Hallo.
Verkehrsgeltung durch Bekanntheit?
Letztlich sind das fachliche Synonyme.
Reicht da nicht schon aus, es im Briefkopf, auf Visitenkarten und im Internet zu benutzen?
Damit kannst du aber nicht sicher sein, nicht ältere Rechte eines anderen Urhebers des zufällig gleichen oder hinreichend ähnlichen Logos zu verletzen. Wenn dem das aber erst dann auffällt, wenn du innerhalb deines fachlichen Umfeldes unter deinem Logo bereits hinreichend bekannt bist, sieht er dennoch in die Röhre, da dein Logo dann wie gesagt Verkehrgeltung besitzt.
Ist aber eh egal weil sich das vermutlich eh nicht lohnen wird bei mir.
So sehe ich das auch. Das Geld für die Eintragng kannst du sicher besser anlegen.
MfG, at