Moin!
Das Interessante daran ist ja weiterhin, wenn du nun dieses offene W-LAN benutzt um Straftaten zu begehen, dann wird die zuständige Staatsanwaltschaft die Spur nur bis zum Betreiber des W-LAN zurück führen können. Und selbst wenn er nachweisen kann, dass er die Tat nicht begangen haben kann, macht er sich AFAIK mitschuldig, was IMHO auch vollkommen gerechtfertigt ist (selbst wenn er keine Mitschuld bekommt, wer ein W-LAN vollkommen offen lässt, soll alle Konsequenzen daraus verantworten müssen).
Vor einiger Zeit (ist bestimmt auch schon wieder ein Jahr her) gab es dazu einen Artikel in der c't. Der besagte, so ich mich recht erinnere, dass man in diesem Fall als Zugangsvermittler auftritt und auch nur die Pflichten hat, die andere Zugangsvermittler auch haben.
Interessanter Aspekt. Für Otto-Normal-DSL-Benutzer sicher praktisch, weil er von der Materie wenig Ahnung hat, aber ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung, dass man ihn dafür auch zur Rechenschaft ziehen sollte. Computer sind halt nicht so einfach wie Kaffeemaschinen.
Nach deinem Prinzip müssten beispielsweise auch jedes Mal die Telefongesellschaften mitverantwortlich sein, wenn jemand per Telefon eine Straftat begeht.
Unter dem Aspekt der Zugangsvermittlung schon. Ich sehe das aber so, dass dein offenes, ungeschütztes W-LAN durchaus mit einem nicht abgeschlossenen Waffenschrank vergleichbar ist, aus dem sich jemand eine Pistole für eine Straftat „ausleiht“.
Da fällt mir gerade ein: Wählen wir den Vergleich mit einer nicht abgeschlossenen Garage, aus der sich jemand eine Axt für einen Mord besorgt. Bin ich dann mitschuldig oder auch nur „Zugangsvermittler“ (also Axt-Provider)?
Viele Grüße,
Robert