Hi,
Jo, gegen GEMA-Gebühr kannst Du i.d.R. auch die kompletten Werke ins Netz stellen. =:-)
aber nein! Das betrifft die Verwertungsrechte! Wenn du diese nicht hast, darfst Du das mitnichten. Die hat in der Regel das Label, oder der/die Künstler!
Du irrst!
Die Künstler haben das Urheberrecht. Das ist nicht übertragbar.
Das Verwertungsrecht haben sie auch. Das *ist* übertragbar.
Die GEMA ist hierzulande z.B. so eine Stelle. Wenn Du als Künstler deine Werke bei der GEMA registrierst, dann hast Du deine Verwertungsrechte abgegeben - exklusiv - "knebelig". ;->
Also melden alle Radiosender der GEMA genau, was sie wann gespielt haben. Und die GEMA bezahlt die Urheber.
Der Künstler *darf* seine eigene Musik nicht mehr selbst verwerten! Deswegen: Gehst du über GEMA, mußt du auf deiner eigenen Website an die GEMA zahlen, wenn du deine eigenen Songs zum Download anbieten willst.
Also kurz: Die GEMA *ist* der Rechteverwerter! :-)
Aber: Du kannst dich als Urheber dem auch entziehen und das selber managen.
Sowohl als auch.
ich glaube (unkirchlich, will sagen bin mir zu 99% sicher), dass ich als Händler grundsätzlich die Produkte, die ich verkaufe, zeigen darf. Kein Händler, auch nicht Amazon, hat mit jedem Verlag oder Vertrieb eine eigene Vereinbarung dazu.
Ja, und ich habe konkret den Gegenfall erlebt (als Shop-Admin auf dringliche Weisung der Rechtsabteilung).
Nicht das das Usus wäre, aber die scheinbare Selbstverständlichkeit ist eben keine.
Gruß, Cybaer
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