Hi,
Vergleiche die unbeanstandete Übernahme von HTML-Quellcode, sofern es sich bei der Arbeit um die (sinngemäß) "technische Umsetzung einer Vorgabe" handelt.
Hast Du ein Beispiele dafür?
Ging vor geraumer Zeit fast gleichzeitig durchs Netz und die einschlägigen Zeitungen.
Zum einen der Fall, daß bei einem Anzeigenseite A den kompletten Code von B übernommen hatte. Der Richter war aber der Meinung, daß der Quelltext nur die technische Umsetzung der Wünsche des Auftraggebers ist, und somit eher zwangsläufig ist, aber keine eigene, geistige Schöpfung darstellt, wie es fürs Urheberrecht notwendig ist. Klage abgewiesen.
Beim anderen Fall hatte A den Layout-Code einer Site von Mitbewerber B übernommen - und nur die Grafiken farblich abgewandelt. Auch hier konnte der Richter keine eigene, geistige Schöpfung erkennen, die den Namen verdient.
Und der Aufwand, ein Werk zu erzeugen, spielt wohl schon eine Rolle.
Nein. Das UrhG hebt a) eindeutig darauf ab, daß es sich um eine *eigene*, *geistige* Schöpfung handeln *muß* (also kurz & genial kann dem entsprechen, lang und simpel muß es nicht), bzw. b) listet die Fälle auf, die trotzdem geschützt sind (z.B. Landkarten).
Früher sprach man noch von "Schöpfungshöhe", aber das ist Vergangenheit.
Zum Leidwesen vieler Webdesigner ist als "normaler HTML/CSS-Code" nicht unbedingt geschützt, obwohl sicher jeder bessere Webdesigner darin einen nicht unerheblichen Aufwand sieht, einen guten wie browserübergreifenden Code zu erstellen. =;-o
Die Schöpfungshöhe ist ja im Prinzip der Abstand zu dem, was es schon gibt.
Wenn alle genial sind, ist nichts mehr geschützt? ;-)
Bei irgend welchen HTML-Schnippseln ist die vermutlich kaum gegeben, weil es viele Leute gibt, die es so oder so ähnlich machen, auch wenn es für den Autor selbst schwierig war, das zu produzieren.
... oder viele es gar nicht so gut hinkriegen würden. Halten sich ja schließlich nicht alle Browser an die Standards (um nicht zu sagen: eigentlich keiner >:->).
Bei einer Wettervorhersage ist das anders, das ist Information die mit sehr viel Aufwand erzeugt wurde und die sehr neu ist.
Aufwand & Aktualität sind keine Kriterien gemäß UrhG. ;-)
Und wenn ich einfach meine Wetterstation im Internet abbilde (der Aufwand tendiert heutzutage gegen null ;-)), dürftest Du die Daten trotzdem nicht auf deiner HP abbilden ...
Ich würde schon vermuten, dass diese unter Urheberrecht fällt.
Das vermute ich auch. ;-)
Ansonsten wüsste ich auch nicht, durch was sie geschützt würde.
Wenn ich ein kommentiertes Exemplar des UrhGs gerade greifbar hätte (und die Zeit, zu suchen ;-)) ...
Gruß, Cybaer
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