Lieber Cybaer,
Solange Du nicht Eintritt verlangst oder ich öffentlich duschst: Ja. :)
*LOL*
Da würden mich jetzt echt mal die GEMA-Sätze interessieren! Öffentliches Duschen... *gg* Und wenn das einer nachmachen möchte, verletzt der dann ein Urheberrecht, weil solch eine Performance schoneinmal da war, und die Urheberrechte beim Erstduscher liegen?
Kann man dann sozusagen gegen GEMA-Gebühr auch öffentlich duschen?
Und wenn das eine Benefiz-Veranstaltung ist? - Duschen für Katastrophenopfer (Publikum ausgenommen)?
Sollte mal schauen, ob die GEMA ne Seite hat, und ob da alle meine Fragen beantwortet werden können. *fg*
Liebe Grüße aus Ellwangen,
Felix Riesterer.