Hallo.
Das ist eine hoheitliche Aufgabe (wie Steuern eintreiben ;-) ). Ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk dies auch?
Hoheitliche Aufgaben werden doch durch öffentliches Recht definiert. Daher sollte es stark wundern, wenn ausgerecht der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht dazu zählte.
MfG, at