echo $begrüßung;
[...] der deutsche Unternehmer per Gesetz verpflichtet ist, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Jahreslohnsteuerbescheinigungen auf elektronischem Weg an die Verwaltung zu übermitteln. Dazu benötigt man neben einem Computer auch einen Internetzugang. Ergo: GEZ-Gebühr, gesetzlich verordnet.
Lassen wir mal die Emotionen weg und nehmen an, dass sich bis zum 1. Januar 2007 nichts mehr daran ändert. Ist die GEZ-Gebühr in dem Fall nicht zu den Betriebsausgaben zu zählen? Genauso wie der Computer, das Redmonder Betriebssystem (weil es mit anderen immer noch technische Schwierigkeiten gibt, diese Anmeldungen gesetzeskonform abzusetzen) und der Internetzugang?
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