MudGuard: Raubkopien im Lidl

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Hi,

Denn durch die Aussage würdest Du Dich belasten (Du warst in der Nähe des Tatorts und kanntest das Opfer ==> es könnte ein Tatverdacht entstehen ==> die Aussage würde Dich belasten ==> Du darst die Aussage verweigern).
Kann ich mich denn überhaupt belasten, wenn ich unschuldig bin? Aber wahrscheinlich hast du recht.

Ja. Für die Belastung reicht z.B., daß ich unter Tatverdacht gerate, auch wenn ich die Tat nicht begangen habe.
Auch wenn ich durch wahrheitsgemäße Antwort, was ich denn in Hinter...tupfingen gemacht habe, mich vom Mordverdacht entlasten könnte, mich aber einer anderen Straftat schuldig bekennen müßte (weil ich z.B. zur Tatzeit gerade die Portokasse im Rathaus geplündert habe), würde ich mich durch die Aussage belasten - wenn auch nicht in der Mordsache -, ich dürfte also die Aussage verweigern.

cu,
Andreas

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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
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