Hi,
Nein. Selbst wenn man sich durch den Besitz strafbar machen würde (wo ich mir nicht sicher bin), besteht noch lange keine Anzeigepflicht für Urheberrechtsverletzungen
Und selbst wenn: es gilt immer noch, daß man sich selbst oder nahe Angehörige nicht belasten muß.
Nicht einmal, wenn man direkt danach gefragt wird, ob man Raubkopien besitzt, muß man die Frage beantworten.
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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