björn: Geltungsbereich für die BITV-Richtlinien und Domainrecht

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Hallo Forum!

Gelten die BITV-Richtlinien auch für Kommunen? Laut Gesetzestext gelten sie meines erachtens doch nur für "Behörden der Bundesverwaltung"?! Oder schließt das auch Kommunen mit ein?

Müssen offizielle Seiten wie z.B. www.berlin.de, www.hamburg.de, www.tuebingen.de auch umgestellt werden?

Wie sieht es aus, wenn man als Privatperson eine Adresse wie www.tuebingen.net registrieren möchte? Laut meinen Informationsquellen ist es verboten Domainnamen mit Städtenamen zu registrieren. Gilt dies nur für die Domainendung .de oder generell für alle Domainnamen?

Müssten solche privat registrierte Publikationen auch umgestellt werden?

Grüße
Björn