Lutz Fechner: Thumbnails & Urheberrechte

Hallo,

ich hatte mal seit längerem vor, meine CD-Sammlung im Internet vorzustellen. Dann zu jeder CD noch was dazu schreiben, eine Art Kritik.

Seit ich aber von diesen teuren Abmahnungen gehört habe, die viele Betreiber deutscher Lyriks-Seiten erhalten haben, bin ich vorsichtiger geworden. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/58666)

Meine Frage: Darf ich die CDs präsentieren so wie etwa hier und dazu noch eine Tracklist angeben, so wie Amazon das macht?
Unterliegt nicht auch schon ein kleines Bild des Covers dem Urheberrecht und darf ohne Genehmigung nicht kopiert werden?

Allerdings glaube ich nicht, dass Guitar-World oder Amazon tagelang telefonieren, Amazon bietet ja sogar kurze Ausschnitte als Stream an. Ich bin mir sicher, dass die nicht für die tausenden CDs einzelne Lizenzen haben.

Irgendwas habe ich auch mal gehört, dass solche Sachen dann als "Zitat" gelten. Aber sind Songtexte nicht auch ein Zitat? Darf ich überhaupt noch unter der Dusche das neue Lied von Robbie Williams trällern wenn das Fenster auf steht und der Nachbar es hört? ;)

Bitte klärt mich auf oder postet einen Link der das tut!
Lutz Fechner

  1. Hi,

    Meine Frage: Darf ich die CDs präsentieren so wie etwa hier und dazu noch eine Tracklist angeben, so wie Amazon das macht?

    Nein. Aber eine Tracklist kann (i.d.R.) nicht urheberrechtlich geschützt sein.

    Unterliegt nicht auch schon ein kleines Bild des Covers dem Urheberrecht und darf ohne Genehmigung nicht kopiert werden?

    Es unterliegt!

    Allerdings glaube ich nicht, dass Guitar-World oder Amazon tagelang telefonieren, Amazon bietet ja sogar kurze Ausschnitte als Stream an. Ich bin mir sicher, dass die nicht für die tausenden CDs einzelne Lizenzen haben.

    Ich kenne Guitar-World nicht.

    Händler haben i.d.R. die pauschale Genehmigung, geschützte Werke die sie handeln in Teilen (Cover) für ihre Werbung zu verwenden (logisch, nicht wahr ;-)).

    Es gibt auch Fälle, wo dem nicht so ist. Da müßte auch Amazon nachfragen.

    Ich glaube nicht, daß Amazon ohne explizite Genehmigung Hörproben ins Netz stellt.

    Irgendwas habe ich auch mal gehört, dass solche Sachen dann als "Zitat" gelten.

    Zitate gibt es, aber ein Zitat ist was anderes (z.B. wenn Du einen Artikel über Robbie Williams schreibst, wäre das Cover der neuen CD ggf. ein Zitat).

    Aber sind Songtexte nicht auch ein Zitat?

    Nein.

    Darf ich überhaupt noch unter der Dusche das neue Lied von Robbie Williams trällern wenn das Fenster auf steht und der Nachbar es hört? ;)

    Solange Du nicht Eintritt verlangst oder ich öffentlich duschst: Ja. :)

    Gruß, Cybaer

    --
    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
    1. Lieber Cybaer,

      Solange Du nicht Eintritt verlangst oder ich öffentlich duschst: Ja. :)

      *LOL*

      Da würden mich jetzt echt mal die GEMA-Sätze interessieren! Öffentliches Duschen... *gg* Und wenn das einer nachmachen möchte, verletzt der dann ein Urheberrecht, weil solch eine Performance schoneinmal da war, und die Urheberrechte beim Erstduscher liegen?

      Kann man dann sozusagen gegen GEMA-Gebühr auch öffentlich duschen?
      Und wenn das eine Benefiz-Veranstaltung ist? - Duschen für Katastrophenopfer (Publikum ausgenommen)?

      Sollte mal schauen, ob die GEMA ne Seite hat, und ob da alle meine Fragen beantwortet werden können. *fg*

      Liebe Grüße aus Ellwangen,

      Felix Riesterer.

      1. Hi,

        Da würden mich jetzt echt mal die GEMA-Sätze interessieren! Öffentliches Duschen... *gg* Und wenn das einer nachmachen möchte, verletzt der dann ein Urheberrecht, weil solch eine Performance schoneinmal da war, und die Urheberrechte beim Erstduscher liegen?

        Nö, aber in Amiland könnte es wahrscheinlich als Geschäftsidee patentiert werden. >;->

        Nur: Dort wäre diese Idee wohl auch eine ziemlicher Mißerfolg (man denke nur an "Nippelgate" >>8->).

        Kann man dann sozusagen gegen GEMA-Gebühr auch öffentlich duschen?
        Und wenn das eine Benefiz-Veranstaltung ist? - Duschen für Katastrophenopfer (Publikum ausgenommen)?

        Da stellt sich die Frage: Kann Heidi Klum eigentlich singen?

        Ach, wäre dann auch egal - was erduldet man nicht alles für einen guten Zweck ... O;-)

        Gruß, Cybaer

        --
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        1. Hallo!

          Da würden mich jetzt echt mal die GEMA-Sätze interessieren! Öffentliches Duschen... *gg* Und wenn das einer nachmachen möchte, verletzt der dann ein Urheberrecht, weil solch eine Performance schoneinmal da war, und die Urheberrechte beim Erstduscher liegen?

          Nö, aber in Amiland könnte es wahrscheinlich als Geschäftsidee patentiert werden. >;->

          Ist das nicht vielleicht schon von Endemol (oder wie die heißen) patentiert worden? :-) Schließlich kam das doch AFAIK schon bei Big Brother vor.

          mfg
            frafu

          1. Hi,

            Schließlich kam das doch AFAIK schon bei Big Brother vor.

            Duschen: Sicher! Singen: Sicher! Dusch-Singen: Hmm? :-~

            Aber Endemol klau^h^h^h^h bereitet ja selbst auch fremde Ideen auf, oder? >;->

            Gruß, Cybaer

            --
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    2. Hallo,

      »» Meine Frage: Darf ich die CDs präsentieren so wie etwa hier und dazu noch eine Tracklist angeben, so wie Amazon das macht?

      das CD-Cover wenn du die CD rezensierst sollte kein Problem sein aus meiner Sicht, auch wenn grundsätzlich alles dem Urheberrecht unterliegt..;

      »» »» Allerdings glaube ich nicht, dass Guitar-World oder Amazon tagelang telefonieren, Amazon bietet ja sogar kurze Ausschnitte als Stream an. Ich bin mir sicher, dass die nicht für die tausenden CDs einzelne Lizenzen haben.

      du kannst hörproben ins netz stellen, sie sind lediglich GEMA-pflichtig! Ein Radiosender fragt ja auch nicht vorher beim Label (Komponisten/Arrangeur) an, sondern zahlt schlicht GEMA. Und Hörproben unterliegen einer Minderqualitätspflicht und Längenbeschränkung und sind nicht billig!

      »» Händler haben i.d.R. die pauschale Genehmigung, geschützte Werke die sie handeln in Teilen (Cover) für ihre Werbung zu verwenden (logisch, nicht wahr ;-)).

      aha, woher nehmen die diese bzw. wer sollte diese vergeben? Ich glaube, die CD-Cover als CD-Cover verwandt (nämlich als Produktdarstellung - nicht als weiterverwertung) ist gestattet.

      »» »» Aber sind Songtexte nicht auch ein Zitat?
      »»

      besser wohl: ein zitat aus eine songtext ist ein zitat, der ganze songtext u.u. auch, wenn er denn in einer rezension zb. auf seine politisch fragwürdige aussage durchgeknautscht würde...;

      »» »» Darf ich überhaupt noch unter der Dusche das neue Lied von Robbie Williams trällern wenn das Fenster auf steht und der Nachbar es hört? ;)
      »»

      »» Solange Du nicht Eintritt verlangst oder ich öffentlich duschst: Ja. :)

      auch dann könntest du, du müsstest GEMA bezahlen und darfst das Werk nicht verfälschen!

      Gruß, Frankx

      1. Hi,

        das CD-Cover wenn du die CD rezensierst sollte kein Problem sein aus meiner Sicht, auch wenn grundsätzlich alles dem Urheberrecht unterliegt..;

        Schrieb ich ja: Artikel = Zitatrecht. Kein Artikel (also z.B. schnöde Liste) = kein Zitatrecht. :-)

        du kannst hörproben ins netz stellen, sie sind lediglich GEMA-pflichtig!

        Jo, gegen GEMA-Gebühr kannst Du i.d.R. auch die kompletten Werke ins Netz stellen. =:-)

        Händler haben i.d.R. die pauschale Genehmigung, geschützte Werke die sie handeln in Teilen (Cover) für ihre Werbung zu verwenden (logisch, nicht wahr ;-)).

        aha, woher nehmen die diese bzw. wer sollte diese vergeben?

        Vom Rechteinhaber, bzw. demjenigen, der vom Rechteinhaber die entsprechenden Rechte erworben hat.

        Ich glaube, die CD-Cover als CD-Cover verwandt (nämlich als Produktdarstellung - nicht als weiterverwertung) ist gestattet.

        Glauben ist Sache der Kirche! =;-)

        der ganze songtext u.u. auch, wenn er denn in einer rezension zb. auf seine politisch fragwürdige aussage durchgeknautscht würde...;

        Jo!

        Gruß, Cybaer

        --
        Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
        1. Hi auch;
          »» Jo, gegen GEMA-Gebühr kannst Du i.d.R. auch die kompletten Werke ins Netz stellen. =:-)

          aber nein! Das betrifft die Verwertungsrechte! Wenn du diese nicht hast, darfst Du das mitnichten. Die hat in der Regel das Label, oder der/die Künstler!

          »»
          »»
          »» »» »» Händler haben i.d.R. die pauschale Genehmigung, geschützte Werke die sie handeln in Teilen (Cover) für ihre Werbung zu verwenden (logisch, nicht wahr ;-)).
          »» »» >>> aha, woher nehmen die diese bzw. wer sollte diese vergeben?
          »»
          »» Vom Rechteinhaber, bzw. demjenigen, der vom Rechteinhaber die entsprechenden Rechte erworben hat.

          ich glaube (unkirchlich, will sagen bin mir zu 99% sicher), dass ich als Händler grundsätzlich die Produkte, die ich verkaufe, zeigen darf. Kein Händler, auch nicht Amazon, hat mit jedem Verlag oder Vertrieb eine eigene Vereinbarung dazu.

          Gruß, Frankx

          1. Bitte zitiere anständig...
            Das kann doch kein Mensch lesen was Du da mit Deinen >>> veranstaltest!
            Sorry,

            1. Hallo TomIRL,

              sorry;

              Gruß, Frankx

          2. Hi,

            Jo, gegen GEMA-Gebühr kannst Du i.d.R. auch die kompletten Werke ins Netz stellen. =:-)

            aber nein! Das betrifft die Verwertungsrechte! Wenn du diese nicht hast, darfst Du das mitnichten. Die hat in der Regel das Label, oder der/die Künstler!

            Du irrst!

            Die Künstler haben das Urheberrecht. Das ist nicht übertragbar.

            Das Verwertungsrecht haben sie auch. Das *ist* übertragbar.

            Die GEMA ist hierzulande z.B. so eine Stelle. Wenn Du als Künstler deine Werke bei der GEMA registrierst, dann hast Du deine Verwertungsrechte abgegeben - exklusiv - "knebelig". ;->

            Also melden alle Radiosender der GEMA genau, was sie wann gespielt haben. Und die GEMA bezahlt die Urheber.

            Der Künstler *darf* seine eigene Musik nicht mehr selbst verwerten! Deswegen: Gehst du über GEMA, mußt du auf deiner eigenen Website an die GEMA zahlen, wenn du deine eigenen Songs zum Download anbieten willst.

            Also kurz: Die GEMA *ist* der Rechteverwerter! :-)

            Aber: Du kannst dich als Urheber dem auch entziehen und das selber managen.

            Sowohl als auch.

            ich glaube (unkirchlich, will sagen bin mir zu 99% sicher), dass ich als Händler grundsätzlich die Produkte, die ich verkaufe, zeigen darf. Kein Händler, auch nicht Amazon, hat mit jedem Verlag oder Vertrieb eine eigene Vereinbarung dazu.

            Ja, und ich habe konkret den Gegenfall erlebt (als Shop-Admin auf dringliche Weisung der Rechtsabteilung).

            Nicht das das Usus wäre, aber die scheinbare Selbstverständlichkeit ist eben keine.

            Gruß, Cybaer

            --
            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
            1. Hi auch Cybaer,

              also mitnichten kannst Du Werke komplett ins Netz stellen zum download. Das kannst Du nur, wenn Du das Copyright hast bzw. Recht zum Onlinevertrieb. Das kann der Urheber dir abtreten, wenn er denn mag. Gemapflicht bleibt so oder so (wie auch bei CD-Verkauf).

              Die Gema kommt übrigens nur ins Spiel, wenn der Musiker dort mitglied ist.

              Die GEMA ist hierzulande z.B. so eine Stelle. Wenn Du als Künstler deine Werke bei der GEMA registrierst, dann hast Du deine Verwertungsrechte abgegeben - exklusiv - "knebelig". ;->

              Das ist m.E. definitiv falsch. Die Verwertungsrechte sind die Rechte des Labels z.B., die Musik zu kopieren und zu verkaufen. Was sie an die GEMA abführen sind Urheberrechtsanteile.

              Der Künstler *darf* seine eigene Musik nicht mehr selbst verwerten! Deswegen: Gehst du über GEMA, mußt du auf deiner eigenen Website an die GEMA zahlen, wenn du deine eigenen Songs zum Download anbieten willst.

              Klar, weil bei der Verwertung GEMA fällig wird, die musst Du auch zahlen, wenn du selbst der Verwerter bist.

              Also kurz: Die GEMA *ist* der Rechteverwerter! :-)

              s.o., GEMA ist der Eintreiber der Lizenzen, die die Verwerter bezahlen müssen.

              Ja, und ich habe konkret den Gegenfall erlebt (als Shop-Admin auf dringliche Weisung der Rechtsabteilung).

              aha, interessant zu wissen, auch mal die näheren Umstände (selber Shop-Admin)...;

              Gruß, Frankx

              1. Hi,

                aha, interessant zu wissen, auch mal die näheren Umstände (selber Shop-Admin)...;

                Montag dann. Jetzt ist Schluß ... ;-))

                Gruß, Cybaer

                --
                Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
              2. Hi,

                also mitnichten kannst Du Werke komplett ins Netz stellen zum download.

                Selbstredend kann ich das.

                Das kannst Du nur, wenn Du das Copyright hast bzw. Recht zum Onlinevertrieb.

                Ja klar. Darum geht es doch hier in diesem Thread: Daß man es nicht "einfach so" darf, sondern dafür eine Erlaubnis braucht. ==:-o

                Die Gema kommt übrigens nur ins Spiel, wenn der Musiker dort mitglied ist.

                Jein. Aber das ist ein anderes Thema.

                Ansonsten war das aber schon "durch", da man sich eben, wie bereits geschrieben, um die Lizenz bemühen muß. Dies gescheht eben beim zuständigen Lizenzgeber, welches hierzulande, zumindest bei den Größeren, die GEMA ist. Wenn nicht, dann nicht. Kein Hexenwerk.

                Das ist m.E. definitiv falsch. Die Verwertungsrechte sind die Rechte des Labels z.B., die Musik zu kopieren und zu verkaufen.

                "Verwertung" umfaßt einiges. In diesem Thread geht es daraus "nur" um ein Online-Angebot.

                Was sie an die GEMA abführen sind Urheberrechtsanteile.

                Die Künstler? Ja eben. Obwohl es sich um ihre eigene Musikhandelt, müssen sie, so sie bei der GEMA "geknebelt" sind, Urheberrechtsabgeaben zahlen, wenn sie ihre eigene Musik ins Internet stellen wollen.

                Lassen sie sich nicht durch die GEMA vertreten, dann können sie das.

                s.o., GEMA ist der Eintreiber der Lizenzen, die die Verwerter bezahlen müssen.

                Na, dann sind wir uns ja einig. :-)

                Ja, und ich habe konkret den Gegenfall erlebt (als Shop-Admin auf dringliche Weisung der Rechtsabteilung).
                aha, interessant zu wissen, auch mal die näheren Umstände (selber Shop-Admin)...;

                Werbung für ein fremdproduziertes, aber eigenlokalisiertes Video. An Standbilder zu Werbezwecken war nicht zu denken (O-Ton sinngemäß: Die achten äußerst strikt über ihr Copyright - selbst bei Wiederverkäufern). Selbst das Bild des Covers (ebenfalls Standbild) war vorgegeben, und durfte ohne explizite Genehmigung nicht zu anderen Zwecken eingesetzt werden (etwa als Standalone-Standbild).

                Die "Lösung" war übrigens: Vier Standbilder jeweils zu einem Großteil vom kompletten "Thumb" des Covers verdeckt um das komplette Cover herumdrapiert - und hoffen, daß "sie" es nicht merken - und wenn doch, sich "rausreden". >;->

                Gruß, Cybaer

                --
                Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                1. Hallo Cybaer,

                  also ich hatte den Threadgeber so verstanden, dass er seine CD-Sammlung (nicht selbstkomponierte) ins Netz stellen wollte. Sollten es seine eigenen Kompositionen sein, darf er sie natürlich auch zum Download anbieten, muss aber dennoch GEMA zahlen, wenn er bei selbiger ist, soweit Einigkeit, oder?

                  Die Gema kommt übrigens nur ins Spiel, wenn der Musiker dort mitglied ist.

                  Jein. Aber das ist ein anderes Thema.

                  Würde mich auch interessieren, wie du auf Jein kommst. Eine Verlegerin und Autorin hat zB. die Bühnenrechte explizit aus der GEMA rausgenommen, weil sonst der Veranstalter nicht nach Publikumsaufkommen sondern Saalgrößen zahlen müsste, und ihre "kleinen" Stücke dann nicht zur Aufführung kämen.

                  Die Künstler? Ja eben. Obwohl es sich um ihre eigene Musikhandelt, müssen sie, so sie bei der GEMA "geknebelt" sind, Urheberrechtsabgeaben zahlen, wenn sie ihre eigene Musik ins Internet stellen wollen.

                  Na "knebeln" ist nicht das richtige Wort. Die Komponisten die ich kenne profitieren ausgesprochen von der GEMA. In der "Regel" verwertet ja ein Label und niemand ist automatisch GEMA-Mitglied.

                  Werbung für ein fremdproduziertes, aber eigenlokalisiertes Video. An Standbilder zu Werbezwecken war nicht zu denken (O-Ton sinngemäß: Die achten äußerst strikt über ihr Copyright - selbst bei Wiederverkäufern). Selbst das Bild des Covers (ebenfalls Standbild) war vorgegeben, und durfte ohne explizite Genehmigung nicht zu anderen Zwecken eingesetzt werden (etwa als Standalone-Standbild).

                  Ja, das deckt sich aber mit meinem Kenntnisstand. Nehme ich eine Abbildung des Produktes, also der DVD, und verwende sie als solches: "hier ist die DVD, die ist toll und /oder nicht und/oder kann hier gekauft werden" kann ich sogar Werbung damit machen, sagte man mir. Als "Standalone" natürlich nicht, weil dann verwerte ich ja das Bild neu...;

                  Dank für die Infos und Gruß

                  Frankx

                  Ps. warum mault er, dass dieses Posting unsauber sei?

                  1. Hi,

                    also ich hatte den Threadgeber so verstanden, dass er seine CD-Sammlung (nicht selbstkomponierte) ins Netz stellen wollte. Sollten es seine eigenen Kompositionen sein, darf er sie natürlich auch zum Download anbieten, muss aber dennoch GEMA zahlen, wenn er bei selbiger ist, soweit Einigkeit, oder?

                    Absolut! :-)

                    Die Gema kommt übrigens nur ins Spiel, wenn der Musiker dort mitglied ist.
                    Jein. Aber das ist ein anderes Thema.
                    Würde mich auch interessieren, wie du auf Jein kommst. Eine Verlegerin und Autorin hat zB. die Bühnenrechte explizit aus der GEMA rausgenommen, weil sonst der Veranstalter nicht nach Publikumsaufkommen sondern Saalgrößen zahlen müsste, und ihre "kleinen" Stücke dann nicht zur Aufführung kämen.

                    Im UrhG steht sinngemäß, daß man die Tantiemenzahlung nicht mit jedem Urheber einzeln, sondern über eine entprechende Organisation abwickeln kann.

                    D.h., wenn Radiosender xy 990 Stücke von "GEMA-Künstlern" abspielt und 10 von "Nicht-GEMA-Künstlern", dann muß der Sender das nicht aufteilen (und z.B. mit den 10 "Separatisten" einzeln abrechnen), sondern kann auch das über die GEMA tun. Die GEMA hat also eine Doppelfunktion: allgemeiner Verteiler der Tantieme und Lizenzgeber für bestimmte Vertriebsformen ihrer Mitglieder.

                    Na "knebeln" ist nicht das richtige Wort.

                    Deswegen auch die ""! :-)

                    Die Komponisten die ich kenne profitieren ausgesprochen von der GEMA. In der "Regel" verwertet ja ein Label und niemand ist automatisch GEMA-Mitglied.

                    Ja, aber wenn, dann bist Du eben leider auch gleich ein ganzes Stück unflexibler.

                    Ja, das deckt sich aber mit meinem Kenntnisstand. Nehme ich eine Abbildung des Produktes, also der DVD, und verwende sie als solches: "hier ist die DVD, die ist toll und /oder nicht und/oder kann hier gekauft werden" kann ich sogar Werbung damit machen,

                    Das wäre eventuell gedeckt durch das Zitatrecht. Aber einen allgemeinen Anspruch darauf, kenne ich nicht. Oder gibt es einen Abschnitt im UrhG, der so etwas erlaubt? Also eine Art absolutes "Recht zur öffentlichen Darstellung eines geschützten Werkes, das dem Rechteinhaber als Werbemittel dient"? Ich kenne zumindest keinen solchen Abschnitt - und würde mich darüber auch ziemlich wundern ... ;-) Und das UrhG ist ein absolutes Recht! Alles, was nicht erlaubt ist, ist erstmal verboten.

                    Ps. warum mault er, dass dieses Posting unsauber sei?

                    Feature: Wahrscheinlich mehrere unsinnige Satzeichen hintereinander. Z.B. "...;"

                    Gruß, Cybaer

                    --
                    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!