HI,
Die falsche Entscheidung.
Mit Sicherheit war es nicht der richtige Weg
Das meinte auch mein Rechtsverdreher als er die Unterlagen gelsen hatte.
Ich hoffe, du lernst aus dieser Erfahrung, und gehst wenigstens jetzt zum Anwalt. Denn rechtsmißbräucliche Abmahnungen (dasselbe nochmal, obwohl es schon entfernt wurde) schlagen auf den Gegner zurück, wenn man sich wehrt.
Ja, das Problem ist das es diesmal andere Textstellen sind die mir angelastet werden.
Die einzige Frage die mich beschäftigt ist darf eine Firma zweimal abmahnen und Unterlassen fordern für das gleiche Vergehen. Der Inhalt
meiner Seiten dürfte den damaligen RA bekannt gewesen sein. Eine Abänderung der Seiten hätte ich damals schon durchführen können.
Simone