heinzelmann: Urheberrechtsverletzung/Diebstahl geistigen Eigentums

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Salu !
Betreff :  Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Materials aus dem WWW (z.B. Bilder, Texte, usw), für das keine Genehmigung  zur Veröffentlichung und Verbreitung eingeholt und erteilt wurde.
Frage: Macht es da strafrechtlich eigentlich einen Unterschied, ob ich
A: das Material über eine index.htm veröffentliche und präsentiere, also als "normale" Website, oder
B: das Material mittels .htaccess als Ordner und/oder Dateien anbiete (das Ganze also wie eine Datenbank reinstelle in der dann jeder nach Lust und Laune stöbern kann) ?
Schließlich kann sich ja jeder das Zeugs auch via Google raussaugen ...
Ps: Es gibt keine dummen Fragen ! :-)
Gruß Heinz