Hej,
Vorschlag: Der Einzelhandel gibt doch auf alles und jedes inzwischen mindestens 14 Tage Rückgaberecht. Warum nicht auch auf Rohlinge:
Kunde: "Sie haben mir Schrott verkauft, die funktionieren bei mir nicht."
Einzelhandelsfachkraft: "Gut, gegen Bong bekommen sie ihr Geld zurück!"
In Wahrheit haben die aber sehr wohl funktioniert, dem Kunde is nur inzwischen der Geldhai auf die Pelle gerückt und da sich "Juli" nicht so gut verticken lässt, will er wenigstens seine Investitionskosten für die Rohlinge zurück haben.
Die Einzelhandelsfachkraft tütet die Rohlinge wieder fachmännisch ein ohne zu schaun ob die wirklich nicht beschrieben worden sind. Und schon bist du in den Besitzt von Raubkopien geraten.
Übrigens machst du dich durch den bloßen Besitzt einer Straftat schuldig. Du musst die CD's zur Polizei bringen!
Beste Grüße
Biesterfeld
"Krieg!"