Hej MudGuard,
Is klar. Aber: Du hast nur das Recht zu schweigen wenn du dich schuldig machen würdest.
Nein.
Du darfst die Aussage verweigern, wenn Du Dich belasten könntest.
Stimmt...
Beispiel:
[...]
Denn durch die Aussage würdest Du Dich belasten (Du warst in der Nähe des Tatorts und kanntest das Opfer ==> es könnte ein Tatverdacht entstehen ==> die Aussage würde Dich belasten ==> Du darst die Aussage verweigern).
Kann ich mich denn überhaupt belasten, wenn ich unschuldig bin? Aber wahrscheinlich hast du recht.
Beste Grüße
Biesterfeld
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"Krieg!"
"Krieg!"