Tag molily.
Gelten die BITV-Richtlinien auch für Kommunen?
Das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene mit der Bundes-BITV gilt nicht für Kommunen.
Da muss man ein bisschen differenzieren - von mir aus auch Kümmel spalten ;-), siehe § 7 Abs. 1 Satz 2 BGG:
"Das Gleiche gilt für Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen."
Der Bundsdatenschutzbeauftragte führt als Beispiele auf seiner Internetseite die Versorgungs- und Sozialämter an. Darüber hinaus gehören z.B. auch die Finanzämter dazu. Das BGG gilt also auch für Teilbereiche der Länderverwaltungen. Die BITV allerdings gilt, wie du richtig schreibst, wegen des fehlenden Verweises in § 11 Abs. 1 BGG nicht auf Länderebene, ein Ausfluss der gleichen Kompetenzverteilung, die uns auch das TDG und den MDStV beschert hat. Und die Umsetzungsfrist 31.12.2005 aus der BITV gilt natürlich auch nur für Bundesbehörden.
Oder schließt das auch Kommunen mit ein?
Meines Wissens nicht.
Du weißt richtig, ich wollte es nur für eventuelle Zweifler nochmal verdeutlichen :-)
Zum Thema Barrierefreiheit und Unternehmen gibt es übrigens eine recht interessante Abhandlung unter dem Stichwort Zielvereinbarung. Ob und was es bringt, bleibt abzuwarten.
Siechfred