Tag wahsaga.
Ob es Präzendenzfälle gibt, weiß ich aktuell nicht.
Naja, Präzedenzfälle ... jedenfalls gibt es diverse Entscheidungen zu Gunsten der Familiennamen, z.B. Familie Suhl vs. Stadt Suhl (Urteil LG Erfurt: "der Name der Stadt ist nicht derart gewichtig, dass die Familie Suhl aus Lübeck auf die Domain suhl.de verzichten muss") oder Gemeinde Boos vs. Firma Boos oder Gemeinde Segnitz vs. Firma Segnitz. In allen drei Fällen wurde gegen die Gemeinde entschieden, wie auch ein Blick auf die entsprechenden .de-Domains zeigt.
Anders gelagert ist es bei dem von dir genannten Shell-Urteil, denn Markenrecht wiegt schwerer als Namensrecht (so auch im Falle jenes Herrn mit Vornamen Derrick, der derrick.de registrierte und die Domain ans ZDF abgeben musste, weil die wohl irgendwelche Markenrechte an "Derrick" haben).
Aber du hast schon Recht, einfach ist es nicht :-)
Siechfred