Hi,
[...] und ich bin 2000 Euro ärmer geworden.
tja, übel. Mein Beileid.
Kann eine Firma nochmals abmahnen obwohl der Inhalt der Seite sich nach der ersten Abmahnung nicht geändert hat?
Gegenfrage: Glaubst Du, die Firma sei verpflichtet, für Dich eine komplette juristische Analyse durchzuführen, um ausnahmslos alle existierenden und - jaja! - zukünftigen möglichen Rechtsverstöße zu melden? Mal unabhängig davon, ob die einzelnen Vorwürfe nun gerechtfertigt seien, lautet die Antwort auf Deine Frage: Natürlich kann sie das. Ebenso kannst Du einen Menschen zweimal anzeigen, wenn Du zweimal glaubst, er habe gegen das Gesetz verstoßen.
Ich bin mir auch nicht sicher bezüglich meiner Vorgehensweise,
Wann hast Du denn Deine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?
Cheatah
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