Hej,
also erstmal scheint sich nach einer groben Sichtung die Frage ob schon der Besitz strafbar ist oder nicht, nicht so ohne weiteres beantworten zu lassen.
Wieso das denn? Hausdurchsuchungen dürfen nur mit Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug durchgeführt werden - und der Kauf von CDs bei Lidl soll dazu führen? *lol*
Du weiß doch was ich meine. Möchtest du die Aussage in Frage stellen: 'Falls ich eine vermeintliche Straftat beobachtet haben sollte, mich einer Straftat verdächtig gemacht haben könnte oder durch Unterlassen einer Straftat schuldig oder verdächtig machen würde, ist der Gang zur Polizei grundsätzlich der richtige!' ?
Da braucht ihr aber schon nen Richter in Karnevalsstimmung der in so einer Situation die Beweislast von euch nimmt!
Naja, wenn sie diese CDs finden, stellen sie sicherlich die Festplatte sicher. Und wenn darauf keine Spur von diesen Musikstücken zu finden ist, dann dürfte das zumindest reichen, um zweifel zu sähen.
Zweifel sähen - ja. Zweifel zementieren - wohl kaum. Argumentation: Du hast die Daten ja gebrannt um Platz auf der Platte zu machen.
Außerdem: warum sollte man einen Rohling nicht beschriften, wenn man etwas draufgespielt hat?
Weil der Edding ausgetrocknet ist.
Du schriebst:
Du musst die CD's zur Polizei bringen!
Ich korrigiere und du suchst dir was aus:
a) Du solltest die CD's zur Polzei bringen.
b) Du musst die CD's zur Polizei bringen! ;-)
Zumindest entspricht das dem was ich sagen wollte.
Damit implizierst Du, dass es eine Pflicht gibt, das zu tun. Und wie gesagt: Du kannst das Zeug auch löschen (sind ja RWs) oder zum Händler zurückbringen. Klar, behalten darfst Du die Musikstücke nicht.
OK.
Is natürlich ne ziemliche leere Phrase wenn ich mich erst dadurch das _nicht_ Aussage schuldig oder meinetwegen verdächtig mache.
Unser Rechtssystem fußt darauf, dass eine Nichtaussage eben *nicht* als Schuldeingeständnis aufgefasst werden darf. Klar, als Verdachtsmoment für weitere Ermittlungen oder eine Festnahme kann das genügen, aber wenn Du vor Gericht schweigst, dann darf (!) das vom Richter nicht gewertet werden.
Is klar. Aber: Du hast nur das Recht zu schweigen wenn du dich schuldig machen würdest. Wenn du aber in diesem Fall unmittelbar davor bist auszusagen, hast du dich ja noch nichts schudlig gemacht! Ergo gilt diese Regelung für dich nicht und du musst aussagen. Erst wenn du nicht aussagst machst du dich schuldig (zumindest in unserem konstruierten Fall), erst dann darfst du die Aussage verweigern, jetzt isses aber zu spät.
Warum solltest du nicht antworten, wenn du nicht schuldig bist?
Das kann viele Gründe haben; mit diesem Totschlagargument untergräbst Du jedenfalls die Rechte eines Angeklagten.
Eines Angeklagten ja, eines Zeugen nein. Eine Aussage bevor eine Ankklage erfolgt ist ist immer zwingend eine Zeugenaussage.
Beste Grüße
Biesterfeld
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"Krieg!"