molily: Geltungsbereich für die BITV-Richtlinien und Domainrecht

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Hallo,

Ja. Bis zum Ende dieses Jahres haben die Kommunen noch Zeit.

die Kommunen unterstehen den Bundesgesetz

Bitte beweise es mal, denn ich finde nur Quellen, die Gegenteiliges sagen.

Erst einmal zu Kommune:
»Häufig wird Kommune als ein Oberbegriff für Gemeinde, Kreis und andere Gemeindeverbände wie Samtgemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Nachbarschaftsverbände verwendet.« Quelle

»Es muss gelingen, die Standards und Fristen des BGG bundesweit auch auf Länderebene zu etablieren. Dabei sind auch die Kommunen mit ihren umfangreichen Internetangeboten auf Barrierefreiheit in der Informationstechnik zu verpflichten.« Quelle - Wäre widersinnig, wenn das Bundes-BGG die Kommunen bereits verpflichtete.

Quelle - wie verlinkt! -: »Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am 16.12.03 das ›Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze‹ (Landtag NRW) verabschiedet. Das Land und die Kommunen werden damit verpflichtet, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.«
Siehe wie genannt auch noch einmal http://www.lbb.nrw.de/gleichstellungsgesetz/bgg_nrw_artikel1.html#ab1_sect1.

»Für sommerlochtauglichen Wirbel sorgte die Aussage des Städte- und Gemeindebundes NRW, dass die Landes-BITV für die Kommunen aus Kostengründen nicht erfüllbar sei.« Quelle

Verweist auf Quelle: »Nach der Verordnung müssen ab September 2004 die Internet-Angebote der öffentlichen Verwaltungen in NRW im strengen Sinne barrierefrei sein. Zunächst gilt diese Auflage nur für neu gestaltete oder geänderte Seiten. Bis 2009 muss auch der ›Altbestand‹ angepasst sein. (...) Insbesondere Sehbehinderte und Blinde sollen dann in der Lage sein, die Internet-Seiten der Kommunen mit einem Browser und zusätzlicher Software zu ›lesen‹.«

Die ganze Geschichte um die Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW wäre absurd, wenn für Städte und Gemeinden die Bundes-BITV gelten würde. Der Städte- und Gemeindebund bezieht sich ausdrücklich auf die BITV-NRW und die von mir genannte Frist bis 2009.

Genauso: »Ziel: Alle Webseiten im Jahr 2009 barrierefrei
Die Verordnung schreibt dem Städte- und Gemeindebund zufolge vor, dass die Internet-Angebote der öffentlichen Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen barrierefrei sein müssen.« Quelle

Quelle: »Aufgrund des ›Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen‹ und der ›Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik‹ aus dem Jahr 2002 müssen Bundesbehörden ihre Internetangebote bis spätestens Ende 2005 barrierefrei umgestalten. Die Länder wollen ebenfalls die Benachteiligung behinderter Menschen im Internet beseitigen. Vielfach wurden bereits Gleichstellungsgesetze auf Landesebene beschlossen und entsprechende Verordnungen erlassen, nach denen alle öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Landesbehörden und Kommunen, verpflichtet werden, ihre Angebote auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Allerdings gelten lange Übergangsfristen. So müssen Kommunen in Nordrhein-Westfalen erst Ende 2008 die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik umsetzen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Websites ›neu gestaltet oder in wesentlichen Bestandteilen oder größerem Umfang verändert oder angepasst freigeschaltet werden.‹ In diesen Fällen müssen die Informationsangebote bereits heute barrierefrei gestaltet werden.
Kommunale Websites sind für Menschen mit Behinderungen besonders wichtig
Wir alle nutzen kommunale Webseiten im täglichen Leben sehr viel häufiger als die Angebote von Bundesbehörden.«

usw.

Ich bleibe dabei, dass die Aussage, dass Kommunen bis Ende dieses Jahres Zeit haben, falsch ist.

Mathias