wahsaga: Familienname = Städtename ?

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hi,

... und wenn man einen Städtenamen als Familiennamen hat?

Hat man dann kein Recht auf eine Domain mit dem eigenen Namen?

Kommt wohl darauf an, wessen Anspruch im Streitfalle vom Gericht höher bewertet wird.

Zunächst mal gilt für .de-Domains _immer_ "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
DENIC-Domainrichtlinien:
"III.
DENIC registriert die Domain, wenn sie nicht bereits für einen Dritten registriert ist („first come, first served“), kann jedoch den Auftrag ablehnen, wenn die Registrierung offenkundig rechtswidrig wäre."

Letzteres dürfte in so einem Fall aber nicht gegeben sein, also bekommst du sie erst mal, wenn sie noch frei sein sollte.

Wenn jetzt die Stadt anschließend merkt, dass sie was versäumt hat, nämlich sich die Domain rechtzeitig zu registrieren, und sie gerne haben will - dann wird es vermutlich zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen.
Ob es Präzendenzfälle gibt, weiß ich aktuell nicht.
Es könnte(!) wegen der Bekanntheit des Namens der Stadt gegenüber dem Familiennamen dann ähnlich ablaufen wie die Geschichte um shell.de (auch wenn dieser Fall sicherlich nicht direkt vergleichbar ist, weil da vorher ein "Grabben" bzw. eher "Cybersquatting" der Domain vorausging).

gruß,
wahsaga

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