Manuel B.: Abmahnwelle zum ersten, zum zweiten und..

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Ich grüsse den Cosmos,

Auch wenn meine Seiten schon mal von der gleichen Firma mit gleichen Vorwurf abgemahnt wurde.

Wenn der Vorwurf immer noch berechtigt ist, was sollte dagegen sprechen? Nur weil ich einmal auf der A99 geblitzt wurde, heisst das nicht, ich darf in Zukunft schneller als erlaubt fahren.

Immerhin kann ein Rechtsverdreher dich nicht für etwas abmahnen, was eine Firma betrifft, die er nicht vertritt, da kommt dann ein anderer Anwalt auf dich zu.

Das verstehe ich nicht ganz.

Eine ABmahnung bekommst du durch einen Anwalt, der den Rechteinhaber vertritt. Simit kannst du durchaus zweimal abgemahnt werden, wenn du die Recvhte von verschiedenen Personen/Firmen/etc. verletzt.

Möge das "Self" mit euch sein

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Ich bin keine Signatur, ich fülle nur diesen leeren Platz mit sinnlosen Worten