xwolf: Geltungsbereich für die BITV-Richtlinien und Domainrecht

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Hi,

Ja. Bis zum Ende dieses Jahres haben die Kommunen noch Zeit.
die Kommunen unterstehen den Bundesgesetz
Bitte beweise es mal, denn ich finde nur Quellen, die Gegenteiliges sagen.

Wir beide haben Recht :)

Es kommt auf die Teile, bzw. genauer die Aufgaben die Teile der Kommune ausführen an:

Oben auch schon zitiert:
§ 7 Abs. 1 Satz 2 BGG:
"Das Gleiche gilt für Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen."

D.h. normale städtische Einrichtungen müssen sich nur an eine Landes-BUTV halten, sofern vorhanden. Die Abteilungem, die jedoch bundeshoheitliche Aufgaben durchführen müssen sich an die Bundesverordnung halten.

Aber da man in einem Stadt-Amt eigentlich kaum jemals die Homepage nach Aufagen der Abteilungen trennt und diese eingebunden in den gesamten Webauftritt sind, bedeutet es implizit in der Praxis dann doch, daß die Website der Kommune als ganzes auch nach der BITV relauncht werden sollte.

Bei allen muss man aber sagen, daß dies wirklich ein Musterbeispiel für missverständliche Gesetzestexte ist.
Ich kenne verschiedene Juristen, die selbst bei der Frage nach der Anwendbarkeit der BITV auf Universitäten ins streiten kommen.
Die einen sagen, daß die Unis als Anstalten der Länder (Bildung ist ja auch Ländersache) den Landesgesetzes folgen müssen und das Bundesgesetz ignorieren können.
Die anderen sagen jedoch: "Ja, stimmt, aber... es gibt ja noch das bundesweite Hochschulrahmengesetz!"
In dem Hochschulrahmengesetz wiederum gibt es einen Verweis auf die Bundes-Verordung.
Tja, und nun?

Jetzt kommen die anderen wieder und sagen: Haha, aber es gab doch kurzlich ein Urteil, wo die Länder gegen Teile des Hochschulrahmengesetzes geklagt hatten (nämlich wo die Bundesministerin ein paar Sachen gegen die Länder durchdrücken wollte) und wo das BGH dann sagte: "NeeNee, Bildung ist Ländersache, also Pfoten weg, liebe Ministerin."
Leider war der Passus wegen der BITV nicht Teil der Klage.

Tja. Lange Rede, kurzer Sinn: Es ist einfach verwirrend.
Und da niemand wirklich sicher sein kann, finde ich, daß man lieber auf Nummer Sicher gehen sollte und seinen Webauftritt schon dieses Jahr auf BITV-gerecht zu machen.
Im Zweifel möchte "ich" halt nicht derjenige sein, an dem diese Frage von interessierten Juristen auf meine Kosten in einem Musterprozess geklärt wird.

Ciao,
  Wolfgang