Tachchen!
Oder wird zum Betrieb einer Website der Besitz eines Telefons vorgeschrieben?
Vereinfacht ausgedrückt: Sicherheitshalber ja.
Etwas komplexer:
1. Man kann es auch darauf ankommen lassen und mit genau deinem Argument
versuchen, den Richter zu überzeugen. Im OLG-Bezirk Hamm liegen deine
Chancen ziemlich gut, rund um das OLG Köln deutlich schlechter.
Wohnst du wo ganz anders, kann da durchaus Casinofeeling aufkommen.
2. Impressumspflichten ergeben sich ja nur für "geschäftsmäßig" betriebene Seiten.
Was das genau bedeutet ist ungefähr so klar wie Baskerville im November.
Die momentan verbreitetste Lesart sieht alles Dauerhafte als geschäftsmäßig
an, es gibt aber auch Juristen, die zumindest einen gewerbeähnlichen
Hintergrund für erforderlich erachten. Zudem sind klagebefugt aus dem UWG
wahrscheinlich nur Konkurrenten und Verbraucherorganisationen, so dass eh
nur Ärger zu befürchten wäre, wenn man gewerbliche Konkurrenten hat.
Auch hier taperst du aber fröhlich in juristische Nebelbänke ...
... was uns wieder bringt zu: Sicherheitshalber ja.
Gruß
Die schwarze Piste
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