Biesterfeld: Raubkopien im Lidl

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Hej,

Übrigens machst du dich durch den bloßen Besitzt einer Straftat schuldig. Du musst die CD's zur Polizei bringen!

Nein. Selbst wenn man sich durch den Besitz strafbar machen würde (wo ich mir nicht sicher bin), besteht noch lange keine Anzeigepflicht für Urheberrechtsverletzungen

Und selbst wenn: es gilt immer noch, daß man sich selbst oder nahe Angehörige nicht belasten muß.

Also jetzt drehen wir uns im Kreis!

Zunächst: Ihr habt die CD's bei Lidl erworben und es sind offensichtlich Raubkopien. 2 Tage später steht die Polizei bei euch vor der Tür: Hausdurchsuchung. Ich würde ne Kiste Jever dafür geben dabei zu sein, wenn ihr denen erzählt: "Ich hab die CDs so wie sie sind bei Lidl gekauft! Echt jetzt!" LOOOOL
Da braucht ihr aber schon nen Richter in Karnevalsstimmung der in so einer Situation die Beweislast von euch nimmt!

Daher sagte ich zur 'Polzei bringen' (und habe es nicht mal ernst gemeint) um für diesen Fall eben selber nicht in Verdacht zu geraten. Mit Anzeigepflicht hat das aber nichts zu tun.

Und nun: Natürlich muss ich mich nicht selber belasten wenn ich mich einer Straftat schuldig gemacht habe. Is natürlich ne ziemliche leere Phrase wenn ich mich erst dadurch das _nicht_ Aussage schuldig oder meinetwegen verdächtig mache.

Nicht einmal, wenn man direkt danach gefragt wird, ob man Raubkopien besitzt, muß man die Frage beantworten.

Warum solltest du nicht antworten, wenn du nicht schuldig bist?

Beste Grüße
Biesterfeld

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"Das der Weg zur dunklen Seite ist."