Biesterfeld: Raubkopien im Lidl

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Hej MudGuard,

Is klar. Aber: Du hast nur das Recht zu schweigen wenn du dich schuldig machen würdest.

Nein.
Du darfst die Aussage verweigern, wenn Du Dich belasten könntest.

Stimmt...

Beispiel:
[...]
Denn durch die Aussage würdest Du Dich belasten (Du warst in der Nähe des Tatorts und kanntest das Opfer ==> es könnte ein Tatverdacht entstehen ==> die Aussage würde Dich belasten ==> Du darst die Aussage verweigern).

Kann ich mich denn überhaupt belasten, wenn ich unschuldig bin? Aber wahrscheinlich hast du recht.

Beste Grüße
Biesterfeld

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"Krieg!"