Hi there,
Warum solltest du nicht antworten, wenn du nicht schuldig bist?
Mir graut vor Deinem Rechtsverständnis. Es genügt, einfach nicht zu wollen. Es kann sein, daß man sich vielleicht nicht schuldig fühlt, aber de lege sehr wohl ist (nicht einmal Juristen kennen alle Paragraphen auswendig). Es ist gut möglich, daß die gestellte Frage eine Fangfrage ist, deren Sinn man gar nicht zu erkennen vermag, wenn man tatsächlich unschuldig ist. Es ist möglich, daß man sich in einer anderen Sache selbst belastet, ohne dies zu wissen. Es gibt viele Möglichkeiten. Und solange ich in einer Gesellschaft lebe, die ihren Mitgliedern noch Rechte zugesteht, ist mir ein Wahrnehmen dieser Rechte um einiges wichtiger als das Vermeiden eines Verdacht, in den ich mich genau durch dieses Wahrnehmen meiner Rechte eventuell begebe. Es ist nicht meine Absicht, den Vertretern der Polizei deren Leben zu erleichtern...