Hi,
Da würden mich jetzt echt mal die GEMA-Sätze interessieren! Öffentliches Duschen... *gg* Und wenn das einer nachmachen möchte, verletzt der dann ein Urheberrecht, weil solch eine Performance schoneinmal da war, und die Urheberrechte beim Erstduscher liegen?
Nö, aber in Amiland könnte es wahrscheinlich als Geschäftsidee patentiert werden. >;->
Nur: Dort wäre diese Idee wohl auch eine ziemlicher Mißerfolg (man denke nur an "Nippelgate" >>8->).
Kann man dann sozusagen gegen GEMA-Gebühr auch öffentlich duschen?
Und wenn das eine Benefiz-Veranstaltung ist? - Duschen für Katastrophenopfer (Publikum ausgenommen)?
Da stellt sich die Frage: Kann Heidi Klum eigentlich singen?
Ach, wäre dann auch egal - was erduldet man nicht alles für einen guten Zweck ... O;-)
Gruß, Cybaer
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