Hallo,
Gelten die BITV-Richtlinien auch für Kommunen?
Das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene mit der Bundes-BITV gilt nicht für Kommunen.
Laut Gesetzestext gelten sie meines erachtens doch nur für "Behörden der Bundesverwaltung"?!
Richtig.
Oder schließt das auch Kommunen mit ein?
Meines Wissens nicht.
Müssen offizielle Seiten wie z.B. www.berlin.de, www.hamburg.de, www.tuebingen.de auch umgestellt werden?
Das hängt von der Landesgesetzgebung ab. Gerade bei den von dir genannten Städten unterscheidet die sich momentan deutlich (sie sind entweder in der Mache oder sind nicht verpflichtend):
http://www.wob11.de/gesetze/landesgleichstellungsgesetz.html#berlin
http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/lgg/berlin.html
http://www.wob11.de/gesetze/landesgleichstellungsgesetz.html#hamburg
http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/lgg/hamburg.html
http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/lgg/bawue.html
http://www.wob11.de/gesetze/landesgleichstellungsgesetz.html#bw
Müssten solche privat registrierte Publikationen auch umgestellt werden?
Nein, schließlich hast du nichts mit der Stadt zu tun. Sofern du im Impressum feststellst, dass es sich um ein privat(wirtschaftlich)es Informationsangebot mit Bezug zur Stadt, aber ohne Verbindung zur Stadtverwaltung o.ä. handelt, sollte dies unmissverständlich klar sein.
Mathias