Vorkasse.
                    Für Die ca. 200 EUR die Dein RA haben will gibt es 2 Optionen:
                    1. Du hast genug Geld das selber bezahlen zu können.
                    2. Du bekommst PKH, dann trägt die Kosten im Zweifel der Steuerzahler.

                    TomIRL

                    1. Tach,

                      Für Die ca. 200 EUR die Dein RA haben will gibt es 2 Optionen:

                      1. Du hast genug Geld das selber bezahlen zu können.

                      also muß ich meinen Anwalt bezahlen. Im Erstfall schon vorher, da ich kein Experte bin und so nicht sicher entscheiden kann, ob es möglicherweise kostengünstiger ist, die Abmahnung zu akzeptieren, als es auf die Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen.

                      mfg
                      Woodfighter

                    2. Tach

                      noch dazu:

                      1. Du bekommst PKH, dann trägt die Kosten im Zweifel der Steuerzahler.

                      Die PKH bekommt man nur wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht, was man als Laie in Vorhinein schlecht einschätzen kann (z.B. weil man nicht versteht, was geschäftsmäßig bedeutet.) Verliert man den Prozeß bleibt man trotdem auf den Anwaltskosten der Gegenseite sitzen, zuzüglich zu den Strafen für seine Verfehlungen.

                      mfg
                      Woodfighter

              2. Tag Jens.

                für mich als Laien, stellt sich jetzt noch die Frage, ob diese Begründungen zum Gesetz für die Richter bindend sind [...]

                Nein, für Richter ist nur der Gesetzestext bindend. Hat er Probleme mit dessen Auslegung in einem konkreten Fall, hat er verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die sog. teleologische Gesetzesauslegung, also die Frage nach Sinn und Zweck eines Gesetzes. Das wiederum kann man u.a. an Gesetzesbegründungen ablesen. Ob sich allerdings andere Richter dem anschließen, ist fraglich.

                Siechfred

                --
                «Ich liebe euch doch alle!»
                1. Tach,

                  Nein, für Richter ist nur der Gesetzestext bindend.

                  danke für die Klarstellung, wieder was dazu gelernt.

                  Ob sich allerdings andere Richter dem anschließen, ist fraglich.

                  Hin und wieder hat ein Präzedenzfallsystem doch seine Vorteile.

                  mfg
                  Woodfighter

  2. Tach auch,

    In wie weit tangiert mich das österreichische Gesetz eigentlich, da ich (als Österreicher) eine Webseite auf einem deutschen Server habe?

    Fuer Deinen Oesterreicher "Kunden" ist es uninteressant wo der Server steht, das einzige was den interessiert ist das Du und er Oesterreicher sind.

    Zumindest teilweise duerfte die EU e-Commerce Richtlinie Hintergrund des Gesetzes sein. Soweit ich mich entsinnen kann bezieht die sich auf EU-Dienstanbieter und Kunden, wo der Server steht ist irrelevant. Ansonsten wuerden die einfach alle ihre Server in die Bahamas verschiffen und die Kunden waeren angeschmiert.

    Muss ich mich in diesem Fall an das deutsche Gesetz halten, da sich meine Webseite doch eigentlich auf einem deutschen Webserver befindet, oder muss ich mich an das österreichische Gesetz halten, weil ich Österreicher bin?

    Oesterreichisches Recht.

    Und eventuell auch noch Amerikanisches, Australisches und anderes Recht. Sonst koenntest Du eventuell Probleme bekommen wenn Du irgendwann mal eines dieser Laender besuchst. Da gab es naemlich schon verschiedene Versuche Staatsangehoerige anderer Laender zu verklagen weil man deren Seiten von dort aus besuchen konnte.

    Mal davon abgesehen, was stoert Dich an der Pflicht? Deine Adresse und Telefonnummer kann ich ja sowieso ziemlich problemlos rausfinden (mal davon abgesehen dass die Telefonnummer nicht ganz richtig eingegeben wurde). Was spricht also dagegen auf Deiner Site diese auch anzugeben? Ein unbedarfter Benutzer wird die sowieso nicht finden bei Deiner Navigation.

    --
    Gruss,
    Armin
    1. Hallo Armin,

      Oesterreichisches Recht.

      Siehe http://www.internet4jurists.at/news/aktuell64a.htm

      Interessant ist übrigens, dass http://orf.at/impressum/ keine E-Mail-Adresse enthält.

      Mal davon abgesehen, was stoert Dich an der Pflicht?

      Dass der Abmahn-Wahn vermutlich extrem zunehmen wird.

      Grüße
      Roland

      1. Hi htere,

        Mal davon abgesehen, was stoert Dich an der Pflicht?

        Dass der Abmahn-Wahn vermutlich extrem zunehmen wird.

        Das gibts hier nicht wirklich, ein RA der das einmal probiert hat ist bei sofortiger Androhung des Ausschlusses aus der Rechtsanwaltskammer zurückgepfiffen worden...

        1. Hallo Klawischnigg,

          Mal davon abgesehen, was stoert Dich an der Pflicht?

          Dass der Abmahn-Wahn vermutlich extrem zunehmen wird.

          Das gibts hier nicht wirklich, ein RA der das einmal probiert hat ist bei sofortiger Androhung des Ausschlusses aus der Rechtsanwaltskammer zurückgepfiffen worden...

          http://normative.zusammenhaenge.at/faelle/at/velawe.html

          Das bedeutet leider gar nichts.

          Grüße
          Roland

          1. Hi there,

            http://normative.zusammenhaenge.at/faelle/at/velawe.html

            Das bedeutet leider gar nichts.

            genau auf diesen Fall hat sich mein Posting bezogen, der hat wahrscheinlich nicht einmal seine Portokosten 'reinbekommen...

            1. Hallo,

              genau auf diesen Fall hat sich mein Posting bezogen, der hat wahrscheinlich nicht einmal seine Portokosten 'reinbekommen...

              Wenn nur zwei abgemahnten bezahlt haben, hat er seine Kosten schon gedeckt.

              Grüße
              Thomas

              --
              Surftip: kennen Sie schon Pipolino's Clowntheater?
              http://www.clowntheater-pipolino.net/
      2. Tach auch,

        Dass der Abmahn-Wahn vermutlich extrem zunehmen wird.

        Das ist aber nur indirekt ein Problem der Impressumspflicht, sondern vielmehr ein Problem der Gesetze zu Abmahnungen.

        Die "Impressumspflicht" gibt es schliesslich in verschiedener Form in der ganzen EU (da auf der EU e-Commerce Richtlinie basierend), Abmahnungen gibt es meines Wissens nur in Deutschland (und eventuell in Oesterreich, da scheint es ja unterschiedliche Ansichten zu geben).

        Unter Umstaenden koennte mich auch hier jemand wegen fehlenden bzw fehlerhaften Angaben drankriegen, eine Umsetzung der Richtlinie gibt's hier schliesslich auch (steht irgendwo auf der DTI website glaube ich, habe ich mir vor Ewigkeiten mal durchgelesen und entschieden dass sie auf mich nicht zutrifft). Allerdings gibt es hier keine Abmahnungen (zumindest nicht in der Form wie in Deutschland), aber Moeglichkeiten wird es geben.

        --
        Gruss,
        Armin
        1. Hallo Armin,

          Dass der Abmahn-Wahn vermutlich extrem zunehmen wird.

          Das ist aber nur indirekt ein Problem der Impressumspflicht, sondern vielmehr ein Problem der Gesetze zu Abmahnungen.

          Richtig, denn tatsächlich vor Gericht zu gehen, wird sich nicht unbedingt auszahlen.

          Die "Impressumspflicht" gibt es schliesslich in verschiedener Form in der ganzen EU (da auf der EU e-Commerce Richtlinie basierend), Abmahnungen gibt es meines Wissens nur in Deutschland (und eventuell in Oesterreich, da scheint es ja unterschiedliche Ansichten zu geben).

          Von Serienabmahnungen in Österreich habe ich noch nicht gehört, jedenfalls nicht von erfolgreichen (siehe auch Meteodata). Das heißt allerdings nicht, dass ein Versuch nicht erfolgreich sein kann. Die Spekulation mit der Unwissenheit bzw. Angst der Abgemahnten ist ja Teil dieses Geschäftsmodells.

          […] Allerdings gibt es hier keine Abmahnungen (zumindest nicht in der Form wie in Deutschland), aber Moeglichkeiten wird es geben.

          Als ob das Essen nicht Strafe genug wäre … ;-)

          Grüße
          Roland

  3. Hi there,

    In wie weit tangiert mich das österreichische Gesetz eigentlich, da ich (als Österreicher) eine Webseite auf einem deutschen Server habe? Muss ich mich in diesem Fall an das deutsche Gesetz halten, da sich meine Webseite doch eigentlich auf einem deutschen Webserver befindet, oder muss ich mich an das österreichische Gesetz halten, weil ich Österreicher bin?

    Imho können davon nur Domains betroffen sein, die von NIC.AT vergeben werden. Wie sonst wollen diese Regulierungs- und Kontrollierungswahnsinnigen denn einen Österreichbezug herstellen? Aus dem Whois geht ja wohl nicht meine Staatsbürgerschaft hervor. Aber wahrscheinlich hoffen Sie auf einen Zirkelschluss als Abfallprodukt ihrer überflüssigen Gesetze: Durch das Impressum werden sie einen Österreichbezug bei jenen herstellen, die so dämlich sind, ein Impressum anzugeben. Dann brauchen Sie nur mehr zu kontrollieren, ob wohl auch alles seine Ordnung hat.
    Andererseits trau ich diesen ahnungslosen Inkompetenzlern aber auch zu, daß sie sich für die ganze Welt verantwortlich fühlen.

    Naja, da es diesen Abmahnwahnsinn in Österreich nicht gibt wird dieses Gesetz wie so viele als typisch österreichische Lösung vom Salzamt verfolgt werden und friedlich entschlummern. Ich betreib einige gewerbliche Seiten, die bereits seit dreineinhalb Jahren einen Verweis zur Wirtschaftskammer benötigten, ich war zu faul, den bis jetzt herzustellen und ich werd's auch in Zukunft nicht tun, schade um die Zeit und die Aufregung...

    1. Hello,

      Andererseits trau ich diesen ahnungslosen Inkompetenzlern aber auch zu, daß sie sich für die ganze Welt verantwortlich fühlen.

      Wieso? Haben wir schon wieder '33?

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      1. Hi there,

        Wieso? Haben wir schon wieder '33?

        Haben wir nicht. Aber ich denke, daß das ein Aspekt der Globalisierung ist, der von sogenannten "bürgerlichen Freiheiten" nicht viel überlassen wird. Es wird immer versucht werden, einen Nivellierung am untesten Niveau zu erreichen. Wohin das führen muß, wenn diesbezüglich jeder der Erste sein will, dürfte ziemlich klar sein, wobei die vorliegende Gesetzesvorlage ein gutes (=schlechtes) Beispiel ist:

        Niemand braucht ein Impressum bei privaten Homepages. Offensichtlich aber gibt es ein Interesse des Staates daran. Der Staat aber ist kein Selbstzweck. Zu diesem Zweck muß dem ahnungslosen Bürger vorgetäuscht werden, solche Schikanen dienten ja nur seinem eigenen Interesse nach "Informationsoffenlegung". Deshalb werden solche Vorschriften auch verbrämt in einer Novelle zum Mediengesetz versteckt.

        Tja, was haben wir alle noch den Kopf geschüttelt, als in den Achtziger  Jahren in Rumänien alle Schreibmaschinen registriert werden mußten...

        1. Tach auch,

          Niemand braucht ein Impressum bei privaten Homepages.

          Sicher?

          Wenn also jemand auf seiner "privaten Homepage" falsche Informationen angibt (egal ob absichtlich oder unabsichtlich), Luegen ueber Dich verbreitet oder illegale Inhalte bereithaelt ist das OK und es soll Dir schwer gemacht werden mit demjenigen in Kontakt zu treten?

          OK, die Angaben koennen falsch sein (absichtlich oder unabsichtlich), nichtsdestotrotz ist es ein Schritt in die richtige Richtung.

          --
          Gruss,
          Armin
          1. Hi there,

            Niemand braucht ein Impressum bei privaten Homepages.

            Sicher?

            Ganz sicher.

            Wenn also jemand auf seiner "privaten Homepage" falsche Informationen angibt (egal ob absichtlich oder unabsichtlich), Luegen ueber Dich verbreitet oder illegale Inhalte bereithaelt ist das OK und es soll Dir schwer gemacht werden mit demjenigen in Kontakt zu treten?

            Jeder Nicht-Jurist kann einfach im WHOIS nachschauen. Mir ist klar, daß Juristen damit Probleme haben, mir ist auch klar, daß gerade Juristen in wohl allen "westlichen" Parlamenten und Regierungen überrepräsentiert sind, aber deswegen muß der Betreiber einer privaten Homepage schikaniert werden?

            OK, die Angaben koennen falsch sein (absichtlich oder unabsichtlich), nichtsdestotrotz ist es ein Schritt in die richtige Richtung.

            Genau, geht sicher in die richtige Richtung, wenn man alles regelmentieren will. Besonders sinnvoll ist das Gesetz aber dort, wo zum Beispiel gar keine Angaben auf der Seite gemacht werden. Ich könnte unter www.meinetolltengraphiken.at einfach ein Zeichnung von mir ins Netz stellen, selbst dann müsste ich eine Impressum dort haben. Das ist quasi identisch mit der Verpflichtung zum Impressum bei Kunstwerken, die in irgendwelchen Galerien oder Museen hängen. Ganz toll, für Dich geht das wahrscheinlich in die richtige Richtung.  Wahrscheinlich bist Du ja Anwalt...

            1. Tach auch,

              Sicher?

              Ganz sicher.

              Ich nicht.

              Jeder Nicht-Jurist kann einfach im WHOIS nachschauen.

              Aha.

              Bloedsinn.

              Die meisten Leute wissen noch nicht mal das so etwas existiert, geschweige denn wie man da was nachsieht.

              Mir ist klar, daß Juristen damit Probleme haben, mir ist auch klar, daß gerade Juristen in wohl allen "westlichen" Parlamenten und Regierungen überrepräsentiert sind, aber deswegen muß der Betreiber einer privaten Homepage schikaniert werden?

              Das hat mit Juristen rein gar nichts zu tun. Sondern damit dass es Leute gibt die nicht den ganzen Tag vor dem Computer sitzen und sich mit solchem Unsinn wie RFCs, WHOIS und aehnlichem auseinandersetzen. Die wollen einfach nur das Ding benutzen und ohne Probleme kommunizieren und Informationen finden.

              Genau, geht sicher in die richtige Richtung, wenn man alles regelmentieren will.

              Sehr viele Regeln haben den Sinn das Leben fuer die Mehrheit der Menschen einfacher zu machen. Unter anderem auch diese.

              Wahrscheinlich bist Du ja Anwalt...

              Du disqualifizierst Dich gerade selbst mit unsinnigen Argumenten und persoenlichen Angriffen.

              Ach ja, ich habe Jurakenntnisse (war Teil meines Studiums), allerdings sind die hier ziemlich nutzlos da Deutsches und Englisches (sowie Schottisches) Recht sehr unterschiedlich sind.

              --
              Gruss,
              Armin
              1. Hello,

                Das hat mit Juristen rein gar nichts zu tun. Sondern damit dass es Leute gibt die nicht den ganzen Tag vor dem Computer sitzen und sich mit solchem Unsinn wie RFCs, WHOIS und aehnlichem auseinandersetzen. Die wollen einfach nur das Ding benutzen und ohne Probleme kommunizieren und Informationen finden.

                Das geht mir, wenn ich so ein neumodisches Auto fahre, und plötzlich die Zündung streikt, auch so. dann weiß ich auch nicht (mehr), wo ich nachgucken muss.

                Ich denke, dass unsere 'Gesetzeshüter' in DE und AT einfach nur mal wieder ein Thema gesucht haben, mit dem sie möglichst viele Kontakte machen können und das möglichst viel Rechtsprobleme hervorruft, damit sie ihren eigenen Stand erhalten können!

                Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

                Tom

                --
                Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                Nur selber lernen macht schlau
              2. Hi there,

                Sicher?

                Ganz sicher.

                Ich nicht.

                Ich schon ;)

                Das hat mit Juristen rein gar nichts zu tun. Sondern damit dass es Leute gibt die nicht den ganzen Tag vor dem Computer sitzen und sich mit solchem Unsinn wie RFCs, WHOIS und aehnlichem auseinandersetzen. Die wollen einfach nur das Ding benutzen und ohne Probleme kommunizieren und Informationen finden.

                Ja, und zum Kommunizieren und Informationen finden braucht man kein Impressum. Deine Vorgabe war die Notwendigkeit/Möglichkeit der Habhaftwerdung des Verantwortlichen bei falschen Behauptungen. In diesem speziellen Fall ist es wohl nicht zuviel verlangt, sich mit dem WHOIS auseinanderzusetzen. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann damit noch immer zu seinem Rechtsvertreter gehen, der in wahrscheinlicher Unkenntnis der Sachlage einen "EDV-Experten" beizieht, den ihm dann mitteilt, mit wem er es höchstwahrscheinlich zu tun hat. Sooft wird das bei privaten HPs wohl nicht passieren, als daß dieser Weg zu mühsam ist.

                Sehr viele Regeln haben den Sinn das Leben fuer die Mehrheit der Menschen einfacher zu machen. Unter anderem auch diese.

                Ich neige mein Haupt vor so viel Weisheit. Hast Du eigentlich daran gedacht, was das für den Betreiber mancher Seite bedeuten kann, wenn seine Adresse im Internet steht ??? Oder bist Du der Meinung, man sollte auch gleich den Inhalt zensieren, damit kontroversielle Ansichten gar nicht erst zu Konflikten führen, die das Leben für die Mehrheit der Menschen komplizierter machen könnten?

                Wahrscheinlich bist Du ja Anwalt...

                Du disqualifizierst Dich gerade selbst mit unsinnigen Argumenten und persoenlichen Angriffen.

                Zum einen ist eine implizit gestellte Frage kein Argument, zum anderen gibst Du mir ja Recht, wenn Du in der Frage, ob Du Anwalt seist, einen persönlichen Angriff erblickst, wofür ich mich aber in jedem Fall entschuldige, das würde ich mir auch nicht gefallen lassen...

                1. Hallo Klawischnigg,

                  Ich neige mein Haupt vor so viel Weisheit. Hast Du eigentlich daran gedacht, was das für den Betreiber mancher Seite bedeuten kann, wenn seine Adresse im Internet steht ???

                  Macht es dann einen Unterschied, ob diese im WHOIS oder direkt auf der Seite steht?

                  Johannes

                  --
                  ie:% fl:( br:< va:) ls:[ fo:) rl:) n4:& ss:| de:] js:| ch:} sh:) mo:} zu:)
                  1. Hi,

                    Macht es dann einen Unterschied, ob diese im WHOIS oder direkt auf der Seite steht?

                    Ja, da es zu viele kranke Leute gibt, die besser nicht wissen sollten, wo ich wohne oder wie meine Telefonnummer ist, und zum Glück weiß nicht jeder, dass man die Daten so einfach abfragen kann.
                    Es ist ein Unterschied, ob ich jemandem meine Daten vor die Nase halte, oder ob er sie erst raussuchen muss.

                    Markus.

                    --
                    sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:( ie:{ mo:) va:) de:] zu:) fl:( ss:| ls:] js:|
                    1. Tag Markus.

                      Macht es dann einen Unterschied, ob diese im WHOIS oder direkt auf der Seite steht?
                      Ja, da es zu viele kranke Leute gibt, die besser nicht wissen sollten, wo ich wohne oder wie meine Telefonnummer ist, und zum Glück weiß nicht jeder, dass man die Daten so einfach abfragen kann.

                      Dann lass die Finger vom Internet, ganz einfach.

                      Siechfred

                      --
                      «Ich liebe euch doch alle!»
            2. Hallo.

              Jeder Nicht-Jurist kann einfach im WHOIS nachschauen.

              Um dort herauszufinden, dass zigtausende von eindeutig impressumspflichtigen Seiten auf T-Online, Lycos, Arcor oder diverse Weblog-Anbieter registriert sind, obwohl die eigentlichen Inhalte ebenso eindeutig von nicht zu diesen Unternehmen gehörigen Personen verfasst worden sind.
              MfG, at

  4. Hallo,

    wie ich zu meinem Beduaern heute lesen musste, hat auch Österreich beschlossen, die idiotische Impressumspflicht einzuführen.

    In wie weit tangiert mich das österreichische Gesetz eigentlich, da ich (als Österreicher) eine Webseite auf einem deutschen Server habe?

    Es tangiert dich zu 100%.
    Mit der in der Novelle festgehalteten Beschränkungen:
    §25 Abs. 5
    ---------------
    (5) Für eine Website, die keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, gilt Abs. 2 mit der Maßgabe, dass nur der Name oder die Firma, gegebenenfalls der Unternehmensgegenstand, sowie der Wohnort oder der Sitz des Medieninhabers anzugeben sind. Abs. 3 und 4 finden auf eine solche Website keine Anwendung.
    ----------------
    Erklärungen dazu unte [http://www.i4j.at/gesetze/bg_medien2a.htm#%A7_25]

    Dass die Formulierungen in der Novelle so wage sind, finde ich nicht weiter verwunderlich, wenn man davon ausgeht, dass was die novelle im Grunde bewirkt nichts anderes ist, als die Aufhebung des DSG 2000 http://www.i4j.at/gesetze/bg_dsg01.htm.

    oder muss ich mich an das österreichische Gesetz halten, weil ich Österreicher bin?

    So ist das. Und es wäre auch egal wenn du auf dem Antraktis leben würdest. Der Staat sorgt für seine Bürger.

    Grüße
    Thomas

    --
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    1. Hi there,

      oder muss ich mich an das österreichische Gesetz halten, weil ich Österreicher bin?

      So ist das. Und es wäre auch egal wenn du auf dem Antraktis leben würdest. Der Staat sorgt für seine Bürger.

      Und wie will der Staat im vorliegenden Fall wissen, daß ich "sein" Bürger bin? Afaik steht im WHOIS keine Staatsangehörigkeit...

      1. Hallo,

        Und wie will der Staat im vorliegenden Fall wissen, daß ich "sein" Bürger bin? Afaik steht im WHOIS keine Staatsangehörigkeit...

        Aber eine Adresse. Schon was von ZMR gehört?

        Grüße
        Thomas

        --
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        1. Hi there,

          Aber eine Adresse. Schon was von ZMR gehört?

          Ja, aber daraus ergibt sich keine Staatsangehörigkeit. Entweder der Staat fühlt sich für mich als Österreicher verantwortlich, auch wenn ich, wie Du sagst, in der Antarktis wohne, oder aber er kümmert sich nur um Personen, die ihren Wohnsitz in Ö haben. Beides erscheint mir aufgrund der Reziprozität in Bezug zu anderen Staaten nicht wirklich möglich.

          Abgesehen davon, daß die Adresse im whois nicht wirklich eine existierende sein muß. Das ganze Gesetz ist nicht exekutierbar, zumal private Homepagebetreiber oft genug ihre Seiten bei irgendwelchen Gratisanbietern in Dschibuti hosten; das Ganze ist einfach absurd und wird nur diejenigen treffen, die in vorauseilendem Gehorsam und schlotternden Knien irgendein Impressum auf ihrer wichtigen Seite anbringen, wobei man fairerweise sagen muß, daß gerade der charakterliche Defekt des vorauseilenden Gehorsams in Österreich leider weit verbreitet ist...

          1. Hallo,

            Aber eine Adresse. Schon was von ZMR gehört?

            Ja, aber daraus ergibt sich keine Staatsangehörigkeit.

            Direkt nicht, aber im ZMR steht auch ob du österreicher bist oder nicht.

            »»Entweder der Staat fühlt sich für mich als Österreicher verantwortlich, auch wenn ich, wie Du sagst, in der Antarktis wohne,

            Ich habe kein Wort davon gesagt, dass der Staat sich für dich verantwortlich fühtl. ;-) Das wäre wünschenswert.

            Abgesehen davon, daß die Adresse im whois nicht wirklich eine existierende sein muß.

            Die Diskussion ist rein theoretisch, aber wenn z.B. die Staatsanwaltschaft es darauf anlegen würde, kann man deine Adresse (du muss schließlich für deine Domain zahlen etc.) und damit dich leicht ausfindig machen.

            »»Das ganze Gesetz ist nicht exekutierbar, zumal private Homepagebetreiber oft genug ihre Seiten bei irgendwelchen Gratisanbietern in Dschibuti hosten; das Ganze ist einfach absurd

            Natürlich ist es vollkommen absurd. Aber was hast du denn erwartet? Eine intelligente Lösung? Ein bürgernahes Gesetz?

            Grüße
            Thomas

            --
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            1. Natürlich ist es vollkommen absurd. Aber was hast du denn erwartet? Eine intelligente Lösung? Ein bürgernahes Gesetz?

              You made my day ;)

  5. Tag Markus.

    wie ich zu meinem Beduaern heute lesen musste, hat auch Österreich beschlossen, die idiotische Impressumspflicht einzuführen. Diese aber wahrscheinlich in einem noch strengeren Ausmaß als man sie in Deutschland hat.

    Die Anbieterkennung gibt es auch in Österreich schon seit dem 1.1.2002 (siehe Art. 1 § 5 ECG, abrufbar u.a. auf http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/). Was dem Deutschen sein TDG ist dem Österreicher sein ECG.

    Siehe Artikel auf orf.at

    Freut mich, dass die österreichischen Medien genauso eine miserable und sensationslüsterne Informationspolitik betreiben wie die deutschen. Aber vom ORF hätte ich es doch ein bisschen seriöser und mit ein paar Hintergrundinfos erwartet. So trägt der von dir verlinkte Artikel eigentlich nur zur allgemeinen Verunsicherung bei (wie bei dir).

    In Deutschland ist es doch so, dass man ein Impressum nur angeben muss, wenn man eine "gewerbliche" Webseite betreibt. In Österreich wird es aber ab 1. Juli so sein, dass man ein Impressum dann angeben muss, wenn die Webseite zur "Bildung der öffentlichen Meinung" beiträgt.

    Auch in Österreich wird zwischen "Teledienst" und "Mediendienst" unterschieden. Das österreichische Mediengesetz regelt das Recht der Medien im journalistischen Sinne, ähnlich wie der deutsche MDStV. Und im MedienG gibt es bereits einen Art. 1 § 24, wo die Impressumspflicht geregelt ist. Da dieser nach dem derzeitigen Wortlaut nur für Printmedien gilt, war es nur konsequent, ihn auch auf Onlinemedien auszudehnen. Nach dem ersten Überflug scheint mir, dass die in Kürze geltende Gesetzeslage in Österreich annähernd der in Deutschland entsprechen wird.

    Dem Grundgedanken des Internets entsprechend halte ich ein Impressum nicht nur für kommerzielle sondern auch für Seiten mit journalistischem Inhalt für zwingend erforderlich. Jedes Printmedium muss ein Impressum enthalten, selbst wenn es nur einmal im Jahr erscheint, das muss auch für Onlinemedien gelten. Ich möchte nicht auf irgendeiner privaten Seite im WWW irgendwas schlechtes über mich oder meine Familie lesen müssen ohne dass ich weiß, wer dahintersteckt. Und gerade im Netz der Netze ist die Gefahr ungemein höher, dass Informationen schnell und möglichst weit verbreitet werden, während man ein Printmedium in aller Regel kaufen oder wenigstens aus dem Briefkasten fischen muss.

    Siechfred

    --
    «Ich liebe euch doch alle!»
    1. Hallo,

      Dem Grundgedanken des Internets entsprechend halte ich ein Impressum nicht nur für kommerzielle sondern auch für Seiten mit journalistischem Inhalt für zwingend erforderlich. Jedes Printmedium muss ein Impressum enthalten, selbst wenn es nur einmal im Jahr erscheint, das muss auch für Onlinemedien gelten. Ich möchte nicht auf irgendeiner privaten Seite im WWW irgendwas schlechtes über mich oder meine Familie lesen müssen ohne dass ich weiß, wer dahintersteckt. Und gerade im Netz der Netze ist die Gefahr ungemein höher, dass Informationen schnell und möglichst weit verbreitet werden, während man ein Printmedium in aller Regel kaufen oder wenigstens aus dem Briefkasten fischen muss.

      Das ist nicht das eigentlich Problem. Die Probleme liegen in der Formulierungen der Novelle:
      "Für eine Website, die keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen"

      Der 13 jährige Max bekommt ein Spiel und weil ein ein "uptodate" Bürschchen ist, veröffentlich er seine Erfahrugen auf seine 'Hompaidsch'. Da schreibt er, dass das Spiel voll mieß ist, weil ... .
      Tja und nun lesen vielleicht einige dutzende oder hunderte seiner Kumpels und Kumpelskumpels diese Seiten und kaufen das Spiel nicht.
      Das reicht doch aus um "die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen". Also muss er laut Gesetzt, von der er null Ahnung hat, die detaillierten Offenlegung seiner Angaben auf seine Webseite zur Verfügung stellen.

      Firma XY, der Hersteller des Spiels findet diese Seiten und meinst, es sei ihr dadurch Schanden entstanden und promt reichen sie eine Klage ein mit dem zusatz, dass die Webseite nicht den Vorgaben des Gesetzes entspricht.
      Klein Max drohen jetzt bis zu 100.000 € Strafe.

      Meinst du, dass das jetzt übertieben ist? Ich meine, dass das die Zukunft ist und das Gerichte in der Zukunft sich damit befassen werden, ob und in wie fern die Webseite des Beklagten geignet ist "die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen".
      Natürlich wird es davon unabhängig Probleme mit der Erfüllung bzw. Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben zum "Imressumpflicht" geben.

      Bave New Internet!

      Grüße
      Thomas

      --
      Surftip: kennen Sie schon Pipolino's Clowntheater?
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      1. Tag Thomas.

        Das ist nicht das eigentlich Problem. Die Probleme liegen in der Formulierungen der Novelle: [...]
        Der 13 jährige Max bekommt ein Spiel und weil ein ein "uptodate" Bürschchen ist, veröffentlich er seine Erfahrugen auf seine 'Hompaidsch'. Da schreibt er, dass das Spiel voll mieß ist, weil ... [...]

        Das ist der offensichtliche Schwachpunkt der Regelung, der übrigens in D m.E. ähnlich gelagert ist -- allerdings mit dem Unterschied, dass das Abgrenzungskriterium bei Mediendiensten in D die "Geschäftsmäßigkeit" ist, in Ö das ziemlich schwammig formulierte "Websites, die keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen". Nicht gerade glücklich, das mag sein, allerdings klingen die Erläuterungen zumindest nicht unplausibel.

        Um es auf dein Beispiel zu übertragen: hätte der 13-jährige Max das Gleiche in der Schülerzeitung seiner Schule veröffentlicht, könnte es ihm resp. der Schule genauso auf die Füße fallen (und das bereits nach geltendem Recht). Im Übrigen dürfte es gerade in diesen Fällen äußerst schwer sein, die Grenze zwischen reiner Selbstdarstellung und objektivem Beitragen zur öffentlichen Meinungsbildung zu ziehen, da gebe ich dir Recht.

        Nichtdestotrotz halte ich die Impressumspflicht im Internetbereich für wichtig.

        Siechfred

        --
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