Christian Seiler: Raubkopien im Lidl

Beitrag lesen

Hallo,

Denn durch die Aussage würdest Du Dich belasten (Du warst in der Nähe des Tatorts und kanntest das Opfer ==> es könnte ein Tatverdacht entstehen ==> die Aussage würde Dich belasten ==> Du darst die Aussage verweigern).
Kann ich mich denn überhaupt belasten, wenn ich unschuldig bin? Aber wahrscheinlich hast du recht.

Belastet heißt ja nicht, dass Du Schuld eingestehst. Belasten heißt ja nur, dass Du einen Verdacht gegen Dich aufkommen lässt. Und jeder, der zum Tatzeitpunkt mindestens in der Nähe des Tatorts war, ist per se erst einmal verdächtig.

Viele Grüße,
Christian