Moin!
Hallo fastix,
Nach Querlektüre deiner diversen Artikel gibt es mindestens zwei wesentliche Probleme:
Erstens behauptest du in deinem Artikel (und wiederholst das auch noch in deiner öffentlichen Bekanntgabe der Abmahnungen), dass die Serienabmahnungen in der Sache FTP-Explorer rechts- und standeswidrig gewesen seien.
Das OLG hat einmal geschrieben "deutliche Bezugspunkte zur..." und einmal "Umgekehrt kann selbstverständlich kein Aufwendungsersatz verlangt werden, wo die Rechtsverfolgung mißbräuchlich ist" letzteres war eben so deutlich auf das Verfahren bezogen, wie ersteres.
Damit hat es nach meiner Ansicht die Rechtsmissbräuchlichkeit, folglich die Rechtswidrigkeit im Urteil aufgeführt.
Rechtsmissbrauch -> Rechtswidrigkeit -> Standeswidrigkeit ist eine logische Kette, ich darf so berichten.
Das zweite wesentliche Problem ist die Nennung voller Namen; soweit ich weiss, ist die Persönlichkeit eines Jeden, der eines Verbrechens zwar angeklagt, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, zu schützen.
Darum geht es Anwalt nicht, der Name war bereits in der Öffentlichkeit, als ich berichtete.
Was das Bild anbelangt: Ich gehe einmal davon aus, dass du es nicht selbst gemacht hast. Hast du es von einem nicht namentlich zu nennenden Freund erhalten, der zufällig des Wegs kam und dieses grottenschlechte Foto mit seinem Handy geschossen hat? Oder hast du es der allgemeinen Berichterstattung entnommen und nur weiterverbreitet?
Es ist ein Bildzitat aus der allgemeinen Berichterstattung, die auch heute noch verfügbar ist. Ich muss aufgrund der fehlerhaften Beschreibungen des FvG ("Halbprofil", sichtbare Handschellen, Erkennbarkeit, e.t.c.) davon ausgehen, dass er ein anderes Bild beschreibt. Zusammen mit der Aufführung eines fremden Namens lässt das darauf schließen, dass er die Abmahnung mittels Copy & Paste erzeugt und nicht einmal oberflächlich geprüft hat.
Daneben treffen meine Ablehnungsgründe zu. Es mangelt an der Tat, da das Bild in keinem Punkt der von FvG gelieferten Beschreibung entspricht. Mangelt es an der Tat, dann mangelt es an der Wiederholungsgefahr. Die Unterlassungserklärung ist abzulehnen.
Gravenreuth kann nicht in Anspruch nehmen ohne Auftrag in meinem Interesse zu handeln, denn er will mir vordergründig schaden. Das kann ich beweisen und werde es tun. Auch auf dieser Grundlage lehne ich seine Kostennoten rundweg ab.
Was jetzt den neuen Artikel betrifft: Er hat schlechte Karten wenn er da abmahnen will: Titel ist "In eigener Sache" - kein verständiger Leser wird in einem Artikel unter einer solchen Überschrift eine rein objektive Wertschätzung vermuten, denn es ist klar, dass ich Partei bin.
Das die Zeitungen Personen unkenntlich machen und Namen verkürzen hängt mit der uneinheitlichen Rechtssprechnung zusammen. Scheinbar sind die Profite so dünn, dass einem Rechtsstreit von vornherein aus dem Weg gegangen werden soll. Ein gewisser Prügelprinz wird aber immer abgelichtet- warum wohl? KUB §23 1. (1) liefert die Antwort, die auch hier zutrifft.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®