Hi,
also ich hatte den Threadgeber so verstanden, dass er seine CD-Sammlung (nicht selbstkomponierte) ins Netz stellen wollte. Sollten es seine eigenen Kompositionen sein, darf er sie natürlich auch zum Download anbieten, muss aber dennoch GEMA zahlen, wenn er bei selbiger ist, soweit Einigkeit, oder?
Absolut! :-)
Die Gema kommt übrigens nur ins Spiel, wenn der Musiker dort mitglied ist.
Jein. Aber das ist ein anderes Thema.
Würde mich auch interessieren, wie du auf Jein kommst. Eine Verlegerin und Autorin hat zB. die Bühnenrechte explizit aus der GEMA rausgenommen, weil sonst der Veranstalter nicht nach Publikumsaufkommen sondern Saalgrößen zahlen müsste, und ihre "kleinen" Stücke dann nicht zur Aufführung kämen.
Im UrhG steht sinngemäß, daß man die Tantiemenzahlung nicht mit jedem Urheber einzeln, sondern über eine entprechende Organisation abwickeln kann.
D.h., wenn Radiosender xy 990 Stücke von "GEMA-Künstlern" abspielt und 10 von "Nicht-GEMA-Künstlern", dann muß der Sender das nicht aufteilen (und z.B. mit den 10 "Separatisten" einzeln abrechnen), sondern kann auch das über die GEMA tun. Die GEMA hat also eine Doppelfunktion: allgemeiner Verteiler der Tantieme und Lizenzgeber für bestimmte Vertriebsformen ihrer Mitglieder.
Na "knebeln" ist nicht das richtige Wort.
Deswegen auch die ""! :-)
Die Komponisten die ich kenne profitieren ausgesprochen von der GEMA. In der "Regel" verwertet ja ein Label und niemand ist automatisch GEMA-Mitglied.
Ja, aber wenn, dann bist Du eben leider auch gleich ein ganzes Stück unflexibler.
Ja, das deckt sich aber mit meinem Kenntnisstand. Nehme ich eine Abbildung des Produktes, also der DVD, und verwende sie als solches: "hier ist die DVD, die ist toll und /oder nicht und/oder kann hier gekauft werden" kann ich sogar Werbung damit machen,
Das wäre eventuell gedeckt durch das Zitatrecht. Aber einen allgemeinen Anspruch darauf, kenne ich nicht. Oder gibt es einen Abschnitt im UrhG, der so etwas erlaubt? Also eine Art absolutes "Recht zur öffentlichen Darstellung eines geschützten Werkes, das dem Rechteinhaber als Werbemittel dient"? Ich kenne zumindest keinen solchen Abschnitt - und würde mich darüber auch ziemlich wundern ... ;-) Und das UrhG ist ein absolutes Recht! Alles, was nicht erlaubt ist, ist erstmal verboten.
Ps. warum mault er, dass dieses Posting unsauber sei?
Feature: Wahrscheinlich mehrere unsinnige Satzeichen hintereinander. Z.B. "...;"
Gruß, Cybaer
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