Hallo Cybaer,
also ich hatte den Threadgeber so verstanden, dass er seine CD-Sammlung (nicht selbstkomponierte) ins Netz stellen wollte. Sollten es seine eigenen Kompositionen sein, darf er sie natürlich auch zum Download anbieten, muss aber dennoch GEMA zahlen, wenn er bei selbiger ist, soweit Einigkeit, oder?
Die Gema kommt übrigens nur ins Spiel, wenn der Musiker dort mitglied ist.
Jein. Aber das ist ein anderes Thema.
Würde mich auch interessieren, wie du auf Jein kommst. Eine Verlegerin und Autorin hat zB. die Bühnenrechte explizit aus der GEMA rausgenommen, weil sonst der Veranstalter nicht nach Publikumsaufkommen sondern Saalgrößen zahlen müsste, und ihre "kleinen" Stücke dann nicht zur Aufführung kämen.
Die Künstler? Ja eben. Obwohl es sich um ihre eigene Musikhandelt, müssen sie, so sie bei der GEMA "geknebelt" sind, Urheberrechtsabgeaben zahlen, wenn sie ihre eigene Musik ins Internet stellen wollen.
Na "knebeln" ist nicht das richtige Wort. Die Komponisten die ich kenne profitieren ausgesprochen von der GEMA. In der "Regel" verwertet ja ein Label und niemand ist automatisch GEMA-Mitglied.
Werbung für ein fremdproduziertes, aber eigenlokalisiertes Video. An Standbilder zu Werbezwecken war nicht zu denken (O-Ton sinngemäß: Die achten äußerst strikt über ihr Copyright - selbst bei Wiederverkäufern). Selbst das Bild des Covers (ebenfalls Standbild) war vorgegeben, und durfte ohne explizite Genehmigung nicht zu anderen Zwecken eingesetzt werden (etwa als Standalone-Standbild).
Ja, das deckt sich aber mit meinem Kenntnisstand. Nehme ich eine Abbildung des Produktes, also der DVD, und verwende sie als solches: "hier ist die DVD, die ist toll und /oder nicht und/oder kann hier gekauft werden" kann ich sogar Werbung damit machen, sagte man mir. Als "Standalone" natürlich nicht, weil dann verwerte ich ja das Bild neu...;
Dank für die Infos und Gruß
Frankx
Ps. warum mault er, dass dieses Posting unsauber sei?