molily: Geltungsbereich für die BITV-Richtlinien und Domainrecht

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Gelten die BITV-Richtlinien auch für Kommunen? Laut Gesetzestext gelten sie meines erachtens doch nur für "Behörden der Bundesverwaltung"?! Oder schließt das auch Kommunen mit ein?

Die Kommunen werden meines Wissens durch die Landesgleichstellungsgesetze verpflichtet.

"Das Gesetz gilt in erster Linie für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes"

Eben, das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene samt entsprechender BITV gilt nur für Bundesbehörden.

Müssen offizielle Seiten wie z.B. www.berlin.de, www.hamburg.de, www.tuebingen.de auch umgestellt werden?

Ja. Bis zum Ende dieses Jahres haben die Kommunen noch Zeit.

Ich dachte, da sind die Länder unterschiedlich weit? Berlin, Hamburg und Tübingen sind also unterschiedlichen Gesetzen unterworfen.
Zum Beispiel hier in NRW:
http://www.lbb.nrw.de/gleichstellungsgesetz/bgg_nrw_artikel1.html
http://www.wob11.de/gesetze/nrw-bitv.html
Da steht etwas von Ende 2008 für alle Angebote.
Beispiel Berlin: Es existiert noch keine Verordnung.

Mathias