e7: Raubkopien im Lidl

Hi,

dummerweise ist es mir noch nicht passiert, aber falls ich hier die richtigen Antworten erhalte, könnte sich das ganz schnell ändern...

Es geht um CD-RW's. Und zwar hat sich ein Bekannter von mir bei Lidl einen 5er-Pack CD-RW's gekauft (Octron, 80 Minuten). Gestern wollte er mir ein paar Digitalfotos brennen, nahm also eine RW aus der Schachtel, und legte die in den Brenner...

Jetzt kommts: Auf der RW waren ein einige Lieder von Juli (Perfekte Welle), eines von DSDS und noch ein paar andere (Namen mangels CD-Cover nicht ermittelbar) bereits drauf... Auf jeden Fall war er sich sicher, dass er kein Juli-Album besitzt, und die RW auch noch niemanden hergeliehen hat, also die Lieder (Audio-CD) bereits auf der CD vorhanden waren...

Hat das schon mal jemand erlebt? Kommt das öfter/regelmäßig vor? Ich bräuchte auch mal wieder irgendwann RW's, dann wüsste ich schon, wo ich meine nächsten kauf ;-)

E7

  1. Hi,

    Jetzt kommts: Auf der RW waren ein einige Lieder von Juli (Perfekte Welle), eines von DSDS und noch ein paar andere (Namen mangels CD-Cover nicht ermittelbar) bereits drauf... Auf jeden Fall war er sich sicher, dass er kein Juli-Album besitzt, und die RW auch noch niemanden hergeliehen hat, also die Lieder (Audio-CD) bereits auf der CD vorhanden waren...

    Hat das schon mal jemand erlebt? Kommt das öfter/regelmäßig vor? Ich bräuchte auch mal wieder irgendwann RW's, dann wüsste ich schon, wo ich meine nächsten kauf ;-)

    ist mir noch nicht passiert. Wäre aber denkbar, wenn auch nicht von Lidl so geplant. Was spricht dagegen, daß es von einem Kunden platziert wurde (oder von der Konkurrenz, um Lidl zu schaden)?
    Es gibt dafür - glaube ich - auch einen Fachbegriff, d.h. das Gegenteil von Klauen.

    Das Problem ist, daß es wohl nicht strafbar ist, Dinge im Laden zu platzieren (bis auf die Tatsache der Raubkopie). Ich habe mal über Fälle gelesen, wo Leute Ihre selbstgemachte Musik in Plattenläden getragen haben, um bekannt zu werden.

    Gruß
    Reiner

    1. Oh man, ihr seit ja echt eingeschüchtert.

      Die Ich-bin-Raubkopierer-Kampagne der Musikindustrie
      hat bei euch voll angeschlagen und weg vom normalen
      Denken geführt.

      Meine Güte, da sind auf den CDs schon Lieder drauf, na und?
      Entweder wegschmeißen, zurückbringen oder einfach hören.

      Bin ja gespannt, ob die Diskussion auch so heiß geführt wird,
      wenn jemand zugibt 10 Euro gefunden zu haben und nun keine
      Selbstanzeige gemacht hat.

      Und nun Schluss damit.

  2. Hi,
    habe ich noch nie was von gehört. Finde es aber witzig.
    Ist das die neue Generation von File Sharing?

    MfG
    Otto

    1. Hallo Otto,

      habe ich noch nie was von gehört. Finde es aber witzig.
      Ist das die neue Generation von File Sharing?

      Nein.
      Die Tauschbörse der Zukunft sieht so aus:

      Mehr Banner vom CCC gibt's hier.

      Bis dann!

      Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

      --
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  3. Hej,

    Vorschlag: Der Einzelhandel gibt doch auf alles und jedes inzwischen mindestens 14 Tage Rückgaberecht. Warum nicht auch auf Rohlinge:

    Kunde: "Sie haben mir Schrott verkauft, die funktionieren bei mir nicht."
    Einzelhandelsfachkraft: "Gut, gegen Bong bekommen sie ihr Geld zurück!"

    In Wahrheit haben die aber sehr wohl funktioniert, dem Kunde is nur inzwischen der Geldhai auf die Pelle gerückt und da sich "Juli" nicht so gut verticken lässt, will er wenigstens seine Investitionskosten für die Rohlinge zurück haben.

    Die Einzelhandelsfachkraft tütet die Rohlinge wieder fachmännisch ein ohne zu schaun ob die wirklich nicht beschrieben worden sind. Und schon bist du in den Besitzt von Raubkopien geraten.

    Übrigens machst du dich durch den bloßen Besitzt einer Straftat schuldig. Du musst die CD's zur Polizei bringen!

    Beste Grüße
    Biesterfeld

    --
    "Krieg!"
    1. Hallo Biesterfeld.

      Einzelhandelsfachkraft: "Gut, gegen Bong bekommen sie ihr Geld zurück!"

      Das erklärt natürlich einiges... *g*

      (Oder meintest du Bon? ;) )

      Gruß, Ashura

      --
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      1. Hej,

        Einzelhandelsfachkraft: "Gut, gegen Bong bekommen sie ihr Geld zurück!"

        Arrrrg!

        (Oder meintest du Bon? ;) )

        Ne, war gemeint wie da steht ;).

        Beste Grüße
        Biesterfeld

        --
        "Krieg!"
    2. Hallo,

      Du musst die CD's zur Polizei bringen!

      Nein. Selbst wenn man sich durch den Besitz strafbar machen würde (wo ich mir nicht sicher bin), besteht noch lange keine Anzeigepflicht für Urheberrechtsverletzungen (ich habe irgendwann einmal alle anzeigepflichtigen Straftaten zusammengesucht). Wenn Du Dich also nicht strafbar machen willst, reicht es einfach, die Daten auf den Rohlingen nicht weiter zu nutzen und diese zu löschen - oder die Rohlinge im Laden zurückzugeben, denn unabhängig davon, ob da jetzt was illegales drauf ist, oder nicht, die Rohlinge wurden schonmal benutzt, was dann nicht dem entspräche, was Du eigentlich kaufen wolltest. Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob Du das dem Händler nach so langer Zeit noch nachweisen kannst.

      Viele Grüße,
      Christian

      1. Hi,

        Nein. Selbst wenn man sich durch den Besitz strafbar machen würde (wo ich mir nicht sicher bin), besteht noch lange keine Anzeigepflicht für Urheberrechtsverletzungen

        Und selbst wenn: es gilt immer noch, daß man sich selbst oder nahe Angehörige nicht belasten muß.
        Nicht einmal, wenn man direkt danach gefragt wird, ob man Raubkopien besitzt, muß man die Frage beantworten.

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        Schreinerei Waechter
        Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        1. Hej,

          Übrigens machst du dich durch den bloßen Besitzt einer Straftat schuldig. Du musst die CD's zur Polizei bringen!

          Nein. Selbst wenn man sich durch den Besitz strafbar machen würde (wo ich mir nicht sicher bin), besteht noch lange keine Anzeigepflicht für Urheberrechtsverletzungen

          Und selbst wenn: es gilt immer noch, daß man sich selbst oder nahe Angehörige nicht belasten muß.

          Also jetzt drehen wir uns im Kreis!

          Zunächst: Ihr habt die CD's bei Lidl erworben und es sind offensichtlich Raubkopien. 2 Tage später steht die Polizei bei euch vor der Tür: Hausdurchsuchung. Ich würde ne Kiste Jever dafür geben dabei zu sein, wenn ihr denen erzählt: "Ich hab die CDs so wie sie sind bei Lidl gekauft! Echt jetzt!" LOOOOL
          Da braucht ihr aber schon nen Richter in Karnevalsstimmung der in so einer Situation die Beweislast von euch nimmt!

          Daher sagte ich zur 'Polzei bringen' (und habe es nicht mal ernst gemeint) um für diesen Fall eben selber nicht in Verdacht zu geraten. Mit Anzeigepflicht hat das aber nichts zu tun.

          Und nun: Natürlich muss ich mich nicht selber belasten wenn ich mich einer Straftat schuldig gemacht habe. Is natürlich ne ziemliche leere Phrase wenn ich mich erst dadurch das _nicht_ Aussage schuldig oder meinetwegen verdächtig mache.

          Nicht einmal, wenn man direkt danach gefragt wird, ob man Raubkopien besitzt, muß man die Frage beantworten.

          Warum solltest du nicht antworten, wenn du nicht schuldig bist?

          Beste Grüße
          Biesterfeld

          --
          "Das der Weg zur dunklen Seite ist."
          1. Hallo,

            Zunächst: Ihr habt die CD's bei Lidl erworben und es sind offensichtlich Raubkopien. 2 Tage später steht die Polizei bei euch vor der Tür: Hausdurchsuchung.

            Wieso das denn? Hausdurchsuchungen dürfen nur mit Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug durchgeführt werden - und der Kauf von CDs bei Lidl soll dazu führen? *lol*

            Und wenn Du genügend Verdacht in anderer Sache auf Dich gelenkt hast, dass der Richter einen Durchsuchungsbefehl unterschreibt, dann reißen die paar Musikstücke auf den CDs das wahrscheinlich auch nicht mehr raus. ;-)

            Da braucht ihr aber schon nen Richter in Karnevalsstimmung der in so einer Situation die Beweislast von euch nimmt!

            Naja, wenn sie diese CDs finden, stellen sie sicherlich die Festplatte sicher. Und wenn darauf keine Spur von diesen Musikstücken zu finden ist, dann dürfte das zumindest reichen, um zweifel zu sähen. Außerdem: warum sollte man einen Rohling nicht beschriften, wenn man etwas draufgespielt hat?

            Daher sagte ich zur 'Polzei bringen' (und habe es nicht mal ernst gemeint) um für diesen Fall eben selber nicht in Verdacht zu geraten. Mit Anzeigepflicht hat das aber nichts zu tun.

            Du schriebst:

            Du musst die CD's zur Polizei bringen!

            Damit implizierst Du, dass es eine Pflicht gibt, das zu tun. Und wie gesagt: Du kannst das Zeug auch löschen (sind ja RWs) oder zum Händler zurückbringen. Klar, behalten darfst Du die Musikstücke nicht.

            Is natürlich ne ziemliche leere Phrase wenn ich mich erst dadurch das _nicht_ Aussage schuldig oder meinetwegen verdächtig mache.

            Unser Rechtssystem fußt darauf, dass eine Nichtaussage eben *nicht* als Schuldeingeständnis aufgefasst werden darf. Klar, als Verdachtsmoment für weitere Ermittlungen oder eine Festnahme kann das genügen, aber wenn Du vor Gericht schweigst, dann darf (!) das vom Richter nicht gewertet werden.

            Warum solltest du nicht antworten, wenn du nicht schuldig bist?

            Das kann viele Gründe haben; mit diesem Totschlagargument untergräbst Du jedenfalls die Rechte eines Angeklagten.

            Viele Grüße,
            Christian

            1. Hej,

              also erstmal scheint sich nach einer groben Sichtung die Frage ob schon der Besitz strafbar ist oder nicht, nicht so ohne weiteres beantworten zu lassen.

              Wieso das denn? Hausdurchsuchungen dürfen nur mit Durchsuchungsbefehl oder bei Gefahr im Verzug durchgeführt werden - und der Kauf von CDs bei Lidl soll dazu führen? *lol*

              Du weiß doch was ich meine. Möchtest du die Aussage in Frage stellen: 'Falls ich eine vermeintliche Straftat beobachtet haben sollte, mich einer Straftat verdächtig gemacht haben könnte oder durch Unterlassen einer Straftat schuldig oder verdächtig machen würde, ist der Gang zur Polizei grundsätzlich der richtige!' ?

              Da braucht ihr aber schon nen Richter in Karnevalsstimmung der in so einer Situation die Beweislast von euch nimmt!

              Naja, wenn sie diese CDs finden, stellen sie sicherlich die Festplatte sicher. Und wenn darauf keine Spur von diesen Musikstücken zu finden ist, dann dürfte das zumindest reichen, um zweifel zu sähen.

              Zweifel sähen - ja. Zweifel zementieren - wohl kaum. Argumentation: Du hast die Daten ja gebrannt um Platz auf der Platte zu machen.

              Außerdem: warum sollte man einen Rohling nicht beschriften, wenn man etwas draufgespielt hat?

              Weil der Edding ausgetrocknet ist.

              Du schriebst:

              Du musst die CD's zur Polizei bringen!

              Ich korrigiere und du suchst dir was aus:
              a) Du solltest die CD's zur Polzei bringen.
              b) Du musst die CD's zur Polizei bringen! ;-)

              Zumindest entspricht das dem was ich sagen wollte.

              Damit implizierst Du, dass es eine Pflicht gibt, das zu tun. Und wie gesagt: Du kannst das Zeug auch löschen (sind ja RWs) oder zum Händler zurückbringen. Klar, behalten darfst Du die Musikstücke nicht.

              OK.

              Is natürlich ne ziemliche leere Phrase wenn ich mich erst dadurch das _nicht_ Aussage schuldig oder meinetwegen verdächtig mache.

              Unser Rechtssystem fußt darauf, dass eine Nichtaussage eben *nicht* als Schuldeingeständnis aufgefasst werden darf. Klar, als Verdachtsmoment für weitere Ermittlungen oder eine Festnahme kann das genügen, aber wenn Du vor Gericht schweigst, dann darf (!) das vom Richter nicht gewertet werden.

              Is klar. Aber: Du hast nur das Recht zu schweigen wenn du dich schuldig machen würdest. Wenn du aber in diesem Fall unmittelbar davor bist auszusagen, hast du dich ja noch nichts schudlig gemacht! Ergo gilt diese Regelung für dich nicht und du musst aussagen. Erst wenn du nicht aussagst machst du dich schuldig (zumindest in unserem konstruierten Fall), erst dann darfst du die Aussage verweigern, jetzt isses aber zu spät.

              Warum solltest du nicht antworten, wenn du nicht schuldig bist?

              Das kann viele Gründe haben; mit diesem Totschlagargument untergräbst Du jedenfalls die Rechte eines Angeklagten.

              Eines Angeklagten ja, eines Zeugen nein. Eine Aussage bevor eine Ankklage erfolgt ist ist immer zwingend eine Zeugenaussage.

              Beste Grüße
              Biesterfeld

              --
              "Krieg!"
              1. Hi,

                Is klar. Aber: Du hast nur das Recht zu schweigen wenn du dich schuldig machen würdest.

                Nein.
                Du darfst die Aussage verweigern, wenn Du Dich belasten könntest.
                Unabhängig von der Schuldfrage.

                Beispiel:
                Am 30. Februar wurde in Hinterobervorderuntertupfingen jemand ermordet.
                Du warst an diesem Tag zu Besuch in Hinterobervorderuntertupfingen, hast dort aber niemanden ermordet.
                Du liest in der Zeitung von dem Mord, kennst den Ermordeten sogar.
                Wenn jetzt die Polizei kommt und Dich fragt, wo Du am 30. Februar warst, kannst Du die Aussage verweigern.
                Denn durch die Aussage würdest Du Dich belasten (Du warst in der Nähe des Tatorts und kanntest das Opfer ==> es könnte ein Tatverdacht entstehen ==> die Aussage würde Dich belasten ==> Du darst die Aussage verweigern).

                Wenn du aber in diesem Fall unmittelbar davor bist auszusagen, hast du dich ja noch nichts schudlig gemacht!

                In welchem Fall macht man sich eigentlich durch eine Aussage schuldig?
                Schuldig macht man sich durch Begehen einer verbotenen Tat.
                Falschaussage - ok.
                Du hast aber nur das Recht, Dich belastende Aussagen zu verweigern, nicht zur Falschaussage ==> um Falschaussage geht es ja nicht.

                cu,
                Andreas

                --
                Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
                Schreinerei Waechter
                Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
                1. Hej MudGuard,

                  Is klar. Aber: Du hast nur das Recht zu schweigen wenn du dich schuldig machen würdest.

                  Nein.
                  Du darfst die Aussage verweigern, wenn Du Dich belasten könntest.

                  Stimmt...

                  Beispiel:
                  [...]
                  Denn durch die Aussage würdest Du Dich belasten (Du warst in der Nähe des Tatorts und kanntest das Opfer ==> es könnte ein Tatverdacht entstehen ==> die Aussage würde Dich belasten ==> Du darst die Aussage verweigern).

                  Kann ich mich denn überhaupt belasten, wenn ich unschuldig bin? Aber wahrscheinlich hast du recht.

                  Beste Grüße
                  Biesterfeld

                  --
                  "Krieg!"
                  1. Hallo,

                    Denn durch die Aussage würdest Du Dich belasten (Du warst in der Nähe des Tatorts und kanntest das Opfer ==> es könnte ein Tatverdacht entstehen ==> die Aussage würde Dich belasten ==> Du darst die Aussage verweigern).
                    Kann ich mich denn überhaupt belasten, wenn ich unschuldig bin? Aber wahrscheinlich hast du recht.

                    Belastet heißt ja nicht, dass Du Schuld eingestehst. Belasten heißt ja nur, dass Du einen Verdacht gegen Dich aufkommen lässt. Und jeder, der zum Tatzeitpunkt mindestens in der Nähe des Tatorts war, ist per se erst einmal verdächtig.

                    Viele Grüße,
                    Christian

                  2. Hi,

                    Denn durch die Aussage würdest Du Dich belasten (Du warst in der Nähe des Tatorts und kanntest das Opfer ==> es könnte ein Tatverdacht entstehen ==> die Aussage würde Dich belasten ==> Du darst die Aussage verweigern).
                    Kann ich mich denn überhaupt belasten, wenn ich unschuldig bin? Aber wahrscheinlich hast du recht.

                    Ja. Für die Belastung reicht z.B., daß ich unter Tatverdacht gerate, auch wenn ich die Tat nicht begangen habe.
                    Auch wenn ich durch wahrheitsgemäße Antwort, was ich denn in Hinter...tupfingen gemacht habe, mich vom Mordverdacht entlasten könnte, mich aber einer anderen Straftat schuldig bekennen müßte (weil ich z.B. zur Tatzeit gerade die Portokasse im Rathaus geplündert habe), würde ich mich durch die Aussage belasten - wenn auch nicht in der Mordsache -, ich dürfte also die Aussage verweigern.

                    cu,
                    Andreas

                    --
                    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
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                    Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
                2. Hallo.

                  In welchem Fall macht man sich eigentlich durch eine Aussage schuldig?

                  • Verrat
                  • Betrug
                  • Beleidigung
                    etc.
                    MfG, at
              2. Hi,

                also erstmal scheint sich nach einer groben Sichtung die Frage ob schon der Besitz strafbar ist oder nicht, nicht so ohne weiteres beantworten zu lassen.

                Doch. Im Falle von Musik ist er es nicht - sofern es sich um "Privatkopien" handelt, selbst falls dies Raubkopien sind.

                Eines Angeklagten ja, eines Zeugen nein. Eine Aussage bevor eine Ankklage erfolgt ist ist immer zwingend eine Zeugenaussage.

                • Ich kann mich nicht erinnern und folglich auch nichts sagen.
                • Ich habe mein Ehrenwort gegeben, nichts zu sagen.

                Such dir was aus. >;->

                Gruß, Cybaer

                --
                Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
              3. hi,

                also erstmal scheint sich nach einer groben Sichtung die Frage ob schon der Besitz strafbar ist oder nicht, nicht so ohne weiteres beantworten zu lassen.

                [ ] google eignet sich zur "beweisführung" in solchen unklaren rechtsfragen

                scnr,
                wahsaga

                --
                /voodoo.css:
                #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
            2. Hi,

              Und wenn Du genügend Verdacht in anderer Sache auf Dich gelenkt hast, dass der Richter einen Durchsuchungsbefehl unterschreibt, dann reißen die paar Musikstücke auf den CDs das wahrscheinlich auch nicht mehr raus. ;-)

              Zumal die Kopien in dieem Fall a) nach wie vor legal sein können und b) selbst bei Illegalität keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen hätten.

              Gruß, Cybaer

              --
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          2. Hi there,

            Warum solltest du nicht antworten, wenn du nicht schuldig bist?

            Mir graut vor Deinem Rechtsverständnis. Es genügt, einfach nicht zu wollen. Es kann sein, daß man sich vielleicht nicht schuldig fühlt, aber de lege sehr wohl ist (nicht einmal Juristen kennen alle Paragraphen auswendig). Es ist gut möglich, daß die gestellte Frage eine Fangfrage ist, deren Sinn man gar nicht zu erkennen vermag, wenn man tatsächlich unschuldig ist. Es ist möglich, daß man sich in einer anderen Sache selbst belastet, ohne dies zu wissen. Es gibt viele Möglichkeiten. Und solange ich in einer Gesellschaft lebe, die ihren Mitgliedern noch Rechte zugesteht, ist mir ein Wahrnehmen dieser Rechte  um einiges wichtiger als das Vermeiden eines Verdacht, in den ich mich genau durch dieses Wahrnehmen meiner Rechte eventuell begebe. Es ist nicht meine Absicht, den Vertretern der Polizei deren Leben zu erleichtern...

    3. Hi,

      Die Einzelhandelsfachkraft tütet die Rohlinge wieder fachmännisch ein ohne zu schaun ob die wirklich nicht beschrieben worden sind.

      Rohlinge von Aldi/Lidl haben die unangenehme Eigenschaft, immer mit einem rundem Klebepunkt und meistens auch einer nervenden Plastikfolie verpackt zu sein, und ich gehe mal stark davon aus, das jemand eine bereits aufgerissene Schachtel Rohlinge kauft...

      E7

    4. Hi,

      Kunde: "Sie haben mir Schrott verkauft, die funktionieren bei mir nicht."
      Einzelhandelsfachkraft: "Gut, gegen Bong bekommen sie ihr Geld zurück!"

      Das würde zumindest erklären, wie die Lieder auf die CDs gekommen sind, ohne daß er sich erinnert, wie die da drauf gekommen sind ...

      *SCNR*

      Gruß, Cy-"diesen Beitrag wird wohl nicht jeder verstehen"-baer

      --
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      1. Das würde zumindest erklären, wie die Lieder auf die CDs gekommen sind, ohne daß er sich erinnert, wie die da drauf gekommen sind ...

        *SCNR*

        Gruß, Cy-"diesen Beitrag wird wohl nicht jeder verstehen"-baer

        Ich schon ... Bong! ... Klasse! *ROTFLBTCDICAJOOTW*

        1. Hallo Frank.

          *ROTFLBTCDICAJOOTW*

          Die Langform bitte! :)

          Gruß, Ashura

          --
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          1. Hallo.

            *ROTFLBTCDICAJOOTW*

            Die Langform bitte! :)

            Das ist doch schon die Langform. Du sprichst auch nicht deutlicher, wenn du dich gerade in den Teppich gewickelt hast.
            MfG, at

      2. Hi,

        Gruß, Cy-"diesen Beitrag wird wohl nicht jeder verstehen"-baer

        ich habs so halbwegs verstanden. "Bong", darauf hast Du abgehoben, Du altes Schlitzohr.

        Gruss,
        Ludger

        --
        "Darauf muss man erst mal kommen!"
  4. Tag e7.

    Jetzt kommts: Auf der RW waren ein einige Lieder von Juli (Perfekte Welle), eines von DSDS und noch ein paar andere (Namen mangels CD-Cover nicht ermittelbar) bereits drauf...

    Ist es sicher, dass es sich dabei nicht um eine gemeinsame Marketingaktion von Lidl und dem Hersteller der Rohlinge handelt? Ich kann mich erinnern, dass verschiedene Hersteller Kunden mit kostenloser Software u.ä. locken wollten, die sich auf den CD-RW-Rohlingen befand.

    Siechfred

    --
    «Ich liebe euch doch alle!»
    1. Hi,

      Ist es sicher, dass es sich dabei nicht um eine gemeinsame Marketingaktion von Lidl und dem Hersteller der Rohlinge handelt? Ich kann mich erinnern, dass verschiedene Hersteller Kunden mit kostenloser Software u.ä. locken wollten, die sich auf den CD-RW-Rohlingen befand.

      noch nie was davon gehört, und auf der Schachtel stand denke ich auch nix, aber danach werd ich wohl mal googeln.

      Ich hätte eher an einen Schachzug der Musikindustrie gedacht: Erst mal allen ein paar Lieder unterjubeln, und dann Massenklagen verschicken...

      E7

  5. Hi,
    geht doch mit der story zu nem TV sender, oder wendet euch an die Bild.
    bin gespannt was dabei dann alles rauskommt.

    MfG

    1. Hoi

      geht doch mit der story zu nem TV sender, oder wendet euch an die Bild.

      JA! Am besten an die Computer-Bild.

      mfg

      1. Nö, an die normale!
        Die is günstiger und dann steht's auf der Titelseite ^^

        1. Nö, an die normale!
          Die is günstiger und dann steht's auf der Titelseite ^^

          faker

  6. Manche Artikel kann man halt bei solchen Läden kaufen und andere widerum nicht.
    Für PC- bzw. Elektro-Artikel würde ich daher ein dem entsprechendes Geschäft aufsuchen.
    Und wenn es dir um den Preis geht; 100 Rohlinge für 12€ ist wohl mehr, als nur ein Schnäppchen. Und das ist nicht von Lidl, Aldi etc.