Hallo,
hm, dann wäre zu wissen; ist ziemlich viel wo man drauf achten sollte, mit 15 und dann bald schon Abi?
Hm..?
Na gut, magst Du nochmal schreiben, wie Du versichert bist, gesetzlich familienversichert oder bist Du privat bei Deinen Eltern mitversichert? Wäre wichtig zur Beurteilung, aber ich schreib es Dir mal so schon einmal hin, vlt. passt es ja auf Dich.
Und angestellt bist Du, wenn Du die Kriterien einer anhängigen Beschäftigung erfüllst, das heißt, u.a.,
such es Dir mal raus..Mom..
(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers
Das bedeutet, dass Du z.B. nicht frei entscheiden kannst, wann und wo Du arbeitest etc.
Natürlich kannst Du trotzdem angestellt sein, wenn Du deine Arbeit auch von Zuhause aus verrichtest; das kann am besten festgestellt werden durch den Arbeitsvertrag - wenn Du einen erhälst, und darauf würde ich schon bestehen, ist da schon Näheres geregelt?
Klar muss sozusagen daraus ersichtlich sein, dass Du deinem Arbeitgeber verpflichtet bist, ihm Leistung (=Arbeitskraft) zu erbringen, und das es nichts ist, was Du frei entscheiden kannst, grob gesagt.
(Wenn Du familienversichert bist, (gesetzlich) darfst Du grds. höchstens 350 Euro Gesamteinkommen (ich gehe davon aus, dass Du sonst kein Geld beziehst) haben.)
Während Du wiederum bei einer geringfügigen Beschäftigung also bis zu 400 Euro monatlich verdienen darfst.
Hm.. habe gerade die Regelung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gelesen, das ist ja mager, die erlaubte Arbeitszeit.
Weiter.. also wenn Du eine geringfügige Beschäftigung ausübst, zahlt der Arbeitgeber entsprechend die Beiträge für die Steuer, Kranken- und Rentenversicherung (bei einer Beschäftigung)
Du erhältst sozusagen brutto=netto, wenn Du in beiden Beschäftigungen ein Einkommen erzielst, was monatlich unter 400 Euro liegt, ist es auch so.
Nur – wenn Du von dem einen 200 mtl. Erhältst und von dem anderen 250 mtl., dann musst Du für BEIDE die Abgaben mittragen, und ich würde sagen, das lohnt sich dann nicht mehr für Dich.
Auch wenn Du z.B. schon fast bei 400 Euro liegst mit deinem Verdienst und Du ein gut gemeintes Urlaubs – bzw. Weihnachtsgeld bekommen sollst, lass Dir schriftlich nicht so was in den Vertrag rein schreiben, und sprich das vorher ab, rechne durch, ob das nicht zur Versicherungspflicht führen würde.
Schau Dir dazu am besten die Beispiele in der http://www.minijob-zentrale.de an.
Also würde dein Urlaubsgeld oder ähnliche Gratifikationen durch 12 dividiert werden, und deinem monatlichen Arbeitsentgelt, also deinem Brutto hinzugerechnet werden, es darf nicht daraus hinaus laufen, dass Du mehr als 400 Euro mtl. hättest.
Wenn es doch abzusehen ist, dass Du dennoch mehr verdienst, dann melde Dich am besten noch einmal.
In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. wenn deine Eltern krank sind, und nicht arbeiten können oder so in der Richtung) sieht es wieder noch anders aus.
So, also am besten bis 400 Euro monatlich verdienen (Brutto), dann erhältst Du es auch als Netto raus, und könntest in der Familienversicherung bleiben, Dir entstehen keine Kosten, und du kannst das Geld so einstecken.
Bei auch nur einem Cent mehr, sieht es hingegen schlecht aus.
Bei wesentlich mehr, schreiben, und ich erklär Dir, was da am besten wäre.
Gruß, Znol.