Sasch: Copyright bei tagesaktuellen Zeitungsberichten

Hallo!

Bezüglich der Veröffentlichung von Zeitungsartikeln habe ich konträre Meinungen gehört. Die letzte war, dass das Posten von tagesaktuellen Artikeln erlaubt sei, dagegen nicht die Veröffentlichung von Berichten, die in Magazinen wie dem "Spiegel" erscheinen.
Andere Meinungen sagen, dass das nicht erlaubt sei - egal, woher der Artikel stammt.

Kann mir diesbezüglich jemand eine genaue Auskunft geben, die auf sicheren Füßen steht? Vielen Dank!

  1. Moin!

    Bezüglich der Veröffentlichung von Zeitungsartikeln habe ich konträre Meinungen gehört. Die letzte war, dass das Posten von tagesaktuellen Artikeln erlaubt sei, dagegen nicht die Veröffentlichung von Berichten, die in Magazinen wie dem "Spiegel" erscheinen.
    Andere Meinungen sagen, dass das nicht erlaubt sei - egal, woher der Artikel stammt.

    Das Urheberrecht unterscheidet nicht, ob ein Text "tagesaktuell" ist, oder schon älter.

    Ab einem gewissen Alter des Textes, bezogen auf das Todesdatum des Autors, endet die Urheberschaft allerdings. Nur glaube ich nicht, dass das für deine konkrete Frage relevant ist.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Love your nation - respect the others."
    1. Das Urheberrecht unterscheidet nicht, ob ein Text "tagesaktuell" ist, oder schon älter.

      Ab einem gewissen Alter des Textes, bezogen auf das Todesdatum des Autors, endet die Urheberschaft allerdings. Nur glaube ich nicht, dass das für deine konkrete Frage relevant ist.

      Relevanter könnte da schön die Schöpfungshöhe sein. Würde mich auch mal interessieren, ob ein stinknormaler News-Artikel diesem Anspruch überhaupt gerecht wird.

      Gruß
      Cervantes

      1. echo $begrüßung;

        Relevanter könnte da schön die Schöpfungshöhe sein. Würde mich auch mal interessieren, ob ein stinknormaler News-Artikel diesem Anspruch überhaupt gerecht wird.

        Wenn die Schöpfungshöhe so gering sein sollte, dürfte sich der Informationsgehalt problemlos auch mit eigenen Worten formulieren lassen, oder nicht?

        echo "$verabschiedung $name";

        1. Wenn die Schöpfungshöhe so gering sein sollte, dürfte sich der Informationsgehalt problemlos auch mit eigenen Worten formulieren lassen, oder nicht?

          Ein Problem wäre das ja nicht, sofern ich das bisher richtig interpretiert habe, ist das auszugsweise Zitieren definitiv erlaubt.
          Das ist ja auch ein Grund der Bequemlichkeit. Wenn ich zehn Berichte habe, die interessant sind, kann ich die ja nicht alle umschreiben.

          In unserem Forum, also dem der Liga, werden immer alle Berichte aus allen Zeitungen gepostet. Für die Aktualität unserer Homepage wollte ich das jetzt so übernehmen, weiß aber nicht, ob man da differenzieren kann und muss (also zwischen Homepage und Forum).

          Ist es vielleicht auch wesentlich, ob die Seite, auf welcher man die News online stellt, einen kommerziellen Zweck verfolgt? In dem Fall könnte ich das verstehen, wenn man sich "krumm stellt". Wenn das eine aber nicht juckt, also das Posten in Foren, dass auf der Homepage aber unerwünscht ist, würde ich das nicht verstehen.

          1. Moin!

            In unserem Forum, also dem der Liga, werden immer alle Berichte aus allen Zeitungen gepostet. Für die Aktualität unserer Homepage wollte ich das jetzt so übernehmen, weiß aber nicht, ob man da differenzieren kann und muss (also zwischen Homepage und Forum).

            Es hat schon Abmahnungen gegeben, wenn Newstexte von Nachrichtenseiten unverändert (und mit Quellenangabe) komplett in Foren kopiert wurden.

            Mit einem Link auf die fragliche Nachricht wäre der Forenbetreiber mit sicherheit auf der besseren Seite.

            Ist es vielleicht auch wesentlich, ob die Seite, auf welcher man die News online stellt, einen kommerziellen Zweck verfolgt?

            Nein, nicht rechtlich. Höchstens in der Betrachtung durch den Urheber und seiner Bewertung, ob und wie er eingreifen sollte.

            - Sven Rautenberg

            --
            "Love your nation - respect the others."
            1. Hallo.

              Es hat schon Abmahnungen gegeben, wenn Newstexte von Nachrichtenseiten unverändert (und mit Quellenangabe) komplett in Foren kopiert wurden.

              Was allerdings wenig über die Un-/Rechtmäßigkeit aussagt.
              MfG, at

          2. Hi,

            Ein Problem wäre das ja nicht, sofern ich das bisher richtig interpretiert habe, ist das auszugsweise Zitieren definitiv erlaubt.

            Das Zitatrecht greift in diesem Fall nicht.

            Das ist ja auch ein Grund der Bequemlichkeit. Wenn ich zehn Berichte habe, die interessant sind, kann ich die ja nicht alle umschreiben.

            Du willst News? Du möchtest die Arbeit von anderen übernehmen? Dann frage nach.

            Ohne Erlaubnis begehst Du jedesmal einen Rechtsverstoß, was dich bei einer Abmahnung sehr teuer kommen kann.

            BTW: Zu den Abmahngebühren kommen da übrigens ggf. noch die Nutzungsgebühren hinzu. Also die *nachträgliche*, kostenpflichtige Lizenzierung.

            Ist es vielleicht auch wesentlich, ob die Seite, auf welcher man die News online stellt, einen kommerziellen Zweck verfolgt?

            Nein. Es geht nur um das Ausnutzen fremder Leute Arbeit für umme. Das gestatten vielleicht manche, die meisten aber nicht.

            Gruß, Cybaer

            --
            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      2. Hi,

        Relevanter könnte da schön die Schöpfungshöhe sein. Würde mich auch mal interessieren, ob ein stinknormaler News-Artikel diesem Anspruch überhaupt gerecht wird.

        Da die News i.d.R. bereits Teil einer Datenbank sind, welche per se geschützt ist, spielt die Schöpfungshöhe der einzelnen Nachricht allerdings null Rolle. =;-)

        Auch "Wetter-News" oder Telefonbücher zeichnen sich z.B. nicht durch irgendeine "Schöpfungshöhe" aus - und sind doch urheberechtlich geschützt ...

        Gruß, Cybaer

        --
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        1. Hallo Cybaer,

          Auch "Wetter-News" oder Telefonbücher zeichnen sich z.B. nicht durch irgendeine "Schöpfungshöhe" aus - und sind doch urheberechtlich geschützt ...

          Datenbankwerke sind als gesammte geschützt, aber nicht unbedingt die Einträge als solche. Man darf ja dennoch Telefonlisten veröffentlichen ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen (evtl. gegen Datenschutzrecht, aber darum geht es nicht)
          Bei Wetterberichten ist aber sicher schon der einzelne Eintrag schützenswert. Schließlich ist es sehr aufwendig, diese Information zu bekommen.

          Zu der Schöpfungshöhe von Zeitungsartikeln: Wenn es sich nicht gerade um 3-Zeilige Kurzmeldungen handelt, dürfte die wohl gegeben sein. Die 3-zeiligen Kurzmeldungen kann man möglicherweise wirklich kopieren, allerdings interessieren sie auch niemanden ;-)

          Grüße

          Daniel

          1. Hi,

            Bei Wetterberichten ist aber sicher schon der einzelne Eintrag schützenswert. Schließlich ist es sehr aufwendig, diese Information zu bekommen.

            Ja, aber der "Aufwand" als solcher ist eben *kein* Kriterium für den Urheberrechtsschutz!

            Vergleiche die unbeanstandete Übernahme von HTML-Quellcode, sofern es sich bei der Arbeit um die (sinngemäß) "technische Umsetzung einer Vorgabe" handelt.

            Gruß, Cybaer

            --
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            1. Hallo Cybaer,

              Vergleiche die unbeanstandete Übernahme von HTML-Quellcode, sofern es sich bei der Arbeit um die (sinngemäß) "technische Umsetzung einer Vorgabe" handelt.

              Hast Du ein Beispiele dafür?
              Und der Aufwand, ein Werk zu erzeugen, spielt wohl schon eine Rolle. Die Schöpfungshöhe ist ja im Prinzip der Abstand zu dem, was es schon gibt. Bei irgend welchen HTML-Schnippseln ist die vermutlich kaum gegeben, weil es viele Leute gibt, die es so oder so ähnlich machen, auch wenn es für den Autor selbst schwierig war, das zu produzieren.
              Bei einer Wettervorhersage ist das anders, das ist Information die mit sehr viel Aufwand erzeugt wurde und die sehr neu ist. Ich würde schon vermuten, dass diese unter Urheberrecht fällt. Ansonsten wüsste ich auch nicht, durch was sie geschützt würde.

              Grüße

              Daniel

              1. Hi,

                Vergleiche die unbeanstandete Übernahme von HTML-Quellcode, sofern es sich bei der Arbeit um die (sinngemäß) "technische Umsetzung einer Vorgabe" handelt.
                Hast Du ein Beispiele dafür?

                Ging vor geraumer Zeit fast gleichzeitig durchs Netz und die einschlägigen Zeitungen.

                Zum einen der Fall, daß bei einem Anzeigenseite A den kompletten Code von B übernommen hatte. Der Richter war aber der Meinung, daß der Quelltext nur die technische Umsetzung der Wünsche des Auftraggebers ist, und somit eher zwangsläufig ist, aber keine eigene, geistige Schöpfung darstellt, wie es fürs Urheberrecht notwendig ist. Klage abgewiesen.

                Beim anderen Fall hatte A den Layout-Code einer Site von Mitbewerber B übernommen - und nur die Grafiken farblich abgewandelt. Auch hier konnte der Richter keine eigene, geistige Schöpfung erkennen, die den Namen verdient.

                Und der Aufwand, ein Werk zu erzeugen, spielt wohl schon eine Rolle.

                Nein. Das UrhG hebt a) eindeutig darauf ab, daß es sich um eine *eigene*, *geistige* Schöpfung handeln *muß* (also kurz & genial kann dem entsprechen, lang und simpel muß es nicht), bzw. b) listet die Fälle auf, die trotzdem geschützt sind (z.B. Landkarten).

                Früher sprach man noch von "Schöpfungshöhe", aber das ist Vergangenheit.

                Zum Leidwesen vieler Webdesigner ist als "normaler HTML/CSS-Code" nicht unbedingt geschützt, obwohl sicher jeder bessere Webdesigner darin einen nicht unerheblichen Aufwand sieht, einen guten wie browserübergreifenden Code zu erstellen. =;-o

                Die Schöpfungshöhe ist ja im Prinzip der Abstand zu dem, was es schon gibt.

                Wenn alle genial sind, ist nichts mehr geschützt? ;-)

                Bei irgend welchen HTML-Schnippseln ist die vermutlich kaum gegeben, weil es viele Leute gibt, die es so oder so ähnlich machen, auch wenn es für den Autor selbst schwierig war, das zu produzieren.

                ... oder viele es gar nicht so gut hinkriegen würden. Halten sich ja schließlich nicht alle Browser an die Standards (um nicht zu sagen: eigentlich keiner >:->).

                Bei einer Wettervorhersage ist das anders, das ist Information die mit sehr viel Aufwand erzeugt wurde und die sehr neu ist.

                Aufwand & Aktualität sind keine Kriterien gemäß UrhG. ;-)

                Und wenn ich einfach meine Wetterstation im Internet abbilde (der Aufwand tendiert heutzutage gegen null ;-)), dürftest Du die Daten trotzdem nicht auf deiner HP abbilden ...

                Ich würde schon vermuten, dass diese unter Urheberrecht fällt.

                Das vermute ich auch. ;-)

                Ansonsten wüsste ich auch nicht, durch was sie geschützt würde.

                Wenn ich ein kommentiertes Exemplar des UrhGs gerade greifbar hätte (und die Zeit, zu suchen ;-)) ...

                Gruß, Cybaer

                --
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    2. Hi,

      Ab einem gewissen Alter des Textes, bezogen auf das Todesdatum des Autors, endet die Urheberschaft allerdings.

      Die Urheberschaft bleibt natürlich. ;-) Aber die speziellen Urheberrechte können übrigens auch schon lange vor dem Ableben enden.

      Gerade bei Zeitschriften- oder wissenschaftlichen Artikeln kann es da noch ganz andere Grenzen geben.

      Ich habe die konkreten Zahlen zwar nicht im Kopf, aber AFAIR geht es so ab 15 Jahren nach Veröffentlichungsdatum(!) los mit dem Verlust der Urheberrechte ...

      Nur glaube ich nicht, dass das für deine konkrete Frage relevant ist.

      Dem schließe ich mich allerdings an. :)

      Gruß, Cybaer

      --
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      1. Tach,

        Ich habe die konkreten Zahlen zwar nicht im Kopf, aber AFAIR geht es so ab 15 Jahren nach Veröffentlichungsdatum(!) los mit dem Verlust der Urheberrechte ...

        im deutschen Urheberrecht gibt es nur einen definierten Zeitpunkt des Rechteverfalls, das ist 70 Jahre nach Tod des Urhebers.

        mfg
        Woodfighter

        1. Hi,

          im deutschen Urheberrecht gibt es nur einen definierten Zeitpunkt des Rechteverfalls, das ist 70 Jahre nach Tod des Urhebers.

          Ja, zumindest für den Normalfall.

          Ich bin drauf gestoßen, beim Thema "Vergütung für Zeitschriftenartikel". Da wollte ich mal schauen, wie dort die Rechtslage & Praxis ist. Dabei fiel mir auf, daß ein Text wie meine DVR FAQ nicht erst 70 Jahre nach meinem Tod gemeinfrei ist, sondern für Artikel bereits früher. Dann nochmal eine Unterteilung nach Artikelart/thema, und da läge meiner dann bei der niedrigsten Stufe - IIRC waren das 15 Jahre ab Veröffentlichung.

          Habe die Quelle aber nicht hier - bin seinerzeit einfach das Regal der Stadtbücherei durchgegangen (kommentierte Gesetze) ... ;)

          Gruß, Cybaer

          --
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