Urheberrechtsverletzung/Diebstahl geistigen Eigentums
heinzelmann
- recht
Salu !
Betreff : Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Materials aus dem WWW (z.B. Bilder, Texte, usw), für das keine Genehmigung zur Veröffentlichung und Verbreitung eingeholt und erteilt wurde.
Frage: Macht es da strafrechtlich eigentlich einen Unterschied, ob ich
A: das Material über eine index.htm veröffentliche und präsentiere, also als "normale" Website, oder
B: das Material mittels .htaccess als Ordner und/oder Dateien anbiete (das Ganze also wie eine Datenbank reinstelle in der dann jeder nach Lust und Laune stöbern kann) ?
Schließlich kann sich ja jeder das Zeugs auch via Google raussaugen ...
Ps: Es gibt keine dummen Fragen ! :-)
Gruß Heinz
Nabend,
Betreff : Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Materials aus dem WWW (z.B. Bilder, Texte, usw), für das keine Genehmigung zur Veröffentlichung und Verbreitung eingeholt und erteilt wurde.
Frage: Macht es da strafrechtlich eigentlich einen Unterschied, ob ich
A: das Material über eine index.htm veröffentliche und präsentiere, also als "normale" Website, oder
B: das Material mittels .htaccess als Ordner und/oder Dateien anbiete (das Ganze also wie eine Datenbank reinstelle in der dann jeder nach Lust und Laune stöbern kann) ?
Meiner Ansicht nach nicht. Allerdings solltest du, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten, einen versierten Anwalt konsultieren. Hier können höchstens Meinungen geäußert werden.
Schließlich kann sich ja jeder das Zeugs auch via Google raussaugen ...
Davon wird's auch nicht legaler.
Ps: Es gibt keine dummen Fragen ! :-)
Solche Angst vor Haue? ;o)
File Griese,
Stonie
Hallo Heinz,
Du darfst "Dinge", die dem Urheberrecht unterliegen (und auch dem Copyright) nicht veröffentlichen und auch nicht kopieren. Kopien u.U. für dich privat als Backup sind erlaubt. Einen Anwalt brauchste dazu glaub ich nicht.
Gruß, Frankx
Hi,
Kopien u.U. für dich privat als Backup sind erlaubt.
Nein, *entweder* "privat" *oder* "Backup".
Gruß, Cybaer
Hallo Cybaer,
Du meinst, ich darf zwei Kopien der neuen Born-In-The-Woods CD machen, eine in meinen Stahlschrank als Backup und eine weitere zum Hören in meinem Porsche? Und noch eine, die ich in meiner Ferienwohnung lasse? (;-)
Gruß, Frankx
Ps. Was aber, wenn Sie mir auf öffentlichem Straßenland aus der Tasche fällt?
Hi,
Du meinst, ich darf zwei Kopien der neuen Born-In-The-Woods CD machen, eine in meinen Stahlschrank als Backup und eine weitere zum
Von Musik gibt es überhaupt kein "Backup"!
Das gibt es nur bei Software.
Und bei Software gibt es keine "Privatkopie".
Ps. Was aber, wenn Sie mir auf öffentlichem Straßenland aus der Tasche fällt?
Hättest dir halt vorher eine Privatkopie machen müssen. ;-)
Gruß, Cybaer
n'Abend,
Von Musik gibt es überhaupt kein "Backup"!
Das gibt es nur bei Software.
das ist doch Unsinn!
Ein Backup ist eine Maßnahme oder Vorrichtung, die sicherstellt, dass auch bei Verlust oder Ausfall der primären Einrichtung (Daten- oder Tonträger, Baugruppe, Mannschaft, Fahrzeug, etc.) der damit bezweckte Nutzen weiterhin gegeben ist.
Wenn ich mir also von meinen Musik-CDs oder von meiner mp3-Sammlung eine Kopie auf einer Festplatte anlege und diese Festplatte dann irgendwo im Schrank lagere, dann ist das ein Backup.
Wenn ich mir statt einer Microwelle gleich zwei kaufe und das zweite Gerät zunächst im Keller in eine Ecke stelle, dann ist das auch mein Nackup-Gerät.
Und wenn ich mir für mein Handy einen zweiten Akku kaufe, den ich immer betriebsbereit geladen in der Tasche bei mir habe, dann ist auch das ein Backup.
Und bei Software gibt es keine "Privatkopie".
Ja, weil der Begriff "Privatkopie" die gleichzeitige Nutzung des Originals und der Kopie erlaubt. Das ist wohl nur bei Bild- und Tonträgern, nicht aber bei Software zulässig.
Ps. Was aber, wenn Sie mir auf öffentlichem Straßenland aus der Tasche fällt?
Hättest dir halt vorher eine Privatkopie machen müssen. ;-)
Die wäre dann definitionsgemäß gleichzeitig das Backup gewesen. :-P
Schönen Abend noch,
Martin
Hi,
Von Musik gibt es überhaupt kein "Backup"!
Das gibt es nur bei Software.
das ist doch Unsinn!
Gesetze als "Unsinn" zu bezeichnen, ist sicherlich oft richtig. ;-)
Mein Posting ist sicher keiner. 8-)
Ein Backup ist eine Maßnahme oder Vorrichtung, die sicherstellt, dass auch bei Verlust oder Ausfall der primären Einrichtung (Daten- oder Tonträger, Baugruppe, Mannschaft, Fahrzeug, etc.) der damit bezweckte Nutzen weiterhin gegeben ist.
Mag sein (Backup-Spieler? Backup-Auto?). Ich kenne ihn, zumindest in Deutschland, nur als EDV-Fachbegriff (für Sicherungskopie).
Wir reden in diesem Thread aber über *Urheberrecht* (oder? THema "Recht", Topic mit "Urheberrecht"!). Und das Urheberrecht kennt "Backup" (bzw. die Vervielfältigung von Werken zum Zweck des Ersatzes bei Verlust etc.) *ausschließlich* bei *Software*. Mit anderen Worten: Gemäß UrhG darfst Du, außer eben Software, kein geschütztes Werk kopieren, nur um einem Verlust/Ausfall vorzubeugen! Dieser "Grund" ist also, nenn' ihn, wie Du willst, bei Musik rechtlich schlicht nicht existent.
Wenn ich mir also von meinen Musik-CDs oder von meiner mp3-Sammlung eine Kopie auf einer Festplatte anlege und diese Festplatte dann irgendwo im Schrank lagere, dann ist das ein Backup.
Im landläufigen Sinne? S.o.: natürlich. Im rechtlichen Sinne? S.o.: natürlich nicht. Es handelt sich hier um eine (i.d.R. erlaubte) Privatkopie. Warum, wozu und wie Du das dann in deinem stillen Kämmerlein nennst und ob das sinnvoll ist oder nicht, bleibt absolut dir überlassen. ;->
Die wäre dann definitionsgemäß gleichzeitig das Backup gewesen. :-P
Vielleicht wenn das hier ein "Philosophie-" oder ein "Denglisch"-Thread wäre. :)
Gruß, Cybaer
Moin!
Gesetze als "Unsinn" zu bezeichnen, ist sicherlich oft richtig. ;-)
Full ACK.
Mein Posting ist sicher keiner. 8-)
Doch: Du hast behauptet, von Musik gebe es kein Backup. Und _diese Aussage_ habe ich als Unsinn bezeichnet.
Ein Backup ist jede Art von Ersatz, Rückversicherung, Reserve, oder so. Wenn das Urheberrecht speziell das Backup von Software anspricht, heißt das noch lange nicht, dass es in keinem anderen Kontext ein Backup gibt.
Ein Backup ist eine Maßnahme oder Vorrichtung, die sicherstellt, ...
Mag sein (Backup-Spieler? Backup-Auto?). Ich kenne ihn, zumindest in Deutschland, nur als EDV-Fachbegriff (für Sicherungskopie).
Er hat sich auch ursprünglich in diesem Bereich eingeschlichen. Aber ich kenne und gebrauche den Begriff, wenn's schon Denglisch sein soll, ganz allgemein. Ja, auch z.B. Backup-Spieler oder Backup-Mannschaften beim Polizeieinsatz.
Wir reden in diesem Thread aber über *Urheberrecht* (oder? THema "Recht", Topic mit "Urheberrecht"!). Und das Urheberrecht kennt "Backup" (bzw. die Vervielfältigung von Werken zum Zweck des Ersatzes bei Verlust etc.) *ausschließlich* bei *Software*.
Nein - es _benutzt den Ausdruck_ ausschließlich für Software. Das Konzept des Backups (Sicherung der Einsatzfähigkeit durch Redundanz) gilt deshalb trotzdem allgemein.
Mit anderen Worten: Gemäß UrhG darfst Du, außer eben Software, kein geschütztes Werk kopieren, nur um einem Verlust/Ausfall vorzubeugen! Dieser "Grund" ist also, nenn' ihn, wie Du willst, bei Musik rechtlich schlicht nicht existent.
Nein, wir haben ja schon klargestellt, dass die Privatkopie bei Musik erlaubt ist. Und wenn ich diese Kopie anfertige, um sie sicher zu lagern und erst im Bedarfsfall zu benutzen, _ist_ sie ein Backup. Da ändert auch die Rechtssprechung nichts dran.
Es handelt sich hier um eine (i.d.R. erlaubte) Privatkopie. Warum, wozu und wie Du das dann in deinem stillen Kämmerlein nennst und ob das sinnvoll ist oder nicht, bleibt absolut dir überlassen. ;->
Sag ich doch. Für mich ist das ein Backup, und da die Juristerei es in diesem Fall auch Privatkopie nennt, erlaubt.
Schönen Tag noch,
Martin
Hi,
Doch: Du hast behauptet, von Musik gebe es kein Backup. Und _diese Aussage_ habe ich als Unsinn bezeichnet.
Mal abgesehen vom Umstand, daß Aussagen im Kontext (hier also im Rahmen des UrhGs) zu betrachten sind:
Frankx: "Du darfst 'Dinge', die dem Urheberrecht unterliegen (und auch dem Copyright) nicht veröffentlichen und auch nicht kopieren. Kopien u.U. für dich privat als Backup sind erlaubt."
Da ist von Musik erstmal überhaupt keine Rede, sondern es geht allgemein um Werke (wie auch im OP).
Und ganz allgemein ist die Formulierung, eine Kopie von Werken "privat als Backup" sei erlaubt, erstmal schlichtweg *falsch*/unsinnig/irreführend/hier Formulierung deiner Wahl eintragen. =:-) Denn Software ist z.B. ein "Ding", welches dem Urheberrecht unterliegt, das privat nicht kopiert werden darf, während Musik beispielsweise ein anderes "Ding" ist, das ebenfalls dem Urheberrecht unterliegt, aber nicht als Backup kopiert werden darf (es gibt übrigens auch Werke, die dürfen *weder* privat, *noch* als Backup kopiert werden - insofern ist frankx' Aussage schon deswegen nicht nur partiell falsch/irreführend, sondern prinzipiell schlichtweg falsch).
Die Kopie ist, wenn überhaupt, u.a. privat erlaubt (egal, wie Du es dann privat nennst) *oder* als Backup (egal ob privat oder nicht - dies jedoch nicht z.B. bei Musik).
Nein - es _benutzt den Ausdruck_ ausschließlich für Software. Das Konzept des Backups (Sicherung der Einsatzfähigkeit durch Redundanz) gilt deshalb trotzdem allgemein.
Und eine Kopie aus diesem Grund ist eben bei Musik nicht gestattet. Und da das UrhG den Begriff der Sicherungskopie *trotzdem* *explizit* *kennt*, allerdings mit einem ganz anderen Hintergrund, ist es IHMO falsch, diesen Begriff hier *dennoch* zu benutzen. :-)
Sag ich doch. Für mich ist das ein Backup, und da die Juristerei es in diesem Fall auch Privatkopie nennt, erlaubt.
Die Juristerei kennt kein Backup bei Musik, und für was Du die erlaubte Privatkopie benutzt, ist rechtlich irrelevant. :)
Aber egal: Die Positionen sind wohl geklärt - EOT. :-)
Gruß, Cybaer
Hellihello Cybaer,
Frankx: "Du darfst 'Dinge', die dem Urheberrecht unterliegen (und auch dem Copyright) nicht veröffentlichen und auch nicht kopieren. Kopien u.U. für dich privat als Backup sind erlaubt."
...
(es gibt übrigens auch Werke, die dürfen *weder* privat, *noch* als Backup kopiert werden - insofern ist frankx' Aussage schon deswegen nicht nur partiell falsch/irreführend, sondern prinzipiell schlichtweg falsch).
Naja, das möcht ich mal nicht auf mir sitzen lassen. Ich sehe es eher so, dass die Aussage zu 99% richtig ist, mindestens.
Dass Recht, mir (u.U nur eine) private Kopie (dass der Rechtsbegriff Backup sich u.U. nicht mit dem funktionalen deckt ist ja erläutert) eines (/r gekauften Kopie) eines Werkes zu machen, damit ich nicht den Verlust selbigens (/r) erleide, ist nur schwer angreifbar und auch strafrechtlich vermutlich garnicht relevant. Egal, was für ein Werk es ist. Ich spreche nicht von Nutzung (im Sinne von benutzen, gebrauchen, also doppelNutzung) ein sog. "Backup" erüllt ja auch einen Nutzen), schon garnicht von Weitergabe! Ist Dir ein Fall bekannt, wo eine solche Kopie aus Sicherungsgründen von Software, Film, Musik, Literatur etc. bestraft wurde? Wenn nicht, s.o..
Gruß, frankx
Hi,
Dass Recht, mir (u.U nur eine) private Kopie [...] eines (/r gekauften Kopie) eines Werkes zu machen, damit ich nicht den Verlust selbigens (/r) erleide, ist nur schwer angreifbar
Stimmt. Es ist nämlich schlichtweg nicht existent! :-)
Prinzip: Du darfst überhaupt *nichts* kopieren, sofern Du vom Rechteinhaber nicht die explizite Erlaubnis hast, denn das Urheberrecht ist ein *absolutes* Recht! Jedes absolute Recht unterliegt aber sozialen Schranken (der gesellschaftliche Preis für seine Absolutheit - s. auch: "Eigentum verpflichtet").
Diese (vom Gesetzgeber festzulegenden und festgelegten) Schranken bestimmen die Ausnahmen vom absolutem Recht. Eine dieser Schranken ist, daß es bei einigen (eher wenigen) und zudem technisch ungeschützten Werksarten erlaubt ist, für den "Gebrauch im privaten Umfeld" Kopien anzufertigen. Du hast kein Recht auf eine Kopie - außer bei Software. Bei Software ist die Schranke nicht die Privatkopie (die ja auch jenseits der Software, siehe Kopierschutzdebatte der "Un-CDs", durchaus auch verboten sein kann, obwohl sie bei anderen Werken der gleichen Gattung erlaubt ist), sondern die Backupkopie. Die Backupkopie ist nicht nur erlaubt, sie darf sogar explizit nicht (vom Rechteinhaber) verboten werden (wenn er das doch tut, bzw. er die Software technisch schützt, darf man trotzdem kopieren - ggf. sogar indem man die Software "knackt" oder z.B. ein spezielles "Kopiertool" verwendet) .
Egal, was für ein Werk es ist.
Du irrst - und zwar gewaltig!. Notenblätter darfst Du z.B. gar nicht kopieren. Landkarten auch nicht. Bücher nur auszugsweise bzw. zum Zwecke der Archivierung, solange Du das Original hast (als Privatkopie erst, nachdem es ein paar Jahre nicht mehr lieferbar ist).
Musik und Videos sind eher die Ausnahmen. Sie dürfen (sofern nicht kopiergeschützt), zur Gänze privat kopiert werden. Und dabei spielt es keine Rolle, ob die Kopie von einem Original oder bereits von einer Kopie gemacht wird. Egal, ob Du nur eine für deinen Tresor machst, oder eine für dich *plus* eine für deine Mutter *plus* eine für deine Freundin - und das Original dann auf eBay verkaufst. Jede darf von ihrer Kopie wieder Kopien machen - alle dürfen sie (auch zeitgleich) nutzen oder verschenken.
Ich spreche nicht von Nutzung (im Sinne von benutzen, gebrauchen, also doppelNutzung)
Ich auch nicht.
Und BTW: Eine Software-Sicherungskopie ist *keineswegs* gleichbedeutend mit "identische Kopie des Originals"! Wer also jetzt meint, sein neues PC-Spiel wg. des Kopierschutzes knacken zu dürfen, der liegt erstmal falsch.
Gruß, Cybaer
Notenblätter darfst Du z.B. gar nicht kopieren.
Korrektur: Einzelne Notenblätter (z.B. innerhalb einer ganzen Partitur) zu kopieren, ist noch erlaubt.
Ansonsten: Wenn Du deine (nicht privatkopierbaren) Medien versudelst oder verlierst -> dein Problem -> neu kaufen. Bitter, aber wahr. Unternehmer dürfen (für den geschäftlichen Einsatz) ja noch nicht mal "privatkopieren".
Gruß, Cybaer
Hellihello Cybaer,
Prinzip: Du darfst überhaupt *nichts* kopieren, sofern Du vom Rechteinhaber nicht die explizite Erlaubnis hast, denn das Urheberrecht ist ein *absolutes* Recht!
Na genau da greift die Arguemtation ja an. Wenn ich ein Produkt kaufe, dann meinte ich, ein Recht auf eine Kopie gekauft zu haben. Beispiel Landkarten: ich kauf die teuer und nehm sie mit auf eine Expedition. Ein Backup darf ich nicht digital auf meinem Rechner haben, auch wenn ich nur der Tatsache vorbeugen möchte, dass die Dinger in der Antarktis vom Eisbären gegessen werden? Wenn Du das genau weißt, interessant zu erfahren. Ich hatte das _Gefühl_, dass diese Rechteabwägung nicht genau ausdiskutiert ist. Aber da Du im folgenden Posting "Unternehmer" erwähnst, hast Du vielleicht einschlägige Erfahrung, bei der das rechtssicher geklärt ist.
Dank und Gruß,
Frankx
Hallo
Ein Backup darf ich nicht digital auf meinem Rechner haben, auch wenn ich nur der Tatsache vorbeugen möchte, dass die Dinger in der Antarktis vom Eisbären gegessen werden?
Dieses Risiko ist als äußerst gering einzuschätzen.
Tschö, Auge
Hi,
Prinzip: Du darfst überhaupt *nichts* kopieren, sofern Du vom Rechteinhaber nicht die explizite Erlaubnis hast, denn das Urheberrecht ist ein *absolutes* Recht!
Na genau da greift die Arguemtation ja an.
Da das Urheberrecht absolut ist, ist der Argumentationsspielraum entsprechend gering: Null. ;-)
Wenn ich ein Produkt kaufe, dann meinte ich, ein Recht auf eine Kopie gekauft zu haben.
Das ist falsch.
Ein Backup darf ich nicht digital auf meinem Rechner haben, auch wenn ich nur der Tatsache vorbeugen möchte, dass die Dinger in der Antarktis vom Eisbären gegessen werden?
Wohl eher: Von Pinguinen zugeschissen? (SCNR ;-))
Ja, so ist es. Aber der (oder ein anderer) Kartenhersteller wird dir sicher gerne eine digitale Karte verkaufen. :)
Rechtlich gesehen wird bei einer Expedition wohl eher ein individueller Nutzungsvertrag mit dem Rechteinhaber sinnvoll sein (ggf. werden die Kartenhersteller so etwas sicherlich auch im Angebot haben ;-)). Ein ordinärer Standard-Kaufvertrag gibt das jedenfalls nicht her.
Wenn Du das genau weißt,
Da gibt es nichts zu deuteln.
Aber da Du im folgenden Posting "Unternehmer" erwähnst, hast Du vielleicht einschlägige Erfahrung, bei der das rechtssicher geklärt ist.
Ich bin kein Rechtsanwalt. Ich habe mich nur sonst privat und (beschränkt) berufsweise mit dem UrhG "herumgeschlagen". Aber in meiner Zeit als Medienhändler und später Verlagsmitarbeiter war ich selbst nie direkt mit der Mateire beschäftigt. Und diesbezügl. habe ich auch nie jemanden verklagt, oder wurde verklagt. Also von daher ... ;-)
Aber soziale Schranken eines Gesetzes sind prinzipiell "gesellschaftssozial" ;-), *nicht* "Subvention für sparsame Unternehmer". ;-> Die Schranken beziehen sich i.A. auch nicht auf "Privatkopie", sondern auf Zugang für behinderte Menschen oder aus dem Bereich Forschung und Lehre. Und die "Backupkopie" bei Software dient ebenfalls einer sozialen Aufgabe: dem Schutz der Unter- und Arbeitnehmer durch Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.
Gruß, Cybaer
PS: Das Urheberecht ist nicht so umfangreich. Und ein diesbezügl. Taschenbuch mit Kommentaren hat man recht zügig durch. Und spätestens wenn eine Basis hat, und entsprechende Entscheidungen auch verfolgt, bekommt man ein zusätzliches Gespür dafür.
Hellihello Cybaer,
sorry der miserablen Rechtschreibung beim ebigen Post. Da wir ja schon so präzise drauf sind: "Kopien u.U. für dich privat als Backup sind erlaubt." heißt kopieren _unter Umständen_ erlaubt! Diese Aussage ist hundert Pro richtig:
if (Umstände) {backup}
else {continue something}
self::$bestrafung = "eh nicht";
gibt kein false zurück.
Gruß, frankx
Hi,
kopieren _unter Umständen_ erlaubt! Diese Aussage ist hundert Pro richtig:
Oh, sorry, natürlich - nicht nur u.U. ;-)
Gruß, Cybaer
Hallo.
Wenn ich mir statt einer Microwelle gleich zwei kaufe und das zweite Gerät zunächst im Keller in eine Ecke stelle, dann ist das auch mein Nackup-Gerät.
Dann kaufe dir eben die zwei identischen CDs, wie du es mit deinem Vergleich nahelegst. Das ist ja erlaubt und sogar gewünscht.
Und wenn ich mir für mein Handy einen zweiten Akku kaufe, den ich immer betriebsbereit geladen in der Tasche bei mir habe, dann ist auch das ein Backup.
Dann kaufe dir eben die zwei identischen CDs, wie du es mit deinem Vergleich nahelegst. Das ist ja erlaubt und sogar gewünscht.
MfG, at
Hallo.
Ps. Was aber, wenn Sie mir auf öffentlichem Straßenland aus der Tasche fällt?
Die GEMA würde das vermutlich bereits als Veröffentlichung (ver)werten wollen.
MfG, at