Hallo,
"Der Grundbedarf liegt etwa in der Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags von 7664 Euro, der jedem Steuerzahler angerechnet wird. Grundbedarf und Grundfreibetrag sind aber nicht dasselbe. Übersteigen die jährlichen Einnahmen Ihres Kindes den Grundbedarf, entfällt für Sie als Eltern der Anspruch auf Kindergeld."
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2079365,00.html
scheint recht eindeutig. Sozialabgaben sind abziehbar. Vermutlich auch Werbungskosten etc.. Die Minderjährigkeit spielt bestimmt keine Rolle. Stell Dir vor, Du bist 15, bekommst eine Rolle in einem Hollywoodstreifen und verdients 100.000 Euro. Kaum denkbar, dass die Eltern trotzdem Kindergeld bekämen.
Gruß, AuchAnonym