Hi auch Cybaer,
also mitnichten kannst Du Werke komplett ins Netz stellen zum download. Das kannst Du nur, wenn Du das Copyright hast bzw. Recht zum Onlinevertrieb. Das kann der Urheber dir abtreten, wenn er denn mag. Gemapflicht bleibt so oder so (wie auch bei CD-Verkauf).
Die Gema kommt übrigens nur ins Spiel, wenn der Musiker dort mitglied ist.
Die GEMA ist hierzulande z.B. so eine Stelle. Wenn Du als Künstler deine Werke bei der GEMA registrierst, dann hast Du deine Verwertungsrechte abgegeben - exklusiv - "knebelig". ;->
Das ist m.E. definitiv falsch. Die Verwertungsrechte sind die Rechte des Labels z.B., die Musik zu kopieren und zu verkaufen. Was sie an die GEMA abführen sind Urheberrechtsanteile.
Der Künstler *darf* seine eigene Musik nicht mehr selbst verwerten! Deswegen: Gehst du über GEMA, mußt du auf deiner eigenen Website an die GEMA zahlen, wenn du deine eigenen Songs zum Download anbieten willst.
Klar, weil bei der Verwertung GEMA fällig wird, die musst Du auch zahlen, wenn du selbst der Verwerter bist.
Also kurz: Die GEMA *ist* der Rechteverwerter! :-)
s.o., GEMA ist der Eintreiber der Lizenzen, die die Verwerter bezahlen müssen.
Ja, und ich habe konkret den Gegenfall erlebt (als Shop-Admin auf dringliche Weisung der Rechtsabteilung).
aha, interessant zu wissen, auch mal die näheren Umstände (selber Shop-Admin)...;
Gruß, Frankx