Hi,
Is klar. Aber: Du hast nur das Recht zu schweigen wenn du dich schuldig machen würdest.
Nein.
Du darfst die Aussage verweigern, wenn Du Dich belasten könntest.
Unabhängig von der Schuldfrage.
Beispiel:
Am 30. Februar wurde in Hinterobervorderuntertupfingen jemand ermordet.
Du warst an diesem Tag zu Besuch in Hinterobervorderuntertupfingen, hast dort aber niemanden ermordet.
Du liest in der Zeitung von dem Mord, kennst den Ermordeten sogar.
Wenn jetzt die Polizei kommt und Dich fragt, wo Du am 30. Februar warst, kannst Du die Aussage verweigern.
Denn durch die Aussage würdest Du Dich belasten (Du warst in der Nähe des Tatorts und kanntest das Opfer ==> es könnte ein Tatverdacht entstehen ==> die Aussage würde Dich belasten ==> Du darst die Aussage verweigern).
Wenn du aber in diesem Fall unmittelbar davor bist auszusagen, hast du dich ja noch nichts schudlig gemacht!
In welchem Fall macht man sich eigentlich durch eine Aussage schuldig?
Schuldig macht man sich durch Begehen einer verbotenen Tat.
Falschaussage - ok.
Du hast aber nur das Recht, Dich belastende Aussagen zu verweigern, nicht zur Falschaussage ==> um Falschaussage geht es ja nicht.
cu,
Andreas
Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
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