frankx: Thumbnails & Urheberrechte

Beitrag lesen

Hi auch;
»» Jo, gegen GEMA-Gebühr kannst Du i.d.R. auch die kompletten Werke ins Netz stellen. =:-)

aber nein! Das betrifft die Verwertungsrechte! Wenn du diese nicht hast, darfst Du das mitnichten. Die hat in der Regel das Label, oder der/die Künstler!

»»
»»
»» »» »» Händler haben i.d.R. die pauschale Genehmigung, geschützte Werke die sie handeln in Teilen (Cover) für ihre Werbung zu verwenden (logisch, nicht wahr ;-)).
»» »» >>> aha, woher nehmen die diese bzw. wer sollte diese vergeben?
»»
»» Vom Rechteinhaber, bzw. demjenigen, der vom Rechteinhaber die entsprechenden Rechte erworben hat.

ich glaube (unkirchlich, will sagen bin mir zu 99% sicher), dass ich als Händler grundsätzlich die Produkte, die ich verkaufe, zeigen darf. Kein Händler, auch nicht Amazon, hat mit jedem Verlag oder Vertrieb eine eigene Vereinbarung dazu.

Gruß, Frankx