Moin!
ich gehe doch recht in der annahme, das auch sie sich im falle des freiherrlichen "rechts"anwaltes der unterstützung der gesamten community gewiss sind?
Nun, ich bin mir keineswegs sicher, ob es gerechtfertigt ist '"Rechts"anwalt oder 'Rechts"anwalt"', '"Rechtsanwalt"' oder '"sogannnter Rechtsanwalt"' zu schreiben. Ich bin mir aber sicher, dass jedermann eine würdigende Beschreibung aufgrund seiner als von weiten (nicht breiten) Kreisen negativ bewerteten Tätigkeit in der Vergangenheit hinnehmen muss, auch wenn diese, wie er vermutet, beleidigende Beiklänge hat.
Ansonsten kommen wir eines Tages wirklich zu Zuständen, wo man über ein solches Urteil nicht mehr schreiben darf. Und hier haben die Richter dem Freiherrn Sätze auf den Weg gegeben, die man bei deftig-bayowarischem Mundartgebrauch wohl zutreffend als "Watschen" bezeichnet, ihn also "abgewatscht".
Ich kann mir gut vorstellen, warum FvG an dieses Urteil nicht erinnert werden will: Das Wort "Missbrauch" kommt darin auffällig häufig vor. Und eben dieser Vorwurf ersteckt sich seitens großer Teile der Gesellschaft gegen ihn seit den Tanja-Briefen. Er fand mit den "FTP-Explorer"-Prozessen und den "Webspace-Abmahnungen" nur eine Fortsetzung.
Wie mein Bericht und sein heutiges e-Mail zeigt macht er weiter so. Er hat nicht viel aus dem Urteil gelernt. Der Mann hat tatsächlich Rechtsgeschichte geschrieben. Nur werde ich nicht behaupten, dass seine eigene Rolle in der von ihm selbst geschriebenen Geschichte eine positive ist.
Eine Weile lang hat er Spammer abgemahnt. Er hätte dabei bleiben sollen. Das fand ich nämlich gut.
Und ja: Ich denke, wenn es gegen FvG geht, dann hat man schon allein deshalb eine ziemlich mächtige Community hinter sich: Den allergrößten Teil der interessierten Gesellschaft vermute ich.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development