Felix Riesterer: Urheberrechte? Und wie steht's mit der GEMA?

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Lieber Cybaer,

Solange Du nicht Eintritt verlangst oder ich öffentlich duschst: Ja. :)

*LOL*

Da würden mich jetzt echt mal die GEMA-Sätze interessieren! Öffentliches Duschen... *gg* Und wenn das einer nachmachen möchte, verletzt der dann ein Urheberrecht, weil solch eine Performance schoneinmal da war, und die Urheberrechte beim Erstduscher liegen?

Kann man dann sozusagen gegen GEMA-Gebühr auch öffentlich duschen?
Und wenn das eine Benefiz-Veranstaltung ist? - Duschen für Katastrophenopfer (Publikum ausgenommen)?

Sollte mal schauen, ob die GEMA ne Seite hat, und ob da alle meine Fragen beantwortet werden können. *fg*

Liebe Grüße aus Ellwangen,

Felix Riesterer.