xwolf: Geltungsbereich für die BITV-Richtlinien und Domainrecht

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Hi,

Gelten die BITV-Richtlinien auch für Kommunen? Laut Gesetzestext gelten sie meines erachtens doch nur für "Behörden der Bundesverwaltung"?! Oder schließt das auch Kommunen mit ein?

"Das Gesetz gilt in erster Linie für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes"

Oder genauer auf:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgg/__7.html

Müssen offizielle Seiten wie z.B. www.berlin.de, www.hamburg.de, www.tuebingen.de auch umgestellt werden?

Ja. Bis zum Ende dieses Jahres haben die Kommunen noch Zeit.
Danach geht es denen -voll zu Recht- an den Kragen.
(Behindertenverbände haben schon Sammelklagen angedroht)

Wie sieht es aus, wenn man als Privatperson eine Adresse wie www.tuebingen.net registrieren möchte? Laut meinen Informationsquellen ist es verboten Domainnamen mit Städtenamen zu registrieren. Gilt dies nur für

Verboten IMHO nicht.
Du darfst sie wohl nur nicht benutzen, bzw. wenn die Stadt auf ihr Markenrecht besteht, musst du die Domain abgeben. :)=
In anderen Worten: Selbst schuld, wenn du Zeit und Mühe investiert, dmait die Domain gut läuft und dann die Stadt es irgendwann merkt und sagt, daß die das haben wollen.

die Domainendung .de oder generell für alle Domainnamen?

Dazu mein Lieblingszitat aines LG aus München:
"Das Internet ist von München aus abrufbar, also ist das LG München zuständig."

Müssten solche privat registrierte Publikationen auch umgestellt werden?

Müssen tut man nur auf Klo :)

Wenn jemand von einem Behindertenverband eine Sammelklage einreicht und dabei aus versehen dich für einen Vertreter der Stadt hält (weil es ja durch den Domainnamen für einige den Anschein hat), dann musst du dich halt wehren können.
Das kann unter Umständen einen teuren Anwalt erfordern.
Recht haben ist halt nicht gleich Recht bekommen...

Ciao,
  Wolfgang