Anders gelagert ist es bei dem von dir genannten Shell-Urteil, denn Markenrecht wiegt schwerer als Namensrecht ...
Mich interessiert, wie es wohl wäre, wenn ich Shell heiße und oben auf meiner Seite einen Link platziere:
"Hier geht's zur Firma Deutsche Shell GmbH"
Sehr interessant die Domain http://www.neustadt.de, die auf andere neue Städte verweist. Würde das Gericht der größten Neustadt den Vorzug geben?
LG Kalle